Mindestlohn – das gilt es zu beachten!
Im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er 12,41 €. Dies bringt viele Fragen und Konsequenzen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich. Stimmt es, dass wirklich jeder einen Anspruch auf den Mindestlohn hat? Wenn nicht, wer darf ihn verlangen und wem steht er nicht zu? Welche Folgen hat die Einführung für schon bestehende Verträge und was muss ein Arbeitgeber sonst noch beachten?
So einfach die vielen Überschriften der Zeitungen wie beispielsweise „Mindestlohn – für alle 12,41 € die Stunde!“ auf den ersten Blick scheinen, umso komplizierter und verzwickter sind die Besonderheiten. Etwas schwieriger wird es da schon beim Namen des Gesetzes – „Tarifautonomiestärkungsgesetz“, in dem Artikel 1 den Mindestlohn normiert.
In unserer kostenlosen Checkliste haben wir Ihnen kurz und kompakt die wichtigsten sieben Ausnahmen und weitere Besonderheiten zum Mindestlohn zusammengefasst.