Sie befinden Sich hier: 
Rechtstipp
1 min
15.04.2019

BVerwG entscheidet: Kein direkter Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und erster Fahrt unter THC-Einfluss

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in einem neuen Urteil entschieden, dass bei der ersten Autofahrt unter Einfluss von Cannabis und einem unregelmäßigem Konsumverhalten nicht automatisch und ohne weitere Erwägungen die Fahrerlaubnis entzogen werden darf (Urteil v. 11.04.2019, Az.: 3 C 13.17). Damit tun sich für Betroffene, die gelegentlich Cannabis konsumieren, neue Chancen auf: Mit Hilfe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bekommt man nunmehr in der Regel die Möglichkeit zu beweisen, dass man trotz des vorgefallenen Cannabiskonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, sodass man seine Fahrerlaubnis behalten darf.

Sie haben Fragen zum Thema
Stellen Sie uns Ihren Fall unverbindlich vor

Veröffentlichungen
Nachrichten & Rechtstipps

Rechtstipp
Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter: Mitarbeiterüberwachung, DSGVO und rechtliche Grenzen
Rechtstipp
Digitale Patientenverfügung: Reicht ein Online-Dokument für Notfälle?
Rechtstipp
Zugewinnausgleich einfach erklärt – Wer bekommt bei der Scheidung was?
Rechtstipp
3 min
Indexmiete und Inflation: Wann Mieterhöhungen unzulässig sind