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Rechtstipp
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16.06.2025

Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?

Balkonkraftwerk, Solarpanel ChatGPT, 16.06.)

Kleine Solaranlagen zur privaten Stromerzeugung – sogenannte Balkonkraftwerke – erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch dürfen Mieter diese einfach anbringen oder braucht es die Zustimmung des Vermieters? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Köln (vom 13.12.2024, Az. 208 C 460/23) zeigt: Die Frage ist juristisch komplex – und für beide Seiten mit Fallstricken verbunden.

Balkonkraftwerk an der Außenseite montiert – Vermieter klagt auf Beseitigung

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter ohne vorherige Genehmigung ein Balkonkraftwerk an der Außenseite seines Balkons montiert. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und klagte auf Beseitigung. Der Mieter behauptete wiederum, dass ihm ein Anspruch auf Zustimmung zur Installation eines Steckersolargeräts zustehe.

Sicherheitsrisiko hat Vorrang vor Klimaschutz

Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter Recht: Die Installation sei wegen der Montageart unzulässig. Die außen angebrachten Module stellten bei Sturm ein Sicherheitsrisiko dar. Der Mieter habe weder eine fachgerechte Installation nachgewiesen, noch eine Haftpflichtversicherung oder Sicherheitsleistung angeboten. Damit überwögen die Interessen des Vermieters – trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs auf Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks.

Neue Gesetzeslage seit Oktober 2024 – aber mit Einschränkungen

Seit dem 17.10.2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer grundsätzlich ein gesetzlich verankertes Recht auf Zustimmung zur Installation von Steckersolargeräten (§ 554 Abs. 1 BGB für Mieter, § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG für Eigentümer). Doch dieser Anspruch gilt nicht uneingeschränkt: Wenn berechtigte Interessen des Vermieters – insbesondere Sicherheitsbedenken – entgegenstehen, kann die Zustimmung verweigert werden (§ 554 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ästhetische Einwände reichen hingegen regelmäßig nicht aus.

Streit um Balkonkraftwerk: Anwalt in Wuppertal erklärt Ihre Rechte als Mieter

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Berufung beim Landgericht Köln ist anhängig. Dennoch wird bereits jetzt deutlich: Wer ein Balkonkraftwerk errichten möchte, sollte sich juristisch absichern. Unsere erfahrene Rechtsanwältin für Mietrecht Anna-Sophie Böttcher berät Sie gerne zur rechtssicheren Installation eines Balkonkraftwerks und vertritt Sie bei Streitigkeiten mit dem Vermieter. Kontaktieren Sie uns telefonisch (0202 245 67 0) oder nutzen Sie unverbindliche Online-Beratung.

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Anna-Sophie Böttcher
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