Ferienzeit: Eine Warnweste im Auto muss mitgeführt werden!
Datum
02.08.2016
Art des Beitrags
Rechtstipp
Pünktlich zu den Sommerferien 2014 endet eine Übergangsregelung im Straßenverkehr, auf die wir Sie noch einmal aufmerksam machen möchten: Ab dem 01. Juli diesen Jahres ist es für PKW-Fahrer auf deutschen Straßen verpflichtend, mindestens eine Warnweste mit sich zu führen! Die Regelung, die sich seit August 2013 in einer Übergangsphase befand, kann dementsprechend nun von den Ordnungsbehörden kontrolliert und bei Nichtbeachtung mit Bußgeldern bis zu 15 Euro belegt werden. Wir raten Autofahrern daher, sich spätestens jetzt eine Warnweste (wichtig: muss der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen) zuzulegen. Diese sollte im Fahrgastraum mit sich geführt und bei Pannen unbedingt auch getragen werden, da ansonsten auch in diesem Fall ein Bußgeld droht.