„Geblitzt“ und Führerschein in Gefahr?

Datum

22.07.2016

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Messfehler sollten nicht unterschätzen werden!

Gute Beratung darf keine falsche Hoffnung machen. Deswegen soll der folgende Beitrag auch nicht den Anschein erwecken, mit der Aufdeckung von Messfehlern ließen sich die meisten Bußgeldverfahren einstellen. Trotzdem kommt es doch gar nicht so selten vor, dass sich Fehler bei der Messung einschleichen. Ist dies tatsächlich der Fall, so kann dass zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Der Bußgeldbescheid ist damit hinfällig.

Die gängigen Messmethoden

Die Kreativität bei der Erfindung neuer Messmethoden ist groß. Neben radargestützten Geschwindigkeitsmessgeräten, die einerseits fest installiert sein können (Starenkästen) oder als portable Messstationen (Multanova-Dreifuß) oder Handmessgeräte (Riegl-Laserpistole) gibt es ebenso Messungen, die sich lediglich auf ein Zeit-Wege-Verhältnis beschränken. Hier wird mittels der Induktionsschleife gemessen, wann die Vorderräder des Fahrzeuges jeweils den Beginn der Messstrecke und das Ende der Messstrecke überschreiten. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit anhand des Wege-Zeit-Verhältnisses errechnet.

Fehlerquellen

Mit zunehmender Zahl von Messmöglichkeiten, steigt aber auch die Fehleranfälligkeit. Zwar wird oft vorgebracht, dass die neueren Methoden immer weniger fehleranfällig sind, doch das stimmt nur zum Teil. Denn die immer komplexer werdende Technik kann nicht verhindern, dass die Menschen, die diese Technik bedienen, Fehler machen. So kann zwar beim digitalen „Starenkasten“ nicht mehr einfach der Film „voll“ sein, aber dafür bringt die Verwendung dieser Geräte eine Vielzahl von neuen Fehlermöglichkeiten mit sich.
Beispielsweise gibt es bestimmte Handhabungsanweisungen, in welcher Form (portable) Messstationen aufgestellt und eingerichtet werden müssen. Es ist wichtig, dass die Geräte auf ebener Strecke in einem bestimmten Winkel zur Fahrbahn oder dem zu messenden Objekt aufgestellt werden und dass keine irritierenden, ablenkenden Umwelteinflüsse (wie   z.B. LKW, Metallschilder, Plakatwände, Bäume, Hecken, oder Verkehrsschilder) in den Messbereich reichen.
Gerade auch bei Geschwindigkeitsmessungen, die durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug erfolgt sind, bestehen auch gute Möglichkeiten die Ergebnisse anzugreifen. Neben der vom Tacho abgelesenen Geschwindigkeit müssen die Beamten nämlich über einen bestimmten Zeitraum in konstant bleibendem Abstand hinter dem Fahrzeug des Beschuldigten hergefahren sein. Der Tacho des Polizeifahrzeuges muss dazu geeicht und justiert sein. Ebenso sind hier die Sichtverhältnisse zu berücksichtigen, so dass es besonders zur Nachtzeit äußerst zweifelhaft ist, ob eine entsprechende Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Was ist zu raten?

Steht Ihr Führerschein auf dem Spiel oder drohen Punkte, macht es in fast allen Fällen Sinn, die Messergebnisse zu überprüfen. Dies muss jedoch durch einen Rechtsanwalt geschehen, da nur dieser das Recht auf „Akteneinsicht“ hat. Für den Fall, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, werden die beim Anwalt angefallenen Kosten von dieser übernommen. Aber unabhängig davon kann in einer kostengünstigen Erstberatung abgewogen werden, ob eine Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat.

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