Handy am Steuer – es kommt nicht auf den Anruf an!

Datum

04.07.2012

Art des Beitrags

Rechtstipp

30.06.2012 - Eine Szene, wie sie in Deutschland täglich mehrere dutzende Male zu beobachten ist: Ein Autofahrer durch Polizeibeamte freundlich, aber doch sehr bestimmt aus dem Verkehr gezogen, weil er mit dem Mobiltelefon in der Hand sein Fahrzeug führte. Dass es dabei gar nicht darauf ankommt, ob tatsächlich mit dem Mobiltelefon ein Telefonat geführt wurde, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (Az.: III-1 RBs 39/12).

Wegdrücken ist unzulässige Benutzung!

Im konkreten Fall hatte sich ein Fahrzeugführer mit einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil zu wehren versucht, in welchem ihm ein Bußgeld in Höhe von 50,00 € wegen der Benutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren bestätigt wurde. Der Mann argumentierte, dass er das Handy lediglich kurz in die Hand genommen hatte, um einen Anrufer „wegzudrücken“ – den eingehenden Anruf also unbeantwortet abzuweisen.
Das Gericht hingegen sah auch im „Wegdrücken“ eines Anrufs ebenso wie in der Beendigung einer Gesprächsverbindung oder im Ein- und Ausschalten eine Benutzung des Handys, wie es auch andere Gerichte zuvor entschieden hatten. Dabei sei es unerheblich, dass der Fahrzeugführer das Handy lediglich in die Hand genommen habe, um durch das Wegdrücken nicht weiter vom Verkehr abgelenkt zu sein und sich wieder voll auf diesen konzentrieren zu können.

Verteidigung gegen Bußgelder

Vereinfacht kann man sagen, dass jede Art der Handynutzung während der Fahrt verboten ist. Das betrifft nicht nur das Ablesen der Uhrzeit vom Display, sondern genauso das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display. Nur in ganz engen Ausnahmefällen darf sich das Handy während der Fahrt in der Hand des Fahrzeugführers befinden. Solche erlaubte Nutzungen sind zum Beispiel das Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole (Beschluss des OLG Köln, Az.: 83 Ss OWi 19/05) oder das Aufheben eines in den Fußraum gefallenen Handys. Auch wenn sich beweisen lässt, dass der Motor während des Telefonats überhaupt nicht gelaufen hat, liegt keine verbotene Handynutzung am Steuer vor (OLG Bamberg, Az. 3 Ss Owi 452/07).
 

Welche Verteidigungsstrategie ist sinnvoll?

Die einfachste und effektivste Verteidigungsstrategie lautet: Schweigen! Diskussionen mit dem Polizeibeamten vor Ort helfen so gut wie nie weiter, sondern erschweren nur die nachträgliche Verteidigung. Lediglich die Aufforderung an die Polizeibeamten, die Situation lückenlos zu dokumentieren (beispielsweise, dass der Motor des Fahrzeugs abgestellt war), kann einem Rechtsanwalt im Nachhinein die nötige Munition für eine erfolgreiche Verteidigung bieten.
Bessere Chancen bestehen, wenn die Handynutzung auf einem Blitzerfoto zu sehen sein soll: Hier besteht die Möglichkeit, abzustreiten, dass der Fahrzeugführer tatsächlich einwandfrei zu erkennen ist.
Um effektiv gegen Bußgeldbescheide vorgehen zu können, sollten Betroffene also, nachdem sie bei der Polizei geschwiegen haben, dringend und frühzeitig einen Anwalt konsultieren, um daraufhin die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufzustellen.

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