Schnell-Check Unterhaltsberechnung
Klarheit im Unterhalt – rechtssicher, schnell und zum festen Preis
Nach einer Trennung oder Scheidung ist die Frage nach dem Unterhalt oft eine der schwierigsten und emotionalsten. Wer muss wem wie viel zahlen? Und auf welcher Grundlage? Gesetze und Urteile geben zwar den Rahmen vor, doch die konkrete Berechnung der Unterhaltsansprüche ist häufig komplex und fehleranfällig.
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger steht Ihnen gerne zur Seite und prüft Ihre Rechte und Pflichten.
So funktioniert der Schnell-Check
- Unterlagen einreichen
- Buchen Sie unser Paket „Schnell-Check Unterhaltsberechnung“ und übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen – persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und eine kurze Rückmeldung, falls etwas fehlt.
- Prüfung innerhalb von zwei Werktagen
- Unser Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen sorgfältig. Er analysiert, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Düsseldorfer Tabelle.
- Empfehlung unseres Fachanwalts
- Nach Abschluss der Berechnung erhalten Sie eine verständliche Zusammenfassung des Ergebnisses. Darin enthalten sind Empfehlungen, wie Sie Unterhaltsansprüche effektiv geltend machen oder auf überhöhte Forderungen der Gegenseite reagieren können. So wissen Sie genau, wo Sie stehen – rechtlich und finanziell.
Unsere Inklusiv-Leistungen
Im Rahmen des Schnell-Checks prüfen wir Ihre unterhaltsrechtliche Lage auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Sie erhalten eine fachanwaltliche Einschätzung, wem in Ihrem Fall Unterhalt zusteht und in welcher Höhe. Selbstverständlich beantworten wir auch Ihre individuellen Fragen rund um die Berechnung und geben Ihnen eine klare Empfehlung, ob und wie Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden können.
Diese Unterlagen benötigen wir
Für eine zügige und vollständige Prüfung benötigen wir einige Angaben und Nachweise von Ihnen. Dazu gehören die Einkommensnachweise beider Ehepartner (zum Beispiel die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Bescheide über Sozialleistungen), Informationen zu unterhaltsrelevanten Belastungen wie Versicherungen, Kredite oder Vorsorgeaufwendungen sowie Angaben zu etwaigen Kindesunterhaltsansprüchen – insbesondere zum Alter der Kinder, zur Betreuungssituation und zu eventuellen eigenen Einkünften.
Unser Paketangebot für Sie
Unser Fachanwalt für Familienrecht, Andreas Jäger, verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Dank klarer Abläufe und digitaler Bearbeitung erhalten Sie Ihre persönliche und rechtssichere Unterhaltsbewertung in kürzester Zeit.
Sie erhalten eine fundierte Unterhaltsberechnung durch einen Fachanwalt – zum verbindlichen Festpreis von 226,10 € (inkl. MwSt.).
Sie haben Fragen?
Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt & Mediator
Fachanwalt für Erbrecht