Sie befinden Sich hier: 
Checkliste
7 min
23.03.2012

Checkliste: Die 10 größten Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt!

Checkliste Familienrecht: Die häufigsten Irrtümer rund um Scheidung, Unterhalt und Vermögen

Rund um Trennung und Scheidung halten sich zahlreiche Fehlvorstellungen, die für Betroffene teuer werden können. Gerade weil viele Entscheidungen unter emotionalem Druck getroffen werden, ist rechtliche Klarheit entscheidend. Diese Checkliste räumt mit den häufigsten Irrtümern im Familienrecht auf und zeigt, was tatsächlich gilt – und worauf frühzeitig zu achten ist.

Irrtum 1: „Eine Kurzehe kann ich einfach annullieren lassen“

Eine weitverbreitete Annahme ist, dass sehr kurze Ehen „annulliert“ werden können. Das deutsche Familienrecht kennt eine solche Abkürzung jedoch nicht. Jede Ehe – unabhängig von ihrer Dauer – kann nur durch eine Scheidung beendet werden.

Zur Scheidung gehören zwingend:

  • die Einhaltung des Trennungsjahres und

  • der Scheidungsantrag eines Ehepartners beim Familiengericht.

Die Dauer des Zusammenlebens spielt für das Verfahren selbst keine Rolle. Wer Zeit sparen möchte, sollte möglichst früh nach der Trennung anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um das Trennungsjahr korrekt zu dokumentieren und Verzögerungen zu vermeiden.

Irrtum 2: „Kindesunterhalt muss ich nur bis zum 27. Lebensjahr zahlen“

Entscheidend ist nicht das Lebensalter des Kindes, sondern der Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Solange diese noch nicht beendet ist und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig bleibt, besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht.

Maßgeblich ist dabei stets die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Wer objektiv nicht zahlen kann, schuldet keinen Unterhalt. Besteht jedoch Leistungsfähigkeit, kann der Unterhalt auch gerichtlich durchgesetzt werden – unabhängig davon, ob das Kind bereits volljährig ist.

Damit rückt die finanzielle Situation der Eltern stärker in den Fokus als häufig angenommen.

Irrtum 3: „Ohne meine Zustimmung können wir uns gar nicht scheiden lassen“

Eine Scheidung hängt nicht von der Zustimmung beider Ehepartner ab. Es genügt der Scheidungsantrag eines Ehegatten, der zwingend durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden muss.

Allerdings muss der Antrag schlüssig begründen, dass die Ehe gescheitert ist. Pauschale Aussagen reichen nicht aus. In der Praxis übernimmt der beauftragte Anwalt die rechtssichere Darstellung der Trennung und ihrer Umstände.

Damit zeigt sich: Die fehlende Zustimmung des anderen Ehepartners verzögert die Scheidung nicht automatisch – sie macht sie lediglich streitiger.

Irrtum 4: „Nachehelicher Unterhalt ist auf höchstens drei Jahre begrenzt“

Eine feste zeitliche Obergrenze für den nachehelichen Unterhalt existiert nicht. Der Bundesgerichtshof verlangt vielmehr eine Einzelfallprüfung, bei der mehrere Kriterien berücksichtigt werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • ehebedingte Nachteile,

  • die Betreuung gemeinsamer Kinder und

  • die konkrete Ausgestaltung der Ehe (sogenannte elternbezogene Gründe).

Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen möglicherweise nachehelicher Unterhalt zusteht. Eine frühzeitige Beratung im Rahmen der Scheidung ist daher unerlässlich, um Ansprüche nicht ungewollt zu verlieren.

Irrtum 5: „Unsere private Scheidungsfolgenvereinbarung reicht völlig aus“

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, aber nicht formfrei. Sobald bestimmte Punkte geregelt werden – etwa der Zugewinnausgleich oder der Versorgungsausgleich –, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

Ohne diese Form ist die Vereinbarung rechtlich unwirksam. Der Gang zum Fachanwalt für Familienrecht ist daher dringend anzuraten, um gemeinsam mit dem Notar eine belastbare und durchsetzbare Regelung zu schaffen.

Gerade gut gemeinte private Absprachen bergen hier erhebliche Risiken.

Irrtum 6: „Wenn der geringer Verdienende die Scheidung beantragt, wird es billiger“

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen beider Ehepartner, unabhängig davon, wer den Antrag stellt. Zum Einkommen zählen neben dem laufenden Gehalt auch:

  • Kapitalerträge,

  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,

  • Steuerrückerstattungen.

Sparen lässt sich allenfalls durch eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem beauftragten Anwalt, etwa im Rahmen einer Online-Scheidung. Der Antragsteller selbst beeinflusst die Kosten jedoch nicht.

Irrtum 7: „Getrennt leben ist günstiger als sich scheiden zu lassen“

Eine Trennung ohne Scheidung ist rechtlich möglich, finanziell jedoch häufig nachteilig. Maßgeblicher Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Zugang des Scheidungsantrags.

Wer die Scheidung hinauszögert, riskiert, dass während der Trennungszeit aufgebautes Vermögen später vollständig in den Zugewinnausgleich fällt. Gleiches gilt für Rentenanwartschaften.

Hinzu kommt: Solange die Ehe besteht, bleibt der getrennt lebende Ehepartner erbberechtigt und pflichtteilsberechtigt – mit teils unerwünschten Folgen.

Irrtum 8: „Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchen wir keinen Anwalt“

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gilt in Deutschland der Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, da nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen darf.

Nach Ablauf des Trennungsjahres sollte daher umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Wer Kosten sparen möchte, kann bei Einvernehmen mit nur einem Anwalt arbeiten – ganz ohne geht es jedoch nicht.

Irrtum 9: „Nach der Scheidung hafte ich für die Schulden meines Ex-Partners“

Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Verbindlichkeiten. Eine gemeinsame Haftung besteht ausschließlich bei gemeinsam abgeschlossenen Verträgen.

Erhält ein Ex-Ehepartner Zahlungsaufforderungen für fremde Schulden, sollte keinesfalls vorschnell gezahlt werden. Eine rechtliche Prüfung kann hier unnötige finanzielle Belastungen verhindern.

Irrtum 10: „Nach der Hochzeit gehört alles automatisch beiden“

Mit der Eheschließung gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliches Vermögen gemeinsames Eigentum wird.

Vermögen, das ein Ehepartner vor der Ehe besaß, bleibt ihm erhalten. Gleiches gilt für Erbschaften und Schenkungen während der Ehe. Ausgeglichen wird im Scheidungsfall lediglich der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Partner.

Abweichende Regelungen können durch einen Ehevertrag getroffen werden – auch hier empfiehlt sich anwaltliche Begleitung.

Fazit: Familienrechtliche Irrtümer sind teuer – Wissen schützt

Diese Checkliste zeigt, wie schnell falsche Annahmen zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen können. Wer sich frühzeitig informiert und beraten lässt, trifft bessere Entscheidungen – gerade in emotional belastenden Lebensphasen.

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, Andreas Jäger, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin über unsere unverbindliche Online-Beratung oder per Telefon (0202 245 67 0) – wir prüfen Ihr Anliegen, Sie erfahren rechtliche Kompetenz und gelangen an Ihr Ziel.

Sie haben Fragen?

Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.

Andreas Jäger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Veröffentlichungen
Nachrichten & Rechtstipps

Rechtstipp
3 min
Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt richtig berechnen
Checkliste
Erbrecht in Patchwork-Familien: Wer wirklich erbt und wo die größten Konflikte entstehen
Rechtstipp
3 min
KV fordert Geld zurück – Teststellen scheitern an Nachweispflicht nach Coronavirus-Testverordnung
Rechtstipp
Wie rassistische Beleidigungen zur fristlosen Kündigung führen