Das deutsche Recht gibt vor, dass bei einer Fahrerflucht Tätern die Entziehung des Führerscheins droht. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter einen „bedeutenden Schaden“ verursacht hat. An genau diesem Punkt setzt das Landgericht (LG) Landshut in einer Entscheidung an und stärkt die Rechte von Beschuldigten enorm. Das LG nimmt einen „bedeutenden Schaden“ erst ab 2.500 Euro an, während andere Gerichte Autofahrern den Führerschein schon ab einem Schaden von 1.300 Euro abnehmen.
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