Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in einem neuen Urteil entschieden, dass bei der ersten Autofahrt unter Einfluss von Cannabis und einem unregelmäßigem Konsumverhalten nicht automatisch und ohne weitere Erwägungen die Fahrerlaubnis entzogen werden darf (Urteil v. 11.04.2019, Az.: 3 C 13.17). Damit tun sich für Betroffene, die gelegentlich Cannabis konsumieren, neue Chancen auf: Mit Hilfe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bekommt man nunmehr in der Regel die Möglichkeit zu beweisen, dass man trotz des vorgefallenen Cannabiskonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, sodass man seine Fahrerlaubnis behalten darf.
BVerwG entscheidet: Kein direkter Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und erster Fahrt unter THC-Einfluss

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