Die Frage, ob ein Vermieter einem Mieter ein Hausverbot erteilen darf, kann insbesondere in Wohngemeinschaften oder bei Streitigkeiten zwischen Mietparteien schnell relevant werden. Während Vermieter ihr Eigentum schützen möchten, haben Mieter ein Recht auf die Nutzung der Wohnung. Doch was ist rechtlich zulässig? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts (AG) Brandenburg gibt Aufschluss darüber, wann ein Hausverbot unzulässig ist und welche rechtlichen Schritte Vermieter und Mieter in solchen Situationen ergreifen können (Urteil v. 25.11.2024, Az. 30 C 194/24).
Hausverbot wegen Anzeige: Ist das zulässig?
In einem aktuellen Fall vor dem AG Brandenburg hatten drei Mieterinnen einer Wohngemeinschaft einen Mitbewohner wegen sexueller Belästigung angezeigt und sich zudem an den Vermieter gewandt. Daraufhin sprach der Vermieter ein Hausverbot gegen den beschuldigten Mieter aus und verwehrte ihm den Zugang zu der Wohnung. Der Mieter wehrte sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Hausverbot und forderte Zugang zu seinem Zimmer sowie zu den gemeinschaftlichen Räumen wie Küche, Bad und Flur. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters, da das Hausverbot ohne gerichtlichen Räumungstitel unzulässig sei.
Unzulässige Eigenmacht: Wann Vermieter sich strafbar machen
Das Gericht stellte klar, dass das eigenmächtige Hausverbot eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB darstellt. Ein Vermieter kann einen Mieter nicht einseitig von der Nutzung der Wohnung ausschließen. Selbst bei einem Verdacht auf eine Straftat muss der Vermieter gerichtliche Schritte einleiten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann eine Schadensersatzpflicht des Vermieters nach sich ziehen.
Wie Vermieter rechtssicher handeln können
Das Urteil des AG Brandenburg zeigt, dass Vermieter nicht eigenmächtig handeln dürfen. Stattdessen sollten sie Beweise sichern, gegebenenfalls eine Strafanzeige stellen und bei berechtigtem Grund eine fristlose Kündigung prüfen. Sollte der Mieter nicht freiwillig ausziehen, muss in jedem Fall ein gerichtlicher Räumungstitel erwirkt werden.
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Die Entscheidung des AG Brandenburg verdeutlicht, dass unberechtigte Hausverbote und ähnliche Maßnahmen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Lassen Sie sich in einem solchen Fall von einem Anwalt beraten, um die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen. Unsere Rechtsanwältin für Wohnungseigentums- und Mietrecht Anna-Sophie Böttcher steht Ihnen mit ihrer Expertise gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 24 56 70), um Ihren Fall zu besprechen.