Eine Kündigung vom Arbeitgeber bringt viel Stress und Unsicherheit mit sich. In kürzester Zeit muss ein neuer Job gefunden werden und plötzlich aus seinem gewohnten Arbeitsumfeld gerissen zu werden, ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Aber auch wenn Arbeitnehmer selbst kündigen, gilt es, einige Unklarheiten zu klären. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich beispielsweise immer wieder die Frage, was mit dem verbleibenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers passiert.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei mindestens 24 Werktagen, also 4 Wochen, pro Jahr. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag, was einer 6-Tage-Woche entspricht. Da die meisten Arbeitnehmer jedoch in einer 5-Tage-Woche arbeiten, ist der gesetzliche Mindesturlaub hier mit 20 Urlaubstagen erfüllt, die dann auch einer jährlichen Urlaubszeit von 4 Wochen entsprechen.