Sie befinden Sich hier: 
Rechtstipp
< 1 min
13.03.2024

Einsetzung des Patensohns als Schlusserbe: Sind die Ehegatten an eine solche Verfügung gebunden?

Durch wechselbezügliche Verfügungen sind die Ehegatten eines gemeinschaftlich errichteten Berliner Testaments grundsätzlich an die darin getroffenen Verfügungen gebunden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Wechselbezüglichkeit auch bei der Einsetzung eines Patenkindes angenommen werden kann (Beschluss vom 13.04.2023, Az.: 2 Wx 259/22).

Berliner Testament: Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten

Die verstorbene Erblasserin hatte im Jahr 1992 mit ihrem Ehemann ein sogenanntes Berliner Testament errichtet.

Sie haben Fragen zum Thema
Stellen Sie uns Ihren Fall unverbindlich vor

Veröffentlichungen
Nachrichten & Rechtstipps

Rechtstipp
Sturz über abgestellte E-Roller – Muss der Halter haften?
Rechtstipp
Darf ein Vermieter einem Mieter ein Hausverbot erteilen?
Rechtstipp
Düsseldorfer Tabelle 2025: Was ändert sich beim Kindesunterhalt?
Rechtstipp
Krank während der Probezeit – Was muss ich beachten?