Schnell-Check Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltspflichten von Ehepartnern nach einer Scheidung oder Trennung sind detailliert durch entsprechende Gesetze und Urteile festgelegt. In vielen Fällen ist die Berechnung der Unterhaltsansprüche jedoch nicht einfach. Deswegen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die verschiedenen Unterhaltsansprüche korrekt ermitteln und sie sodann durchsetzen.

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger steht Ihnen gerne zur Seite und prüft Ihre Rechte und Pflichten.

Unsere günstige Sofortberatung: Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen?

Sie leben in Trennung? Sie lassen sich gerade oder bald scheiden? Sie schlagen sich mit Unterhaltsstreitigkeiten herum? Die wichtigste Frage in diesen kritischen Lebenssituationen ist existenziell:

Um Ihnen diese Ermittlung zu erleichtern und sie zuverlässig und rechtssicher zu gestalten, bieten wir für Angestellte den Schnell-Check zur Unterhaltsberechnung zum Festpreis an.

Für 226,10 € (inkl. MwSt.) prüfen wir innerhalb von zwei Werktagen, ob und in welcher Höhe Sie nach der Trennung oder Scheidung einen Anspruch auf Unterhalt gegen Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin haben.

Unterhaltsansprüche prüfen: So läuft die Prüfung ab

  1. Unterlagen einreichen
    Sie buchen unser Paket „Schnell-Check Unterhaltsberechnung“ und übermitteln uns Ihre Unterlagen. Dies können Sie – nach Ihrer Wahl – gerne persönlich oder aber auch per E-Mail oder postalisch tun.

  2. Prüfung innerhalb von zwei Werktagen
    Unser Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger sichtet die von Ihnen eingereichten Unterlagen nach dem Eingang bei uns und ermittelt die unterhaltsrechtliche Lage in Ihrem konkreten Fall. Die Prüfung beinhaltet, ob unterhaltsrechtliche Ansprüche bestehen und wenn ja, in welcher Höhe welcher Partner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist.

  3. Empfehlung unseres Fachanwalts
    In einer abschließenden Empfehlung erläutert Rechtsanwalt Jäger Ihnen das Ergebnis der Unterhaltsberechnung und gibt Ihnen weitere Empfehlungen, wie Sie die möglichen Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner bzw. Ihrer Ex-Partnerin geltend machen können, bzw. wie Sie möglicherweise überhöhten Unterhaltsforderungen der Gegenseite begegnen sollten.

Unsere Inklusiv-Leistungen für Sie

  • Prüfung der unterhaltsrechtlichen Lage nach Überlassung der Unterlagen
  • Fachanwaltliche Erläuterung, wem wie viel Unterhalt zusteht
  • Beantwortung Ihrer unterhaltsrechtlichen Fragen zum konkreten Fall
  • Empfehlung, ob und wie Unterhaltsansprüche geltend gemacht bzw. zurückgewiesen werden können

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

  • Den Nachweis über Einkünfte beider Eheleute (z.B. die letzten 12 Verdienstbescheiningungen beider Eheleute, ALG-Bescheid, Steuerbescheide, Informationen über weitere Einkünfte wie Mieteinkünfte oder Kapitalerträge etc.)
  • Nachweise bzw. Mitteilung über unterhaltsrechtlich relevante Belastungen auf beiden Seiten ( z.B. Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Kredite etc.)
  • Mitteilung, ob Kindesunterhaltsansprüche bestehen, Alter der Kinder und Information, bei wem die Kinder leben und ob diese über eigene Einkünfte verfügen.
Unverbindlich anfragen

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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