Seit dem 16. Dezember 2020 gelten – neben den vom Bund erlassenen neuen Regelungen zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben – vielerorts weitere umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. In Solingen umfasst dies beispielsweise eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, während welcher man sich ohne „triftigen Grund“ nicht draußen aufhalten darf. Bei einem Vergehen drohen bis zu 300 Euro Bußgeld.
Juristische Bedenken mehren sich: Ausgangsbeschränkungen in Solingen und anderen lokalen Corona-Hotspots rechtmäßig?

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