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„P-Konto“ – Das neue Pfändungsschutzkonto begünstigt Schuldner

Kein Bankkonto zu haben, ist für die meisten Menschen in Deutschland undenkbar, stellt doch ein Konto den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr und damit zum Wirtschaftsleben an sich dar.

Ein Bankkonto barg jedoch bis jetzt auch die Gefahr für den Inhaber, im Falle einer Pfändung vollständig blockiert zu werden, was selbst die Abwicklung von Geschäften des alltäglichen Lebens unmöglich macht. Dieser Gefahr hat der Gesetzgeber nun entgegengewirkt, indem er das „P-Konto“ (Pfändungsschutzkonto) ins Leben gerufen hat.

Werbeanlage geplant? Notwendigkeit der Baugenehmigung beachten

Das Wort „Baugenehmigung“ verbinden die meisten Menschen mit dem Bau von Wohnhäusern oder Gewerbeimmobilien. „Bauliche Anlagen“ im Sinne des öffentlichen Baurechts sind jedoch bei weitem nicht nur „Immobilien“ im herkömmlichen Sinne, sondern zum Beispiel auch ortsfeste Werbeanlagen. Dementsprechend ist abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen für diese ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich.

Vorsicht Schuldenfalle: Wenn sich die Erbschaft als Niete entpuppt

Immer wieder stellt sich das Problem, dass im Falle einer Erbschaft lange nicht geklärt werden kann, woraus der Nachlass eigentlich besteht. Weder sind dem Erben ohne weiteres alle Nachlasswerte bekannt, noch hat er einen genauen Überblick über etwaige Schulden.

Kamera-Krad-Geschwindigkeitsmessung unzulässig?

Vor kurzem ging die Meldung durch die Presse, dass die von der Polizei vor allem im Hochsauerlandkreis eingesetzten Videomotorräder (sog. „ProViDa-Kräder“) nicht mehr eingesetzt werden können. Der Hintergrund war, dass die physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig herausgefunden hatte, dass die Messwerte der Kamera-Kräder in Kurven zu hoch waren. Dies führte dazu, dass der Hersteller der Messgeräte die Anweisung herausgegeben hat, die Geräte vorerst in Kurvenfahrten nicht mehr zu verwenden. Hingegen seien Messungen auf gerader Strecke auch weiterhin erlaubt. Dies führt allerdings im Ergebnis dazu, dass der Einsatz der Kamera-Kräder insgesamt sehr schwierig wird, da Strecken, die ausreichend gerade für eine zulässige Messung wären, kaum vorhanden sind.

Geld zurück bei falscher Wohnungsgröße

In ständiger Rechtssprechung vertritt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Auffassung, dass ein Rückzahlungsanspruch eines Mieters für „überzahlte“ Miete jedenfalls dann besteht, wenn die Wohnfläche der Mietwohnung mehr als zehn Prozent von der im Vertrag vereinbarten Wohnfläche abweicht. In einem neuen Urteil (Urteil vom 23.06.2010, Aktenzeichen: VIII ZR 144/09) hat der BGH nun zusätzlich entschieden, dass eine solche Mietminderung auch dann möglich ist, wenn der Mietvertrag selbst keine Angaben zur Größe der Mietfläche beinhaltet.

Bundesverfassungsgericht kippt alleiniges Sorgerecht nichtverheirateter Mütter

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe kürzlich die gesetzlichen Regelungen, die unverheirateten Vätern bislang lediglich dann ein Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zubilligten, wenn die Mutter ihre Zustimmung gab, für verfassungswidrig erklärt.
In einem Beschluss vom 21. Juli 2010 (Aktenzeichen 1 BvR 420/09) hat das höchste deutsche Verfassungsgericht damit den Vorrang des mütterlichen Sorgerechts gekippt und mit einem Verweis auf das Elternrecht beider Elternteile die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.

Verspäteter Eigenantrag kann Restschuldbefreiung vereiteln

Mit der sogenannten „Restschuldbefreiung“ hat der Schuldner durch ein Insolvenzverfahren die Chance, sich nach Ablauf von 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung von allen Verbindlichkeiten die bis zur Insolvenzeröffnung entstanden sind, zu befreien. Wichtige Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist jedoch, dass das Insolvenzverfahren durch einen sogenannten Eigenantrag – also einen Antrag durch den Insolvenzschuldner selbst – in Gang gesetzt wird.

Telekom muss extrem hohe Rechnungen erstatten

Regelmäßig kommt es vor, dass durch eine falsche Einstellung von Internetbrowsern auf Handys oder W-LAN-Routern die Geräte sich im Internet anmelden, ohne dass der Besitzer dies bemerkt. Wenn solche Fehler nicht rechtzeitig aufgedeckt werden, kann dies dazu führen, dass der Besitzer eine sehr hohe Telefon- bzw. Internetrechnung bekommt.

Kapitalanleger aufgepasst: (Schein-)Renditen aus Schnellballsystemen können steuerpflichtig sein

Bei den sogenannten Schneeballsystemen handelt es sich um Kapitalanlagemodelle, die in der Regel allein dadurch funktionieren, dass die Zahl der Teilnehmer, die Geld in diese angebliche Kapitalanlage investieren, ständig wächst. Aus diesem Kapitalzufluss werden dann zunächst die versprochenen Renditen an die Anleger ausbezahlt. Das System bricht aber spätestens dann zusammen, wenn an immer mehr Teilnehmer Renditen ausgezahlt werden müssen, die durch neue Kapitalzuflüsse nicht mehr gedeckt sind. Das Unternehmen, das das Schneeballsystem betreibt, ist dann nach absehbarer Zeit überschuldet bzw. zahlungsunfähig und tritt den Gang in die Insolvenz an. Die Folge hieraus ist, dass die Kapitalanleger ihr angelegtes Kapital und auch ggf. wieder angelegte (Schein-)Renditen verlieren. Hieraus wird deutlich, dass es sich um ein betrügerisches System handelt und somit illegal ist.

Tariflohn ist trotz anders lautendem „Anlernvertrag“ einklagbar

Wer als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis im Wege eines „Anlernvertrages“ abschließt, der läuft Gefahr, die Differenz des zu wenig bezahlten Lohns zum Tariflohn an diesen Arbeitnehmer zahlen zu müssen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich in einem Urteil bestätigt (BAG, Urteil vom 27.07.2010, Az. 3 AZR 317/08).

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb?

Das deutsche Kündigungsschutzrecht gilt grundsätzlich nur in solchen Betrieben, die über 10 oder mehr Mitarbeiter verfügen. Mitarbeiter in Betrieben, die unterhalb dieses Schwellenwertes liegen, kommen grundsätzlich nicht in den vollen Genuss des Kündigungsschutzrechtes. Problematisch wird es allerdings, wenn ein Unternehmer beispielsweise zwei Kleinbetrieben unterhält, die jeweils für sich weniger als 10 Mitarbeiter halten. In diesen Fällen reicht die Mitarbeiterzahl jedes einzelnen Betriebes nicht zur Begründung eines Kündigungsschutzes aus, addiert man jedoch die Mitarbeiterzahl in den beiden Kleinbetrieben, würde ein Kündigungsschutz bestehen. Genau mit diesem Punkt hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 28.10.2010, 2 AZR 392/08) in seinem aktuell entschiedenen Fall zu befassen. Das BAG hat aber festgestellt, dass die Mitarbeiterzahlen in Kleinbetrieben jedenfalls nicht automatisch zusammengezählt werden müssen. Es sei vielmehr darauf abzustellen, ob es sich bei den Kleinbetrieben tatsächlich um organisatorisch verselbstständigte Einheiten und damit um selbstständige Betriebe handelt. Nur wenn auf Grundlage dieser wertenden Betrachtung festzustellen ist, dass die Betriebe tatsächlich selbstständig sind, sei kein Kündigungsschutz anwendbar.

OLG Köln: Beschwerderecht bei Filesharing-Abmahnungen und Abkehr von der weiten Auslegung des „Handels in gewerblichen Umfang“

Damit überhaupt eine Filesharing-Abmahnung verschickt werden kann, ist es zunächst erforderlich, dass die Abmahnanwälte an die Adresse des potenzialen Abmahnopfers gelangt. Ausgangspunkt hierfür ist in aller Regel die IP-Adresse des Tauschbörsennutzers. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Zahlenabfolge, die so ohne weiteres keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Nutzer zulässt. Um den tatsächlichen Nutzer herauszufinden, verfahren die Abmahnanwälte in der Regel in der Weise, dass sie bei Gericht einen Antrag auf Auskunft über den Inhaber dieser IP-Adresse stellen. Die Gerichte dürfen diese Auskunft jedoch nur dann erteilen, wenn eine Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ vorliegt (§ 109 Abs. 9 UrhG). Gerade diese Frage ist häufig schwer zu klären.
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