Ein E-Scooter ist schnell gemietet und ein Unfall damit ebenso schnell passiert. Wer sich dabei gleich über mehrere Verkehrsregeln hinwegsetzt, kann am Ende allein für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München: Bei E-Scootern kommt es auf jeden einzelnen Verstoß an (AG München, Urteil v. 16.3.2026, Az. 331 C 25435/24).
E-Scooter-Unfall mit einem Taxi: Was ist passiert?
Der Fahrer eines E-Scooters nahm in München verbotswidrig eine weitere Person mit und befuhr zugleich den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Als die beiden eine Straße überquerten, kollidierten sie mit einem Taxi, dessen Fahrer gerade nach rechts abbog. Am Taxi entstand ein Sachschaden von über 1.500 Euro; hinzu kamen 439 Euro für ein Sachverständigengutachten. Das Taxiunternehmen verlangte vom E-Scooter-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherer vollständigen Ersatz dieser Kosten.
Wann trifft den E-Scooter-Fahrer ein Verschulden?
Anders als bei Autos gibt es bei E-Scootern keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Diese greift nach § 7 StVG nur bei Fahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren können; für langsamere Fahrzeuge ist sie über § 8 Nr. 1 StVG ausgeschlossen. Da ein E-Scooter bauartbedingt nur bis zu 20 km/h fährt, haftet sein Fahrer nicht schon wegen der bloßen Unfallbeteiligung. Erforderlich ist vielmehr ein nachweisbares Verschulden – die Haftung folgt dann aus § 823 Abs. 1 BGB.
Ein solches Verschulden lag hier gleich mehrfach vor: Der Fahrer befuhr den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (§ 2 Abs. 4 StVO i.V.m. § 10 eKFV) und nahm verbotswidrig eine zweite Person mit (§ 8 eKFV). Hinzu kam eine Atemalkoholkonzentration von 0,34 mg/l. Fahruntüchtig war er dadurch zwar nicht; seine Sorgfaltspflichten stiegen aber deutlich.
Betriebsgefahr des Taxis: Warum sie vollständig zurücktritt
Mit einem derart grob verkehrswidrigen Verhalten musste der abbiegende Taxifahrer nicht rechnen. Zwar treffen einen Rechtsabbieger gegenüber dem Radverkehr gesteigerte Sorgfaltspflichten – diese reichen jedoch nicht so weit, dass er mit einem entgegen der Fahrtrichtung fahrenden, doppelt besetzten E-Scooter rechnen müsste. Die Betriebsgefahr des Taxis – das übliche Unfallrisiko, das von jedem fahrenden Kraftfahrzeug ausgeht – tritt hinter dem Verschulden des E-Scooter-Fahrers deshalb vollständig zurück. Der Taxiunternehmer erhielt seinen Schaden in voller Höhe ersetzt.
Zur Einordnung: Ein einzelner Verstoß hätte wohl zu einer Mithaftung des Autofahrers geführt. Erst das Zusammentreffen mehrerer grober Fehler führte dazu, dass der E-Scooter-Fahrer den gesamten Schaden allein tragen musste. Das Gericht betonte zugleich, dass ein solcher vollständiger Haftungsausschluss nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was bedeutet das für Sie als E-Scooter-Fahrer?
Einzelne Verstöße wirken für sich genommen oft harmlos. In der Summe können sie jedoch dazu führen, dass Sie die Folgen eines Unfalls allein tragen müssen. Für die Praxis heißt das:
- Radwege stets nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren.
- Ein E-Scooter ist ausschließlich für eine Person zugelassen – die Mitnahme weiterer Personen ist verboten.
- Schon geringe Mengen Alkohol können sich im Schadensfall zu Ihren Lasten auswirken.
- Mehrere kleine Verstöße können sich zu einem vollständigen Haftungsausschluss des Unfallgegners summieren.
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