
Leistungen & Gebühren
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder auf der Basis von Honorarvereinbarungen.
Was kostet ihr Recht?
Die Kosten für eine erste Beratung betragen bei uns mindestens 17,85 EURO und höchstens 226,10 EURO einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieses Geld ist stets gut angelegt! Aber auch für ein über die Erstberatung hinausgehendes Beratungsmandat tappen Sie bei uns in keine Gebührenfalle. Zwar hat der Gesetzgeber inzwischen die Beratungsgebühr zur Verhandlung zwischen Anwalt und Mandant freigegeben, wir aber haben uns dazu entschlossen, die Beratung auch weiterhin auf die bisher geltenden gesetzlichen Grundlagen zu stützen, was für unsere Mandanten mehr Kostenübersicht und Sicherheit schon vor Beginn der Anwaltstätigkeit bedeutet.
Volle Sicherheit und Transparenz – von Beginn an
Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne die Kosten unter Darlegung der jeweils einschlägigen Gebührensätze detailliert und nachvollziehbar mit – und zwar bevor diese Kosten anfallen!
Sie können mit uns aber auch, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ein Honorar auf Zeitbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Gerne geben wir Ihnen in einem kostenlosen persönlichen Vorgespräch Auskunft darüber, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall zu rechnen haben. Schreiben Sie uns dazu entweder eine E-Mail, nutzen Sie unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 245 67 0)!
Die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder auf der Basis von Honorarvereinbarungen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis. Im Gesetzestext sind die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften enthalten. Das Vergütungsverzeichnis enthält die einzelnen Gebührentatbestände.
Das Anwaltshonorar berechnet sich in Zivilsachen in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Wie hoch die Gebühr im konkreten Einzelfall ist, errechnet sich aus der Gebührentabelle, welche für jede konkrete Tätigkeit anhand des Vergütungsverzeichnisses einen Faktor für die geleisteten Tätigkeiten vorsieht, den der Rechtsanwalt (beispielsweise anhand der Schwierigkeit einer Tätigkeit) bestimmen kann.
Bei Fragen zu unseren Gebühren können Sie sich gerne telefonisch (0202 245 67 0) bei uns melden!
Wichtig: Die aktuellen Gebühren finden Sie in tabellarischer Form hier!
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Ihr Fall verdient individuelle Aufmerksamkeit – wir hören zu!
