Sie befinden Sich hier: 
Rechtstipp
1 min
08.04.2013

Fahrerflucht: Ab wann droht Führerscheinentzug? Urteil schafft Klarheit!

Das deutsche Recht gibt vor, dass bei einer Fahrerflucht Tätern die Entziehung des Führerscheins droht. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter einen „bedeutenden Schaden“ verursacht hat. An genau diesem Punkt setzt das Landgericht (LG) Landshut in einer Entscheidung an und stärkt die Rechte von Beschuldigten enorm. Das LG nimmt einen „bedeutenden Schaden“ erst ab 2.500 Euro an, während andere Gerichte Autofahrern den Führerschein schon ab einem Schaden von 1.300 Euro abnehmen.

Weitere Informationen zum Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht allgemein und zum Führerscheinentzug  finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Thema
Stellen Sie uns Ihren Fall unverbindlich vor

Veröffentlichungen
Nachrichten & Rechtstipps

Rechtstipp
Mietrecht & Wohnungseigentum: E-Ladestationen und Wallboxen als moderne Konfliktpunkte
Rechtstipp
Eigenbedarfskündigung – wann Vermieter Mietern wirklich kündigen dürfen
Rechtstipp
3 min
Kleiderordnung am Arbeitsplatz: Was der Arbeitgeber bei Hitze vorschreiben darf
Rechtstipp
Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter: Mitarbeiterüberwachung, DSGVO und rechtliche Grenzen