Einmal Geschäftsführer – immer Geschäftsführer?
Keine „Umwandlung“ des Geschäftsführervertrags in Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer, die zum Geschäftsführer des Unternehmens befördert werden, sollte sich die Hintertür ins „normale“ Angestelltenleben offen halten, denn juristisch – so hat es jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden – ist die Tür zum „normalen“ Angestelltenverhältnis nach der Bestellung zum Geschäftsführer erst einmal zu.