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Rechtstipp
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17.06.2016

Hoffnung in Bußgeldverfahren – Videomessung unverwertbar?

Neue Erkenntnisse über ein von der Polizei schon seit Jahren eingesetztes Videomessverfahren sind durch ein Gutachten des Ingenieurbüros Priester zu Tage getreten. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass es bei Verwendung des Geschwindigkeits- und Abstandsmessgerätes JVC/Piller CG-P50E zu fehlerhaften Messungen kommen kann. Dies resultiere daraus, dass die für die Geschwindigkeitsermittlung grundlegende Zeitmessung nicht - wie bisher angenommen – in einem quarzstabilen und damit äußerst genauen Zeitgenerator (Charaktergenerator) stattfindet, sondern lediglich in der daran angeschlossenen Videokamera.

Damit hänge die Genauigkeit der eingeblendeten Zeit nicht mehr von der Genauigkeit des Zeitgenerators, sondern von der Genauigkeit der verwendeten Videokamera ab. Während der Zeitgenerator regelmäßig geeicht und damit dessen Genauigkeit sichergestellt werde, sei dies bei den angeschlossenen Videokameras nicht der Fall. Dies lasse an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessungen zweifeln. Darüber hinaus könnten sogar Abweichungen bis zu 20% auftreten, wenn anstelle von Kameras, die nach dem sogenannten PAL-System arbeiten, solche verwendet werden, die nach dem NTSC-System arbeiten. Ein Nachweis darüber, ob nur nach dem PAL-System arbeitende Kameras eingesetzt werden, sei letztlich nicht immer möglich, was zu einer weiteren Abweichungsquelle führe.


Aus juristischer Sicht können diese Mängel im Messverfahren zur Einräumung höherer Toleranzwerte oder sogar zur gänzlichen Unverwertbarkeit der Messung und damit zur Einstellung des Verfahrens führen. Gerade weil die aufgezeigten Fehler bei der Zulassung des Gerätes bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgefallen waren oder doch zumindest nicht öffentlich dokumentiert sind, empfiehlt sich daher nach einer erfolgten Videomessung (Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsmessung) immer, diese unbedingt von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen. So lassen sich mögliche Fehler bei der Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung aufdecken und hohe Bußgelder oder ein Fahrverbot noch abwenden.

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