Checkliste: Geschwindkeitsmessgeräte
Datum
01.10.2013
Art des Beitrags
Checkliste
Bekannte Fehler bei Geschwindigkeitsmessgeräten
„NICHT BLIND ZAHLEN, WENN MAN GEBLITZT WIRD!“
Es kommt täglich tausende Male vor: Autofahrer werden „geblitzt“, ihnen droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Geschwindigkeitsmessungen erfolgen dabei auf viele, unterschiedliche Weisen: mit Radar, Laser und auch mit Lichtschranken. Schnell stellt sich die Frage, ob die „Strafe“ alternativlos ist. Denn: Gerade bei Messungen mit den populären Messgeräten
- „PoliScan Speed“,
- „ProViDa 2000 Modular“,
- „Multinova 6F“,
- „Traffipax Speedophot“,
- „ESO ES 3.0“,
- „Riegl FG 21-P“ und
- „Traffiphot S” & „Traffipax Traffistar S 330“
treten oft Fehler auf, die zur Angreifbarkeit der Messung und damit zum Erhalt des Führerscheins oder der Verteidigung vor Punkten in Flensburg führen können. Dies vor allem, weil Messfehler häufig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Messfehler aufgedeckt werden!
Dass die Chancen hierfür gut stehen, zeigt eine aktuelle Statistik unseres Partners, des Sachverständigenbüros „VUT Sachverständigen GmbH & Co. KG“ (http://vut-verkehr.de/) aus Püttlingen: In 14.783 Vorgängen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten konnten im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013 nur 44% der Messungen als messfehlerfrei bestätigt werden. Mit anderen Worten:
Mehr als die Hälfte aller Geschwindigkeitsmessungen haben Fehler, was zur Folge hat, dass die Bußgeldbescheide und Strafen nicht oder nicht so hätten ergehen dürfen!
In dieser Checkliste klären wir über die Funktionsweisen der oben genannten Geräte und deren häufigste Fehler auf und erläutern, wie Betroffene mit anwaltlicher Hilfe gegen die fehlerhaften Messungen vorgehen können.
Das Gerät PoliScan Speed sendet bei jeder Geschwindigkeitsmessung Laser-Impulse aus, die an gemessenen Fahrzeugen zurück zum Messgerät reflektiert werden. Hierdurch wird die Entfernung zwischen dem Messgerät und dem Objekt bestimmt. Jeder einzelne Karosseriepunkt wird 100 Mal pro Sekunde an mehreren Stellen erfasst. Dadurch ergibt sich ein Bewegungsprofil des gemessenen Fahrzeugs. Aus der Veränderung der Entfernung wird die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeuges errechnet. Das Gerät wird sowohl stationär in einer silbernen Säule als auch mobil auf einem dreibeinigen Gestell verwendet.
FEHLERQUELLEN:
Die Fotodokumentation erfolgt nach der Messung der Geschwindigkeit. Da die Geschwindigkeitsmessung und die Fotoauslösung nicht gleichzeitig erfolgen, besteht die Gefahr, dass ein Fahrzeug gemessen und ein anderes abgebildet wird.
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- auf der Fotoaufnahme ein sog. Auswertrahmen zu sehen ist. Voraussetzung für die Verwertbarkeit des Messergebnisses ist ein Rahmen, der korrekt auf der Bildaufnahme aufliegt,
- sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb der Auswerteschablone befinden,
- die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und
- sich das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden.
Das AG Herford äußerte in einer Entscheidung (Urteil vom 29.01.2013 – 11 OWi 502 Js 2650/12 - 982/12, 11 OWi 982/12) erhebliche Zweifel an der Gerichtsverwertbarkeit der Messungen des Gerätes PoliScan Speed. Und dies aus berechtigtem Grunde: Die Herstellerfirma ist nicht bereit, sämtliche Messdaten des Messvorganges zur Verfügung zu stellen, weil sie sich auf das „Betriebsgeheimnis“ und die für das Messgerät vorhandenen Patente stützt. Dem Sachverständigen, der im gerichtlichen Verfahren die Messergebnisse überprüfen soll, bleibt daher letztlich nur die Möglichkeit, die Messergebnisse auf eine Plausibilität zu überprüfen und im Wesentlichen dem Messergebnis zu glauben oder nicht.
Dies entspricht nach der hier vertretenen Auffassung nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren, auf das Betroffene aber einen Anspruch haben. So befand auch das AG Aachen (Urteil vom 10.12.2012 - 444 OWi 93/12, 444 OWi - 606 Js 31/12 - 93/12), dass nicht zu überwindende Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed bestehen, weil eine Überprüfung von konkreten Messwerten im Rahmen einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle bei diesem Gerät nicht möglich ist.
Die Geschwindigkeitsmessung bei dem System ProViDa 2000 Modular erfolgt durch ein Nachfahren. Dabei wird der Betroffene durch ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt, das mit einer Front- und Heckkamera ausgestattet ist. Die Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeugs wird anhand der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs bestimmt. Die Fahrt wird durch Knopfdruck des Messbeamten auf Video aufgezeichnet.
Die Videoaufnahme stellt einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar. Die Aufnahme ist nur gerechtfertigt, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gegeben ist. Der Messbeamte darf die Kamera also erst dann einschalten, wenn der Betroffene den Geschwindigkeitsverstoß bereits begeht. Andernfalls kann die Videoaufzeichnung nicht verwertet werden, die Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht nachweisbar und das Verfahren wird regelmäßig eingestellt.
FEHLERQUELLEN:
- Messungen in starken Kurvenfahrten (bei ProViDa Motorrädern),
- keine Vornahme der Neueichung bei einem Reifenwechsel von Winter- zu Sommerreifen,
- das Polizeifahrzeug schließt während der Messung zum Fahrzeug des Betroffenen auf, fährt also schneller als der Betroffene.
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- das Polizeifahrzeug über eine bestimmte Entfernung einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug einhält,
- der Abstand bei Beginn und bei Ende des Messung gleich ist,
- die Kamera erst bei einem Geschwindigkeitsverstoß eingeschaltet wird.
Das Multinova 6F ist ein Radarmessverfahren. Das Gerät sendet konstant elektromagnetische Schwingungen aus. Beim Auftreffen auf einen Reflektor wird die elektromagnetische Welle reflektiert und erfährt hierbei eine Frequenzänderung. Aus der Frequenzänderung wird die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig erstellt eine Kamera Fotos von dem gemessenen Fahrzeug. Es kann innerhalb eines Fahrzeugs und auf einem Stativ am Straßenrand verwendet werden.
FEHLERQUELLEN:
- sog. Schrägfahrten: aufgrund der Verschiebung des Messwinkels wird das Messergebnis zu Ungunsten des Betroffenen beeinflusst,
- großflächige Gegenstände in unmittelbarer Nähe des gemessenen Fahrzeugs (Risiko von sog. Reflexionsfehlmessungen). Radarstrahlen können von diesen anderen Flächen, insbesondere von Metall- und Betonflächen, reflektiert werden,
- Reflexionsflächen (z.B. Leitplanken, Busse, LKW, Hoftore) gegenüber von dem Gerät (Knickstrahlreflexion),
- andere Fahrzeuge (Begleitverkehr).
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- eine Reflexionsmessung vorliegt,
- zu Beginn der Messung die in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Kalibrierungsfotos gefertigt wurden,
- ein korrekter Aufbau bzw. eine korrekte Aufstellung des Messgerätes erfolgte,
- Maximalhöhe und Mindestabstand beim Stativbetrieb eingehalten wurden,
- das Messgerät auf einer Höhe mit der Straße aufgestellt wurde,
- auf dem Messfilm Leeraufnahmen vorhanden sind, die die Zuverlässigkeit der Messreihe in Frage stellen,
- alle Gerätschaften geeicht wurden,
- die Messbeamten geschult wurden,
- ein zweites Fahrzeug auf dem Bild sichtbar ist.
Das Traffipax Speedophot erzeugt elektromagnetische Wellen und sendet sie aus. Sobald die Wellen auf einen Gegenstand treffen, verändert sich die Frequenz. Anhand der Veränderung der Frequenzbereiche lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs messen. Während des gesamten Vorgangs erfolgt eine Fotodokumentation. Das Gerät kann in stationären und mobilen Blitzern eingesetzt werden.
FEHLERQUELLEN:
- großflächige Gegenstände in unmittelbarer Nähe des gemessenen Fahrzeugs oder der Messstelle (Metall, Beton),
- Verkehrsschilder, Leitplanken, Fahrzeuge im Begleitverkehr,
- Geschwindigkeitsmessungen in einer Außenkurve sind generell nicht gestattet.
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- Kalibrierungsfotos zu der Geschwindigkeitsmessung fehlen,
- auf dem Bild ein zweites Fahrzeug ersichtlich ist,
- der Eichschein zu dem Messgerät fehlt oder nicht mehr aktuell ist,
- die Messstelle nicht gemäß der Bedienungsanleitung eingerichtet wurde (Mindestabstand zur Fahrbahn, bestimmte Höhe, korrekter Winkel zum Messfahrzeug, zu eng parkende Fahrzeuge),
- Leerfotos auf dem Messfilm vorhanden sind.
Das Messgerät ESO ES 3.0 nimmt über eine Strecke von einem halben Meter Helligkeitsunterscheide wahr und misst, wie lange das Fahrzeug zwischen den einzelnen Helligkeitssensoren braucht. Nach der Durchführung der Messung erfolgt eine Fotodokumentation. Es muss also zwischen der Messlinie, an der das Fahrzeug gemessen, und der Fotolinie, an der das Fahrzeug abgebildet wird, unterschieden werden.
FEHLERQUELLEN:
- Veränderung der Kameraposition während der Messzeit ohne eine erneute Dokumentierung der Fotomesslinie,
- keine ordnungsgemäße Dokumentierung des Abstandes zum Fahrbahnrand,
- Fehlen von Eichscheinen/Schulungsnachweisen,
- Auslösung der Messung durch vorauslaufende Schatten,
- Begleitverkehr.
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- ein vollständig ausgefülltes Messprotokoll vorliegt (Betriebsart Automatik, ortsfeste Fahrbahnmarkierung für die Fotolinie, Anfangstest),
- eine korrekte Ausrichtung des Messsensors zur Fahrbahnneigung nach Messende mittels Wasserwaage vorgenommen wurde,
- andere Fahrzeuge den Messwert beeinflusst haben könnten.
Riegl FG 21-P ist ein Laser-Messverfahren. Das Gerät strahlt Laserimpulse aus. Durch die Veränderung der Entfernung zwischen zwei Laserimpulsen wird die Geschwindigkeit ermittelt. Riegl GF 21-P kann durch Polizeibeamte am Straßenrande auf einem dreibeinigen Gestell, aber auch als Laserpistole benutzt werden. Es kann Geschwindigkeiten von ankommenden und sich entfernenden Fahrzeugen ermitteln. Der Messvorgang wird nicht dokumentiert.
FEHLERQUELLEN:
- da sich der Laserstrahl mit zunehmender Entfernung aufweitet, ist der aktive Messbereich möglicherweise breiter als die Silhouette des gemessenen Fahrzeugs (insbesondere bei Motorrädern) und daher die Zuordnung zu einem Fahrzeug schwierig,
- vor Messbeginn müssen vier Tests durchgeführt werden. Werden die Tests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung vor,
- falsche Ausrichtung der Visieroptik kann zu Messfehlern führen,
- Messung erfolgt durch die Seiten- oder Heckscheibe des gemessenen Fahrzeugs oder durch die Glasscheibe einer Bushaltestelle, sodass bei der Transmission des Laserstrahls eine Art „Knickstrahlreflexion“ entsteht, die in Verbindung mit einem zweiten PKW eine Fehlzuordnung des Messwertes zur Folge haben kann.
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- bei der Protokollierung des Ergebnisses der Messung Zahlendreher und Missverständnisse vermieden wurden,
- zulaufender Verkehr mit einem Pluszeichen, abfließender Verkehr mit einem Minuszeichen dokumentiert wurde,
- in dem Feld „Bemerkungen“ Eintragungen vorgenommen wurden, die eine Fehlmessung durch andere Fahrzeuge ausschließen lassen,
- ob bei Kolonnenverkehr eventuell die Messung einem anderen Fahrzeug zuzuordnen ist. Diese Fragen lassen sich oft nur in der Hauptverhandlung durch geübtes Befragen des Messbeamten klären.
Traffiphot S und Traffipax Traffistar S 330 messen die Geschwindigkeit mit Hilfe dreier sogenannter Piezo-Sensor-Kabel, die in Feinschichtdecke der Fahrbahn einlaminiert sind. Die Kabel registrieren den Überfahrzeitpunkt der Vorderräder des gemessenen Fahrzeugs. Aus der Überfahrzeit zwischen den einzelnen Piezokabel errechnen die Messgeräte die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
FEHLERQUELLEN:
- Die Kabel liegen in der Fahrbahn und sind daher intensiven Belastungen (hohe Temperaturschwankungen, Achslasten von Schwertransportern, zahlreiche Bremsmanöver) ausgesetzt. Dadurch kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen und damit zu Messfehlern kommen (Fehlauslösungen),
- Die Kabel müssen alle sechs Monate auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
EIN ANWALT KANN DURCH EINSICHT IN DIE AKTE PRÜFEN, OB
- zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann,
- der Messfilm Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist; es darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate wird am Ende eines jeden Negativfilms entsprechend eingeblendet. Liegt die Annullierungsrate über 20%, ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat,
- ob das Geschwindigkeitsmessgerät ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren; sind die Überprüfungen des Gerätes nicht alle sechs Monate erfolgt, ist die Eichung unwirksam. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein. Zudem muss vom Film-Entnehmer überprüft werden, ob die Messsensoren im Boden Risse aufwiesen bzw. die Laminierung beschädigt war, so dass Feuchtigkeit eindringen konnte,
- ob die eingesetzten Messbeamten bei der Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messfotos über die notwendige Geräteschulung verfügten,
- ob das Messfoto sonstige Auffälligkeiten aufweist, z.B. ob sich ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto befindet.
WIEDERAUFNAHME DES VERFAHRENS
Mögliche Messfehler können auch für bereits abgeschlossene Verfahren im Rahmen der Wiederaufnahme genutzt werden. Rechtsanwälte können die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, was in vielen Fällen zu einer Einstellung führt.
DIGITALE MESSUNGEN UNBEDINGT ÜBERPRÜFEN LASSEN
Bei allen durchgeführten digitalen Messverfahren, bei denen die Daten der Messung digital gespeichert werden, stellt sich neuerdings immer die Frage, ob diese Daten im ausreichenden Maß, wie von der technischen Zulassungs- und Prüfstelle PTB gefordert, gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen gesichert sind.
Dementsprechend tobt derzeit ein „Kampf“ zwischen Verteidigern, Sachverständigen, Informatikern, den Gerichten und den Ordnungsbehörden, ob diese Messungen verwertbar sind und die Geräte die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und eingesetzt werden dürfen.
LETZTE CHANCE: INDIVIDUELLE CHARAKTERISTIKA AUF DEM FOTO
Doch auch, wenn die Messung tatsächlich messfehlerfrei durchgeführt wurde, können mit anwaltlicher Hilfe das Bußgeld oder weitergehende Sanktionen verhindert werden. Ist beispielsweise auf dem Beweisfoto der tatsächliche Fahrer nicht eindeutig und einwandfrei anhand individueller Charakteristika zu erkennen (Mund, Augen, Nase, Ohren, Haaransatz etc.), so kann nicht einfach der „vermutete“ Fahrer hierfür zur Rechenschaft gezogen werden.
Jedem Betroffenen ist daher derzeit anzuraten, insbesondere Messungen von digitalen Messgeräten durch einen Rechtsanwalt und/oder Sachverständigen prüfen zu lassen!