Anwaltlicher Rat zu neuer Masche: PKB Media UG und www.unternehmen-auskunft.de

Datum

20.01.2016

Art des Beitrags

Rechtstipp

Immer wieder entstehen dubiose Firmen, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, das Vertrauen redlicher Unternehmer zu missbrauchen um daraus Kapital zu schlagen. In diesem Zusammenhang berichten wir heute von der PKB Media UG aus Duisburg und der von dieser Firma unterhaltenen Webseite „www.unternehmen-auskunft.de“. Zugleich erklären wir, welche Folgen das von dieser Firma versendete Anschreiben für Betroffene hat.

Aktueller Fall von „unternehmen-auskunft.de“

Derzeit liegt uns ein amtlich wirkendes Schreiben der PKB Media UG aus Duisburg vor, in welchem sie eine von uns vertretene Firma wie folgt anschreibt und für die Eintragung in ein Online-Firmenregister anfragt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden unter anderem im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Datensatz in die Datenbank von unternehmen-auskunft.de aufzunehmen incl. Einer eigenen Webseite. Desweiteren wird nach Annahme dieser Offerte ihr Handelsregistertext und Ihre Firmendaten auf unserer Plattform veröffentlicht. Im Falle der Eintragung sind unsere AGBs zu beachten. Die kostenpflichtigen Leistungen, die mit unserer Offerte verbunden sind, sind Aufnahme in unsere Gewerbedatenbank und Veröffentlichung in der Bundesrepublik Deutschland für Auskunft und Marketingzwecke. Bitte Beachten: Eine Veröffentlichung kann erst erfolgen, wenn ein vollständiger Zahlungseingang auf unserem Konto vorliegt. Nach vollständigem Zahlungseingang werden Ihre Daten auf Unternehmen-Auskunft.de bearbeitet und zum Eintragungsdatum veröffentlicht. Unmittelbar nach Veröffentlichung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Eine Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht, da wir gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Der Betrag ist voll fakultativ auf unser Konto zu entrichten. Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor, Ihre Daten zu veröffentlichen und zu löschen. Rückfragen bitte nur schriftlich oder zu unseren Sprechzeiten.“

Sodann benennt die PKB Media UG den Preis der angebotenen „Veröffentlichung des Registertextes“ mit 440,00 € sowie einer „Verwaltungspauschale“ von 59,00 €. In Summe verlangt die Firma inklusive der Mehrwertsteuer 593,81 € von unserer Mandantin.

Rechtliche Bewertung des Falles

Die PKB Media UG geht in Ihrem Schreiben durchaus intelligenter vor, als andere Unternehmen, die es mit einer ähnlichen Masche zuvor bei vielen anderen unserer Mandanten versucht haben – beispielsweise die „DR Verwaltungs AG“, gegen die wir mittlerweile knapp 100 Mandanten beraten und vertreten.

Denn in dem aktuellen Schreiben wird im Unterschied zu früheren Mustern anderer „Datenfriedhöfe“ explizit auf die Kostenpflicht des „Angebots“ hingewiesen. Allerdings wird im Fließtext suggeriert, dass ein Zusammenhang mit einer Eintragung „unter anderem im Bundesanzeiger“ bestehe, womit beim rechtlichen Laien die Vorstellung erweckt werden soll, die „Bearbeitung“ und Zahlung sei (zwingend) erforderlich.

Die Erfahrung aus früheren Fällen lehrt, dass der behördliche Eindruck entsprechender Schreiben erfahrene wie unerfahrene Unternehmer gleichermaßen mit der Folge täuscht, dass sie zähneknirschend den angegebenen Betrag überweisen.

Auch bei der PKB Media UG (www.unternehmen-auskunft.de) ist dies zu erwarten. Wir kommen zu der rechtlichen Einschätzung, dass zum einen über eine Zahlungspflicht getäuscht wird und des Weiteren keine Leistung von der PKB Media UG angefordert oder erbeten wurde und folglich kein Vertrag und keine Zahlungspflicht entsteht.

Daniel Junker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

0202 245 67 0

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