RA Tim Geißler als Experte in Reportage der Autobild
Datum
09.07.2018
Art des Beitrags
Kanzleimitteilung
Zur Erstattungsfähigkeit von Bußgeldern gab unser Rechtsanwalt und Spezialist für Ordnungswidrigkeiten Tim Geißler im "Blitzer-Report" der "Autobild" (Heft 27/2018, Seite 26) ein kurzes Statement ab und erläuterte die engen Voraussetzungen, die für ein sogenanntes Wiederaufnahmeverfahren nach Paragraph 85 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes notwendig sind, um einen Freispruch oder eine Einstellung des laufenden Verfahrens zu erzielen.
Den gesamten Beitrag können Sie gleich hier und natürlich in der aktuellen Ausgabe der "Autobild" nachlesen.
Quelle: Autobild Ausgabe 27/2018, Berlin, 05.07.2018