Sie befinden Sich hier: 
Rechtstipp
2 min
16.04.2020

Bußgeldkatalog für Corona-Regeln: So teuer können Verstöße werden

In der Corona-Krise werden im Eiltempo neue Verhaltensregeln aufgestellt, die jeden gleichermaßen betreffen und uns in unserer Handlungsfreiheit teils erheblich einschränken. Damit die strengen Regeln, wie zum Beispiel das Kontaktverbot, von allen eingehalten werden, legt ein neuer Bußgeldkatalog die Folgen für Verstöße gegen die Vorgaben fest. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten und gehen angesichts der empfindlichen Strafen der Frage nach, inwiefern man sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Corona-Kontext verteidigen kann.

Der neue Bußgeldkatalog soll Verhaltensweisen bestrafen, die laut der vom Land NRW beschlossenen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verboten sind. Die angedrohten Strafen beginnen bereits bei 200 Euro und reichen im Wiederholungsfalle bis zu 25.000 Euro. Der Katalog legt neben den einzelnen Ordnungswidrigkeiten ebenfalls fest, welche Verstöße sogar als Straftat zu ahnden sind, bei denen letztlich ein Gericht über das genaue Strafmaß zu entscheiden hat.

Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot

Gemäß der CoronaSchVO können bereits Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit bestraft werden. Beispielsweise kostet ein Spaziergang mit drei Personen jeden einzelnen 200 Euro, unabhängig von Dauer oder Strecke. Für die Regelung des Kontaktverbots gibt es gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 – 5 CoronaSchVO nur wenige strenge Ausnahmen, wie beispielsweise für in einem Haushalt lebende Personen oder bestimmte Verwandte. Auch das Grillen oder Picknicken auf öffentlichem Grund ist untersagt – hier werden für jeden Beteiligten 250 Euro fällig. Öffentliche Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen werden sogar als Straftat für jeden Teilnehmer geahndet. Hier können die Strafen noch wesentlich höher ausfallen, da diese sich bei Straftaten nicht nach festen Regelsätzen, sondern am Nettogehalt des Täters orientieren.

Sie haben Fragen zum Thema
Stellen Sie uns Ihren Fall unverbindlich vor

Veröffentlichungen
Nachrichten & Rechtstipps

Rechtstipp
Sturz über abgestellte E-Roller – Muss der Halter haften?
Rechtstipp
Darf ein Vermieter einem Mieter ein Hausverbot erteilen?
Rechtstipp
Düsseldorfer Tabelle 2025: Was ändert sich beim Kindesunterhalt?
Rechtstipp
Krank während der Probezeit – Was muss ich beachten?