Durch wechselbezügliche Verfügungen sind die Ehegatten eines gemeinschaftlich errichteten Berliner Testaments grundsätzlich an die darin getroffenen Verfügungen gebunden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Wechselbezüglichkeit auch bei der Einsetzung eines Patenkindes angenommen werden kann (Beschluss vom 13.04.2023, Az.: 2 Wx 259/22).
Berliner Testament: Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten
Die verstorbene Erblasserin hatte im Jahr 1992 mit ihrem Ehemann ein sogenanntes Berliner Testament errichtet.