Fleher Brücke: AG Düsseldorf stellt nach VG Urteil Verfahren ein!
Datum
04.12.2014
Art des Beitrags
Kanzleimitteilung
Dies wird viele Betroffene von Messungen auf der Fleher Brücke (BAB 46 bei Düsseldorf) freuen: Uns liegt erstmalig ein Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vor, welcher mit Bezug auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung eines unserer Mandanten einstellt. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 30.10.2014 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fleher Brücke (80 km/h) für rechtswidrig erklärt (Az.: 6 K 2251/14).
Der Mandant war im April 2014 auf der Fleher Brücke "geblitzt" worden und hatte uns mit der Verteidigung beauftragt. Das Verfahren zog sich bis jetzt und fand nun einen für uns erfolgreichen Ausgang.