Checkliste: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament

Datum

14.05.2013

Art des Beitrags

Checkliste

Für einen schweren Unfall, einen medizinischen Notfall oder sogar den eigenen Sterbefall vorzusorgen, ist verständlicherweise ein mehr als unangenehmes Thema.

Dabei bedarf es keines großen zeitlichen und finanziellen Aufwandes, um die Angehörigen im Fall der Fälle tauglich „auszurüsten“: Durch die Zusammenstellung eines privaten Notfallkoffers, der auf den drei Säulen einer rechtssicheren VorsorgeVorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – basiert, können Angehörige einfach und kostengünstig vor Streit, Unsicherheit oder Hilflosigkeit bewahrt werden.

Die einfache Lösung - der private Notfallkoffer

Was genau jedoch sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament? Muss ich dafür nicht zum Notar? Wir erklären, was Sie für welchen Zweck brauchen – und was es kostet: 

Check 1: Die Vorsorgevollmacht

Mit einer fehlerfreien Vorsorgevollmacht ist es möglich, anderen Personen in klar beschriebenen Notsituationen (Unfall, Krankheit oder Tod) die Entscheidungsgewalt für klar definierte Bereiche einzuräumen.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann dem Ehepartner, den Kindern oder anderen Personen ein „Vertretungsrecht“ in wichtigen Angelegenheiten gegeben werden. Der Bevollmächtigte kann dann für den Vollmachtgeber Geschäfte in dessen Interesse regeln.

VORSICHT: Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, läuft Gefahr, dass in einer Notsituation eine fremde Person gerichtlich als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird. Oftmals wird dies nicht gewünscht!

ACHTUNG: Für bestimmte Rechtsgeschäfte muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden. So ist es beispielsweise nicht möglich, dem Bevollmächtigten ohne notarielle Urkunde das Recht einzuräumen, Grundstücksgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers abzuschließen. 

Check 2: Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist die zweite wichtige Säule, um die Vorsorge auf die Beine zu stellen. In der Patientenverfügung können Menschen im Voraus ihren Willen festlegen, wenn es um medizinische Maßnahmen geht.

In aller Regel wird in Patientenverfügungen festgelegt, welche medizinischen Heilbehandlungsmaßnahmen zu erfolgen haben oder zu unterlassen sind, wenn man selbst hierüber nicht mehr entscheiden kann. Nicht selten entscheiden sich Menschen gegen die Vorstellung, durch Maschinen am Leben gehalten zu werden.

ACHTUNG: Für die rechtsfehlerfreie Abfassung einer Patientenverfügung muss kein Arzt konsultiert werden. Allerdings passen im Internet gefundene Musterverfügungen und Vordrucke oder aber selbstverfasste Dokumente nicht immer auf den individuellen Einzelfall. Es kann auch vorkommen, dass diese Dokumente unklare Formulierungen enthalten, wodurch die Patientenverfügung ungültig werden kann!

Passt die in der Patientenverfügung beschriebene Situation wegen einer solch unklaren Formulierung nicht auf die konkrete Notfallsituation, so ist der Inhalt der Patientenverfügung nicht mehr anwendbar.

Check 3: Das Testament

Die letzte und bekannteste Säule der Vorsorge stellt das klassische Testament dar. Hierdurch kann letztwillig geregelt werden, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tode geschehen soll.

Ein Testament schafft dabei vor allem Klarheit und Sicherheit. Durch die Erstellung eines Testaments werden die Verhältnisse geklärt und somit einem Streit der Erben vorgebeugt.

Nicht zuletzt kann mit einem Testament auch der Partner (oder jede andere beliebige Person) vor anderen Personen bevorzugt werden, um beispielsweise dessen Existenz zu sichern.

ACHTUNG: Ein Testament unterliegt vielen Formerfordernissen und Beschränkungen. Hier ist es besonders wichtig, sich fundiert beraten zu lassen, da das Testament sonst nichtig sein könnte.

Check 4: Was kostet es?

Glücklicherweise sind viele Menschen mittlerweile so weit, für den Notfall vorsorgen zu wollen und die Angehörigen abzusichern. Und doch bleibt da stets eine verständliche Hemmschwelle beim Gang zum Fachanwalt für Erbrecht: die Kosten.

Wir haben daher für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein übersichtliches Paket geschnürt, mit dem wir die Kosten für unsere Leistungen genau definieren.

Wir bieten im Paket:

  • Eine Beratung zum Thema rechtlicher Sterbevorsorge und den Auswirkungen von Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung
  • Individuell angepasste Vorsorgevollmachten für Einzelpersonen oder Paare
  • Individuell angepasste Patientenverfügungen für Einzelpersonen oder Paare
  • Ausstellung der Dokumente für Ihren persönlichen Notfallkoffer Für diese Leistungen berechnen wir 225,00 € (incl. MwSt.).

INFO: WARUM IST KEIN TESTAMENT INKLUDIERT?

In vielen Fällen benötigen oder wünschen Mandanten gar nicht erst die Erstellung eines Testaments neben der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Wir haben uns daher entschieden, die Erstellung eines Testaments nicht von vorneherein in das angebotene Paket mit aufzunehmen, um unseren Mandanten zu einem möglichst kostengünstigen und fairen Preis nur das zu bieten, was sie wirklich benötigen. Sollte sich bei der Beratung herausstellen, dass sich auch die Erstellung eines Testaments anbietet, so können wir dies natürlich auch zu individuellen Konditionen für Sie leisten.

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Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

0202 245 67 0

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Hinweis: Der Inhalt dieser Checkliste ist zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.

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