Wuppertals „Super-Blitzer“: Sind die Messergebnisse der neuen Geräte an der Parkstraße, der B7 und der Hahnerberger Straße verwertbar?

Datum

19.07.2016

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Es gibt sie erst seit wenigen Wochen und doch prägen sie das Stadtbild Wuppertals zumindest für Autofahrer schon deutlich: Die neuen Blitzer auf der Parkstraße/Erbschlöer Straße in Ronsdorf, der Hahnerbergerstraße/Theishaner Straße in Cronenberg und der B7 am Robert Daum-Platz in Elberfeld. Tückisch bei Wuppertals neuen Messgeräten (PoliScan Speed der Firma Vitronic), welche durch die charakteristischen Säulen mit eingelassenen Glasringen zu erkennen sind, ist vor allem, dass diese nun nicht nur, wie bisher, Rotlichtverstöße ahnden sollen, sondern auch gleichzeitig Geschwindigkeitsmessungen durchführen. 

Hierdurch werden unter anderem solche Autofahrer erwischt, die noch eben beschleunigen, um bei Gelb über die Ampel zu „huschen“.

Wir erklären, welche Probleme, Gefahren und Fehlerquellen bei den Messungen der neuen Blitzer zu erwarten sind und wie Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich gegen Bußgelder und Fahrverbote vorgehen können.

Achtung: Blitzer messen Rotlicht und Geschwindigkeit

Durch ihren Aufbau und die Funktionalität haben die neuen Laserblitzsäulen quasi eine Doppelfunktion und sind daher besonders „effektiv“. Autofahrer, die, um schnell noch die Ampel bei Gelb zu überqueren, kurz die Geschwindigkeit erhöhen – eine Situation, für die alle drei der neuen Wuppertaler Messstellen prädestiniert sind –, sind besonders gefährdet.

Das sich die neuen Blitzer – aufgestellt am 23.06.2016 – für die Stadt als Goldesel herausstellen werden, zeigen erste Zahlen: Medienberichten zufolge sind an der Parkstraße in kürzester Zeit (Stand 29.06.2016) fast 900 (!) Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen worden. Und auch die Zahlen an den anderen Messstellen sprechen für sich: An der Hahnerbergerstraße waren es 50 vermeintliche Tempo- und sechs Rotlichtsünder und auf der B7 immerhin noch 49 gemessene Tempoverstöße sowie 23 Rotlichtmessungen.

Fraglich ist jedoch, ob die Blitzer dem eigentlichen Zweck einer solchen Überwachung gerecht werden und die Verkehrssicherheit erhöhen, oder ob durch sie eventuell sogar mehr Unfälle verursacht oder provoziert werden: Wenn derjenige, der früher mit 60 km/h (bei erlaubten 50 km/h) noch eben bei Gelb rübergefahren ist, nun eine Vollbremsung macht und es so zu einem Auffahrunfall kommt, ist keinem geholfen.

Einspruch gegen Messungen einlegen, da mit Fehlern zu rechnen ist

Bis sich die Wuppertaler an die Geräte und deren neue Funktionsweise gewöhnt haben, wird die Stadt dementsprechend schon eine gehörige Summe an Bußgeldern verhängt haben. Wir empfehlen Autofahrern allerdings nicht nur dann gegen die Bußgeldbescheide vorzugehen, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen, sondern sich auch gegen Verwarn- und Bußgelder zu wehren. 

Der Hintergrund ist einfach: Keineswegs sind die Messergebnisse der Wuppertaler Säulen über jeden Zweifel erhaben. Zunächst besteht der Verdacht, dass sie wie jedes neue Messgerät oder jede neue Messstelle Kinderkrankheiten bei der Zulassung, Einrichtung, Messwertbildung und (dem Prozess der) Auswertung haben, welche juristisch relevant sein könnten. Neben diesen allgemeinen Angriffspunkten sind die Geräte allerdings der Aussage eines Sachverständigen nach für technische Schwächen bekannt:

  1. Wird das Gerät zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt, dann ist technisch und damit auch juristisch oftmals die fehlende Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung zu bemängeln. Dies ist für eine gerichtliche Argumentation enorm wichtig: Kann das Gericht die Messwertbildung nicht nachvollziehen, so sind mögliche Fehler bei der Arbeit des Gerätes nicht auszuschließen. Zudem sind unserer Ansicht nach die „Datenintegrität“ und die „Datenauthentizität“ der von den Geräten generierten und von der Stadt ausgewerteten Falldateien nicht eindeutig belegt und so gesichert, wie es die Zulassung des Gerätes erfordert. Dies bedeutet, dass nicht nachvollzogen werden kann, ob eine Datei nach der Messwertbildung vielleicht noch unbewusst oder bewusst verändert wurde.

  2. Wird das Gerät zur Rotlichtüberwachung genutzt, so ist die Nachvollziehbarkeit zwar üblicherweise gegeben, da dort 2 Bilder gefertigt werden und diese den Fahrablauf dokumentieren.  Hier kann es eventuell aber Probleme bei der Anbindung an die Ampelanlage geben, die im Einzelfall überprüft werden und sodann auch zu einem Freispruch führen müssen. Außerdem ist das Fahrverhalten (z.B. Beschleunigung) mit zu berücksichtigen, was dazu führen kann, dass die errechnete Rotlichtzeit von einer Sekunde falsch ist und doch kein Fahrverbot verhängt werden darf.

  3. Des Weiteren wird bei diesem neuen Kombigerät genau zu prüfen sein, ob der Hersteller das Zulassungsverfahren, das so genannte Konformitätsverfahren, eingehalten hat. Seit dem 01.01.2015 werden die Geräte nicht mehr an der amtlichen Stelle der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zugelassen, sondern die Hersteller müssen selber die Zulassung in einem Konformitätsverfahren erwirken. Bei einigen Messgeräten sind hier Unregelmäßigkeiten aufgetreten und es konnten bisher nicht alle erforderlichen Bescheinigungen vorgelegt werden. Dies hat zur Folge, dass die Geräte als nicht zugelassen oder geeicht gelten und alle Messungen unverwertbar sind. Auch bei den neuen Kombigeräten in Wuppertal ist dies möglich und ein wichtiger Prüfungspunkt.

Erfolgreich gegen Bußgeldbescheide und Fahrverbote wehren

Wie schon bei der Messstelle auf der Fleher Brücke in Düsseldorf (Autobahn A46), bei der dieselben Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden, gehen wir bei den neuen Wuppertaler Blitzanlagen von einer hohen Fehlerquote aus. Die Erfahrung vorheriger Verfahren zeigt, dass Betroffene häufig erfolgreich gegen die Messungen vorgehen konnten, wenn sie nur Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegten.

Schreiben Sie uns im Falle einer Messung unter Verweis auf den Schnell-Check hier bzw. bei unserer kostenlosen Online-Beratung.

Sollten sie darüber hinaus verteidigt werden wollen, ist eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil, da diese die Verteidigerkosten, Kosten eines technischen Sachverständigen und die Verfahrens- und Gerichtskosten trägt.

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