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Rechtstipp
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29.12.2025

KV fordert Geld zurück – Teststellen scheitern an Nachweispflicht nach Coronavirus-Testverordnung

KV fordert Geld zurück – Teststellen scheitern an Nachweispflicht nach Coronavirus-Testverordnung

Millionenbeträge, die Testzentren während der Pandemie abgerechnet haben, stehen plötzlich auf dem Prüfstand: Kann eine fehlende Unterschrift, eine unvollständig gespeicherte Testung oder ein kleiner Dokumentationsfehler dazu führen, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bereits gezahlte Gelder zurückfordert? Viele Betreiber stehen damit vor der existenziellen Frage: Wie können sie sicherstellen, dass ihre Abrechnungen rechtlich Bestand haben – und welche Unterlagen sind tatsächlich zwingend vorgeschrieben?

Unvollständige Nachweise: Häufiger Grund für Zahlungsverweigerungen

Ein anschauliches Beispiel zeigt, wie weitreichend die Folgen fehlender Dokumentation sein können: Bei einem Betreiber mehrerer Testzentren verweigerte die KV die Auszahlung eines Millionenbetrages. Beanstandet wurden unter anderem unplausible Altersangaben, mehrfach identische E-Mail-Adressen, fehlende Bestätigungen der getesteten Personen, wiederholte Testungen und unvollständig gespeicherte Daten. Selbst positive Testergebnisse waren teilweise nicht korrekt dokumentiert. Die KV übertrug diese Auffälligkeiten auf alle Standorte und Abrechnungszeiträume, sodass der Betreiber schließlich gezwungen war, gegen die Leistungsverweigerung zu klagen.

Dokumentationspflichten nach der TestV genau einhalten

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellte in der Folge durch Urteil klar, dass die Dokumentationspflichten nach der Coronavirus-Testverordnung (§§ 7, 7a TestV) entscheidend für den Vergütungsanspruch sind. Teststellen müssen die Durchführung und Speicherung von Testergebnissen lückenlos nachweisen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Vorgaben der TestV verhältnismäßig und Teststellen grundsätzlich in der Lage seien, alle erforderlichen Daten korrekt zu erfassen. Fehlen einzelne Nachweise, kann dies die Vergütung ernsthaft gefährden (Urt. v. 30.09.2025, Az. 5 K 2277/23).

Bestätigung der getesteten Person: Der kritische Nachweis

Besondere Bedeutung kommt der Bestätigung der getesteten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters zu. Liegt diese nach den Vorgaben der TestV nicht vor, kann die KV die Auszahlung verweigern. Auch Stichprobenprüfungen der KV sind zulässig, wenn sie systematische Auffälligkeiten feststellen. Das Gericht betonte, dass unplausible Altersangaben oder andere fehlerhafte Daten auf strukturelle Mängel hinweisen können. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Durchführung liegt bei den Teststellenbetreibern selbst.

Praxisrelevanz: So sichern Teststellen ihre Vergütung

Für Betreiberinnen und Betreiber gilt: Jeder Test muss vollständig dokumentiert werden. Fehlende Bestätigungen, unplausible Angaben oder nicht gesicherte Daten können die Auszahlung durch die KV blockieren. Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der TestV steht allerdings noch aus. Das bedeutet: Auch wenn Auffälligkeiten festgestellt werden, ist der Weg zu möglichen Ansprüchen noch offen – eine sorgfältige Dokumentation und rechtzeitige anwaltliche Unterstützung können den Unterschied machen.

Rechtsanwalt unterstützt Teststellen bei Rückforderungen

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber eines Corona-Testzentrums von Leistungsverweigerung oder Rückforderungen der KV betroffen sind, prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und entwickeln eine individuelle Strategie. Unser erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht Daniel Junker vertritt Sie kompetent gegenüber der KV und setzt sich für die Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche ein. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte rechtliche Einschätzung über unsere schnelle und unverbindliche Online-Beratung und sichern Sie Ihre wirtschaftliche Planung.

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Daniel Junker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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