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Rechtstipp
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11.08.2025

BGH: Zwang zur Handyentsperrung per Fingerabdruck erlaubt

Handy entsperren Fingerabdruck, Rechtsanwalt Wuppertal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) entschieden: Die Polizei darf ein Smartphone zwangsweise per Fingerabdruck entsperren, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.

Diese Entscheidung hat enorme praktische Auswirkungen – insbesondere für Beschuldigte in Strafverfahren. Denn: Biometrische Sperren wie Fingerabdruck oder Face-ID schützen vor staatlichem Zugriff in anderem Umfang als klassische Passwörter.

Worum ging es in dem Fall?

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung mehrere gesperrte Smartphones sichergestellt. Der Beschuldigte weigerte sich, diese zu entsperren. Die Beamten setzten daraufhin seinen Finger mit unmittelbarem Zwang auf das Gerät, das sich dadurch automatisch öffnete.

Ein zusätzlicher Beschluss zur Entsperrmethode lag nicht vor – und war laut BGH auch nicht erforderlich.

Wertung des BGH: Vorgehen sei keine unzulässige Selbstbelastung

Der Bundesgerichtshof wertete das Vorgehen als zulässig. Die tragenden Erwägungen im Einzelnen:

  • Das Auflegen des Fingers stelle keine aktive Aussage dar. Es sei daher keine unzulässige Selbstbelastung.
  • Die Maßnahme werde durch § 81b StPO gedeckt, der erkennungsdienstlichen Maßnahmen erlaubt – darunter auch die Abnahme von Fingerabdrücken.
  • Eine weitere richterliche Anordnung zur Entsperrung sei nicht nötig gewesen. Der bereits vorliegende Durchsuchungsbeschluss reichte aus.
  • Da es sich um einen einmaligen Zugriff ohne Speicherung biometrischer Daten handelte, sei der Eingriff verhältnismäßig.

Bedeutung für Betroffene: Biometrische Sperren sind leichter angreifbar als Passwörter

Für Betroffene bedeutet das: Wer sein Smartphone mit dem Fingerabdruck schützt, muss im Ermittlungsfall mit einem zwangsweisen Zugriff rechnen.

Anders ist das bei klassischen Passwörtern oder PINs, denn diese müssen nicht preisgegeben werden. Sie sind vom Recht auf Schweigen und der Selbstbelastungsfreiheit geschützt.

Kritik und Folgen für den Grundrechtsschutz

Der Beschluss des BGH wirft grundrechtlich bedeutsame Fragen auf. Smartphones enthalten heute Informationen zu Kommunikation, Gesundheitsdaten, Fotos, Kontobewegungen oder Standortverläufen. Der zwangsweise Zugriff auf diese Daten bedeutet eine erhebliche Ausweitung staatlicher Befugnisse. Kritiker befürchten, dass diese Entscheidung den Weg für weitere Eingriffe – etwa über Face-ID oder Iris-Scan – ebnet.

Fachanwalt für Strafrecht in Wuppertal: Zugriffe sind nicht grenzenlos

Die Entscheidung schafft Klarheit für Ermittlungsbehörden, verschiebt aber auch die Grenze dessen, was im Strafverfahren durchgesetzt werden darf. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Maßnahme automatisch verhältnismäßig und rechtmäßig ist, denn auch ein Durchsuchungsbeschluss kann fehlerhaft sein.

Aus unserer Erfahrung wissen wir: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Zugriffe auf Daten zu prüfen und ggf. abzuwehren. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Junker steht Ihnen in Verteidigungssachen zur Seite. Nutzen Sie für eine erste Kontaktaufnahme unsere unverbindlichen Online-Beratung oder melden Sie sich telefonisch (0202 245 67 0).

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Daniel Junker
Rechtsanwalt
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