„P-Konto“ – Das neue Pfändungsschutzkonto begünstigt Schuldner
Kein Bankkonto zu haben, ist für die meisten Menschen in Deutschland undenkbar, stellt doch ein Konto den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr und damit zum Wirtschaftsleben an sich dar.
Ein Bankkonto barg jedoch bis jetzt auch die Gefahr für den Inhaber, im Falle einer Pfändung vollständig blockiert zu werden, was selbst die Abwicklung von Geschäften des alltäglichen Lebens unmöglich macht. Dieser Gefahr hat der Gesetzgeber nun entgegengewirkt, indem er das „P-Konto“ (Pfändungsschutzkonto) ins Leben gerufen hat.