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Rechtstipp
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07.08.2025

Kündigung in der Probezeit trotz Zusage? - Wann eine solche Kündigung unwirksam ist

Kündigung, Arbeitsrecht Wuppertal, Rechtsanwalt

Viele Arbeitnehmer freuen sich, wenn ihnen gegen Ende der Probezeit eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt wird – besonders, wenn die Zusage vom eigenen Vorgesetzten kommt. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber trotz dieser Zusage plötzlich kündigt?

Mit dieser Frage befasste sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil vom 14.01.2025 (Az. 3 SLa 317/24). Die Richter stärkten die Rechte von Arbeitnehmern deutlich.

Widersprüchliches Verhalten: Kündigung trotz Übernahmezusage

Ein Wirtschaftsjurist stand kurz vor dem Ende seiner sechsmonatigen Probezeit bei einem Rückversicherungsunternehmen. In dieser sensiblen Phase wurde ihm von seinem Vorgesetzten – einem Prokuristen und Abteilungsleiter – ausdrücklich zugesichert, dass er übernommen werde. Die Aussage fiel nicht beiläufig, sondern im Zusammenhang mit einer offiziellen Rückfrage der Personalabteilung zur Weiterbeschäftigung. Die klare Botschaft des Vorgesetzten lautete: „Das tun wir natürlich.“

Gericht: Kündigung in der Probezeit war rechtswidrig

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bewertete dieses Vorgehen als klaren Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Die mündliche Zusicherung durch den Vorgesetzten sei unter den gegebenen Umständen als verbindlich zu werten – insbesondere, weil sie im direkten Zusammenhang mit der Personalentscheidung stand.

Ein plötzlicher Kurswechsel durch eine Kündigung sei in diesem Fall nicht nur überraschend, sondern auch rechtswidrig – jedenfalls solange keine neuen, triftigen Gründe für die Kündigung vorliegen.

Aussagen von Vorgesetzten mit Entscheidungsbefugnis zu beachten

Die Richter verdeutlichten Ihre Entscheidung durch verschiedene Punkte: Der Vorgesetzte war nicht nur Prokurist, sondern auch Abteilungsleiter und unterzeichnete sowohl den Arbeitsvertrag als auch die Kündigung des Arbeitnehmers. Seine Funktion sprach eindeutig dafür, dass seine Aussage als offizielle Arbeitgeberäußerung zu werten war – nicht als private Meinung.

Wann eine Kündigung trotz Zusage doch wirksam wäre

Nicht jede Probezeitkündigung nach einer positiven Äußerung ist automatisch unwirksam. Zulässig kann sie z. B. dann sein, wenn neue Tatsachen eintreten – etwa eine grobe Pflichtverletzung oder betriebliche Umstrukturierungen. Im vorliegenden Fall lagen jedoch keine derartigen Gründe vor.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wuppertal rät: Kündigung rechtlich prüfen lassen

Auch innerhalb der Probezeit besteht rechtlicher Schutz vor treuwidrigem Verhalten. Eine vorschnelle Kündigung trotz Übernahmezusage kann angefochten werden – und das unter Umständen mit guten Erfolgsaussichten.

Wenn Sie betroffen sind, hilft eine schnelle rechtliche Einordnung. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker prüft Ihren Fall und klärt, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist. Nutzen Sie für eine erste Kontaktaufnahme unsere unverbindlichen Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 245 67 0).

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Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.

Daniel Junker
Rechtsanwalt
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