Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, stellt sich oft die Frage, welches Verhalten während der Zeit der Krankschreibung erlaubt ist. Zudem wissen viele Arbeitnehmer nicht genau darüber Bescheid, welche Rechte und Pflichten aus einer Arbeitsunfähigkeit resultieren. Im folgenden Rechtstipp informieren wir darüber, welche Aktivitäten als krankgeschriebener Arbeitnehmer erlaubt sind und welche lieber unterlassen werden sollten.
Wann muss ich mich bei meinem Chef krankmelden?
Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit ohne konkrete Nennung des Grundes unverzüglich mitzuteilen. Dabei sollte auch angegeben werden, wann ein Arztbesuch geplant ist und wie lange man voraussichtlich der Arbeit fernbleiben wird. Als Faustformel wird genannt, dass die Krankmeldung bis eine Stunde nach Arbeitsbeginn telefonisch oder – sofern dies im Unternehmen gleichermaßen üblich ist – per E-Mail erfolgen sollte. Unterlässt der Arbeitnehmer die Krankmeldung bei seinem Arbeitgeber, kann ggf. das Gehalt für diesen Tag entfallen oder eine Abmahnung wegen „unentschuldigten Fehlens“ erteilt werden.
Arbeitsunfähig durch Krankheit – Alles zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage an, so muss der Arbeitnehmer grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung einholen. Soweit es vereinbart worden ist, kann er jedoch bereits am ersten Krankheitstag zur Einholung einer ärztlichen Krankschreibung verpflichtet werden. Bisher musste die AU als Original vom Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Seit dem 1. Januar 2023 sind die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer allerdings nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen hat der Arbeitgeber die elektronische AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abzurufen. Dabei werden ihm von der Krankenkasse in der Regel das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung sowie Angaben zu einem möglichen Unfall oder dessen Folgen gemeldet.