Leistungen & Gebühren
Leistungen & Gebühren
Was kostet Ihr Recht?
Die anwaltliche Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuell vereinbarten Honoraren. Bei uns gilt: vollständige Kostentransparenz – auf Wunsch erhalten Sie die Gebührenaufstellung vor Tätigkeitsbeginn.
Erstberatung.
Die Erstberatungsgebühr ist gesetzlich geregelt:
Dieses Geld ist stets gut angelegt. Auch für weitergehende Mandate tappen Sie bei uns in keine Gebührenfalle – wir stützen uns freiwillig auf die gesetzlichen RVG-Grundlagen und bieten Ihnen so maximale Kostensicherheit.
Drei Wege der Abrechnung.
Je nach Fallart und Ihrem Wunsch stehen folgende Vergütungsmodelle zur Verfügung. Im kostenlosen Vorgespräch finden wir gemeinsam das passende Modell für Ihren Fall.
Gesetzliche Abrechnung nach Gegenstandswert und Tätigkeitsfaktor – planbar, transparent und gesetzlich verankert.
Abrechnung nach tatsächlich aufgewendeter Zeit – ideal, wenn der Gegenstandswert schwer zu bestimmen ist.
Feste Vergütung für klar definierte Leistungen – volle Kostenkontrolle von Anfang an.
Wie berechnet sich das RVG-Honorar?
Das Vergütungsverzeichnis des RVG enthält für jede Tätigkeit einen Gebührentatbestand. Das Anwaltshonorar ergibt sich in Zivilsachen aus diesen zwei Faktoren:
des Streitgegenstands Gegenstandswert
der anwaltlichen Leistung Tätigkeitsfaktor
nachvollziehbar Anwaltsgebühr
Bei Fragen zu unseren Gebühren rufen Sie uns gerne an: 0202 245 67 0 · RVG-Gebührentabelle 2026 (PDF, gesetze-im-internet.de) →
Unser Versprechen.
Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Das bedeutet für Sie konkret:
- Kostenaufstellung auf Wunsch vor Tätigkeitsbeginn – detailliert, nachvollziehbar und mit Angabe aller einschlägigen Gebührensätze.
- Freiwillige Orientierung an den gesetzlichen RVG-Grundlagen auch bei Beratungsmandaten – für maximale Planungssicherheit von Anfang an.
- Kostenloses Vorgespräch: Wir klären mit Ihnen persönlich, mit welchen Kosten in Ihrem individuellen Fall zu rechnen ist – bevor Sie sich festlegen.
- Zeit- und Pauschalhonorar sind möglich, soweit gesetzlich zulässig – für flexible Lösungen bei komplexen Mandaten.