Fauxpas: Blitzer auf A3 bei der AS Königsforst/AK Köln Ost (KM 0,80) löste wegen falscher Einstellung schon bei 60 anstatt bei 80 km/h aus

Datum

31.01.2017

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Seit einiger Zeit sorgt der Blitzer auf der A3 bei der Anschlussstelle Königsforst am Autobahnkreuz Köln-Ost für Aufruhr. Die Stadt Köln verteilt jetzt eifrig Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h sei überschritten worden. Dabei galt in dem Abschnitt, in welchem die Geschwindigkeitsmessung erfolgte – laut StVO – eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Die Situation vor Ort stellte sich wie folgt dar: Die Geschwindigkeit wurde zunächst weit vorher und ohne geschilderte Begründung erst auf 120, dann auf 100 und anschließend auf 80 km/h begrenzt. Sodann folgte eine Großbaustelle, in welcher eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h durch Schilder festgelegt war. Die Geschwindigkeitsschilder in der Baustelle waren mit einem Hinweisschild versehen, das auf die Baustelle aufmerksam machte. Nachdem diese für jeden Verkehrsteilnehmer offensichtlich zu Ende war, folgte nach einem Stück freier Fahrt ein Blitzer („Traffistar S330“), der alle, die mit mehr als 60 km/h unterwegs waren, blitzte. Das Ordnungsamt Köln teilt jetzt mit, dass die Beschilderung zum 15.12.2016 geändert wurde.

Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h traf nicht zu

Die StVO gibt vor, dass Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder mit einem Zusatzschild, das die Begründung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit liefert, dann aufgehoben sind, wenn der Grund für die Begrenzung objektiv ersichtlich entfällt.

Dies ist auch Gang und Gäbe: Vor allem bei kleineren Baustellen innerorts gibt es zumeist kein Schild, das die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wieder auf 50 km/h erhöht – dennoch endet die niedrige, für die Baustelle angemessene Höchstgeschwindigkeit mit deren Ende.

Zurück zur A3: Am Standort des Blitzgerätes war der Grund „Baustelle“ nicht mehr ersichtlich, sodass an der vorliegenden Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gelten musste.

Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeit unter 80 km/h sind hinfällig

Die Blitzgeräte hatten für einen gewissen Zeitraum also eine falsche Einstellung. Richtig wäre es gewesen, wenn sie erst ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h überhaupt ausgelöst hätten. Dies macht zwar die Messungen nicht ungültig, da diese ordnungsgemäß durchgeführt wurden, jedoch können alle Vorwürfe wegen zu schnellen Fahrens bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h grundsätzlich nicht verfolgt werden. Fahrer, die mit mehr als 80 km/h geblitzt werden, können allerdings auch mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Herabsetzung der Sanktionen rechnen, denn die Ansichten der Richter variieren: Einige Abteilungen des Amtsgerichts Köln stellen sämtliche Verfahren (egal ob Fahrverbot oder nicht) ein. Andere Abteilungen schlagen vor, dass von der gemessenen Geschwindigkeit 20 km/h abgezogen werden und sodann die Sanktionen nach dem Bußgeldbescheid neu berechnet werden. Es ist auf jeden Fall anzuraten, Einspruch einzulegen und zu verhindern, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Die Chancen auf eine Einstellung oder die Herabsetzung der Geldbuße bzw. die Vermeidung eines Fahrverbots sind überdurchschnittlich gut.

Wenn Sie an der beschriebenen Stelle geblitzt worden sind und einen Bußgeldbescheid erwarten / bekommen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie außerhalb von Wuppertal und Umgebung wohnen, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen – per Telefon, Mail oder im Wege unserer unverbindlichen Online-Beratung.

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