Kaum ein Thema sorgt in Mietverhältnissen für so viel Streit wie die Haltung von Haustieren. Darf man in einer Mietwohnung einfach einen Hund halten? Muss die Katze vom Vermieter genehmigt werden? Und wie sieht es mit exotischen Tieren aus? Die Rechtsprechung zeigt: Pauschale Antworten gibt es nicht – vielmehr hängt vieles vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab.
Kleintiere ohne Genehmigung, Hund und Katze nur mit Zustimmung
Grundsätzlich dürfen Mieter Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische oder Vögel ohne Zustimmung des Vermieters halten. Sie gehören zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung (§ 535 BGB). Anders sieht es bei Hunden und Katzen aus: Hier ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch unwirksam (BGH, Urt. v. 20.03.2013 – VIII ZR 168/12). Stattdessen muss eine Interessenabwägung erfolgen, im Rahmen derer z.B. die Größe des Tieres, eine mögliche Lärmbelästigung durch das Tier oder Allergien anderer Mieter zu berücksichtigen sind.
Exoten, Wildtiere und Sonderfälle
Wie auch bei Hunden und Katzen brauchen Mieter für exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen oder größere Reptilien stets die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters. Auch Wildtiere sind nicht ohne weiteres zulässig: Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied, dass die Haltung mehrerer Igel in einer Wohnung eine Kündigung rechtfertigen kann – insbesondere, wenn Geruchsbelästigungen entstehen (AG Berlin-Spandau, Urt. v. 11.11.2014 – 12 C 133/14).
Abmahnung und Kündigung bei Verstößen
Verstoßen Mieter gegen die Regeln der Tierhaltung, kann der Vermieter zunächst abmahnen. Bei fortgesetzten Pflichtverletzungen droht im Extremfall die Kündigung. So hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass ein Vermieter kündigen darf, wenn Hunde trotz mehrfacher Abmahnung frei auf Gemeinschaftsflächen wie Grünanlagen oder Spielplätzen herumlaufen (BGH, Beschl. v. 02.01.2020 – VIII ZR 328/19).
Rechtsanwältin für Mietrecht in Wuppertal berät bei Streit um Haustiere
Ob Hund, Katze oder Kaninchen – die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung hängt von der Art des Tieres, dem Umfang der Haltung und den Interessen von Vermieter und Mitmietern ab.
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