Für einen schweren Unfall, einen medizinischen Notfall oder sogar den eigenen Sterbefall vorzusorgen, ist verständlicherweise ein mehr als unangenehmes Thema.
Dabei bedarf es keines großen zeitlichen und finanziellen Aufwandes, um die Angehörigen im Fall der Fälle tauglich „auszurüsten“: Durch die Zusammenstellung eines privaten Notfallkoffers, der auf den drei Säulen einer rechtssicheren Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – basiert, können Angehörige einfach und kostengünstig vor Streit, Unsicherheit oder Hilflosigkeit bewahrt werden.
Tipp: Wenn Sie sich bereits jetzt über die genauen Inhalte unseres Paketangebots informieren wollen, drücken Sie einfach hier!
Die einfache Lösung – der private Notfallkoffer
Was genau jedoch sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament? Muss ich dafür nicht zum Notar? Wir erklären, was Sie für welchen Zweck brauchen – und was es kostet:
Check 01: Die Vorsorgevollmacht
Mit einer fehlerfreien Vorsorgevollmacht ist es möglich, anderen Personen in klar beschriebenen Notsituationen (Unfall, Krankheit oder Tod) die Entscheidungsgewalt für klar definierte Bereiche einzuräumen.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann dem Ehepartner, den Kindern oder anderen Personen ein „Vertretungsrecht“ in wichtigen Angelegenheiten gegeben werden. Der Bevollmächtigte kann dann für den Vollmachtgeber Geschäfte in dessen Interesse regeln.
Vorsicht: Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, läuft Gefahr, dass in einer Notsituation eine fremde Person gerichtlich als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird. Oftmals wird dies nicht gewünscht!
Achtung: Für bestimmte Rechtsgeschäfte muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden. So ist es beispielsweise nicht möglich, dem Bevollmächtigten ohne notarielle Urkunde das Recht einzuräumen, Grundstücksgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers abzuschließen.
Check 02: Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist die zweite wichtige Säule, um die Vorsorge auf die Beine zu stellen. In der Patientenverfügung können Menschen im Voraus ihren Willen festlegen, wenn es um medizinische Maßnahmen geht.
In aller Regel wird in Patientenverfügungen festgelegt, welche medizinischen Heilbehandlungsmaßnahmen zu erfolgen haben oder zu unterlassen sind, wenn man selbst hierüber nicht mehr entscheiden kann. Nicht selten entscheiden sich Menschen gegen die Vorstellung, durch Maschinen am Leben gehalten zu werden.
ACHTUNG: Für die rechtsfehlerfreie Abfassung einer Patientenverfügung muss kein Arzt konsultiert werden. Allerdings passen im Internet gefundene Musterverfügungen und Vordrucke oder aber selbstverfasste Dokumente nicht immer auf den individuellen Einzelfall. Es kann auch vorkommen, dass diese Dokumente unklare Formulierungen enthalten, wodurch die Patientenverfügung ungültig werden kann!
Passt die in der Patientenverfügung beschriebene Situation wegen einer solch unklaren Formulierung nicht auf die konkrete Notfallsituation, so ist der Inhalt der Patientenverfügung nicht mehr anwendbar.
Check 03: das Testament
Die letzte und bekannteste Säule der Vorsorge stellt das klassische Testament dar. Hierdurch kann letztwillig geregelt werden, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tode geschehen soll.
Ein Testament schafft dabei vor allem Klarheit und Sicherheit. Durch die Erstellung eines Testaments werden die Verhältnisse geklärt und somit einem Streit der Erben vorgebeugt.
Nicht zuletzt kann mit einem Testament auch der Partner (oder jede andere beliebige Person) vor anderen Personen bevorzugt werden, um beispielsweise dessen Existenz zu sichern.
Achtung: Ein Testament unterliegt vielen Formerfordernissen und Beschränkungen. Hier ist es besonders wichtig, sich fundiert beraten zu lassen, da das Testament sonst nichtig sein könnte.
Check 04: Was bekomme ich zu welchem Preis?
Glücklicherweise sind viele Menschen mittlerweile so weit, für den Notfall vorsorgen zu wollen und die Angehörigen abzusichern. Und doch bleibt da stets eine verständliche Hemmschwelle beim Gang zum Fachanwalt für Erbrecht: die Kosten.
Wir haben daher für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein übersichtliches Paket geschnürt, mit dem wir die Kosten für unsere Leistungen genau definieren.
Wir bieten im Paket:
- Eine Beratung zum Thema rechtlicher Sterbevorsorge und den Auswirkungen von Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung
- Individuell angepasste Vorsorgevollmachten für Einzelpersonen oder Paare
- Individuell angepasste Patientenverfügungen für Einzelpersonen oder Paare
- Ausstellung der Dokumente für Ihren persönlichen Notfallkoffer. Zu einem Festpreis von 225 Euro (inkl. aller Leistungen – keine versteckten Kosten, kein Abomodell)
Warum ist kein Testament inkludiert?
In vielen Fällen benötigen oder wünschen Mandanten gar nicht erst die Erstellung eines Testaments neben der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Wir haben uns daher entschieden, die Erstellung eines Testaments nicht von vorneherein in das angebotene Paket mit aufzunehmen, um unseren Mandanten zu einem möglichst kostengünstigen und fairen Preis nur das zu bieten, was sie wirklich benötigen. Sollte sich bei der Beratung herausstellen, dass sich auch die Erstellung eines Testaments anbietet, so können wir dies natürlich auch zu individuellen Konditionen für Sie leisten.
Fachanwalt für Erb- und Familienrecht rät: Vorsorge lieber spät als nie
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind und bleiben ein unangenehmes Thema. Dennoch ist es sinnvoll, für den Ernstfall vorzusorgen. Unser Notfallkoffer soll mehrere Themen von vornherein ausschließen: Streit, Hilflosigkeit und Unsicherheiten. Sollten Sie Fragen haben oder wünsche zu Ihrem Notfallkoffer äußern wollen, steht Ihnen unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, Andreas Jäger, zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin über unsere unverbindliche Online-Beratung oder per Telefon (0202 245 67 0) – wir beachten Ihre wünsche und stehen Ihne im gesamten Prozess stets zur Seite.