Seit dem 28. April 2020 gilt im Rahmen der StVO-Novelle ein neuer Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die neuen Bestimmungen beinhalten eine erhebliche Verschärfung verschiedener Sanktionen, insbesondere bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Park- oder Halteverbote. Wir klären auf, welche juristischen Probleme und Unklarheiten die gesetzlichen Neuregelungen hervorbringen und an welchen Stellen man für eine erfolgreiche Verteidigung gegen etwaige Vorwürfe ansetzen kann.
Weitreichendste Änderungen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Im Falle eines Verstoßes gegen ein geltendes Tempolimit werden laut dem neuen Bußgeldkatalog außerorts sowie innerorts nunmehr deutlich höhere Geldsummen fällig. Gerade im unteren Bereich der Verstöße (weniger als 21 km/h zu schnell) werden die Bußgelder sogar verdoppelt.
Zudem sind nun schon ab 21 km/h Überschreitung Fahrverbote möglich! Innerorts droht dann neuerdings ab 21 km/h zu viel ein Fahrverbot, außerorts ab 26 km/h. Zuvor war bei einem einmaligen Verstoß ein Fahrverbot frühestens ab einer Überschreitung von 31 km/h möglich.