
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – unkompliziert und rechtssicher!
Paketangebot: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein schwerer Unfall, eine Krankheit oder Alterserscheinungen wie Demenz: Es kann schneller gehen, als man denkt. Wer in solchen Situationen keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung besitzt, läuft Gefahr, dass fremde Dritte über medizinische oder persönliche Angelegenheiten entscheiden. Mit unserem Paketangebot von unserem erfahrenen Fachanwalt in Wuppertal schaffen Sie Sicherheit – für sich selbst und Ihre Angehörigen.
Jetzt vorsorgen – mit rechtlich geprüften Dokumenten vom Anwalt in Wuppertal
Jeder kann durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder nachlassende geistige Fähigkeiten in die Situation geraten, seine medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig und wirksam erledigen zu können. Dann ist es wichtig, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen beachtet werden. Um ein selbstbestimmtes Leben – auch in gesundheitlich schwierigen Situationen – führen zu können, sollte daher auf eine Patientenverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht zurückgegriffen werden.
Was ist eine Patientenverfügung?
In der Patientenverfügungwird festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärtzlich gehandelt werden soll. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass eine Patientenverfügung eine schriftliche Bestimmung eines Volljährigen ist, wie künftige Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe erfolgen sollen. Nur wenn eine Patientenverfügung besteht, sind die individuellen Wünsche des Ausstellers zu berücksichtigen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Ähnlich funkioniert eine Vorsorgevollmacht. Für den Bedarfsfall wird hierin eine Person bevollmächtigt, die Angelegenheiten des Vollmachtgebers im rahmen der Vollmacht wahrzunehmen, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. Die bevollmächtigte Vertrauensperson kann dann die Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten von einem gerichtlich bestellten Betreuer übernommen werden würden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom Rechtsanwalt – Ihre Vorteile
Bei dem Verfassen einer Vollmacht sowie einer Patientenverfügung sind viele gesetzliche Regelungen und Formulierungen zu beachten. Ist das ausgestellte Dokument rechtlich nicht hiebfest, etwa weil es unvollständig oder fehlerhaft ist, wird es in der Praxis keine Beachtung finden. Da die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht jedoch zur Darstellung des persönlichen Willens ausgestellt werden sollen, würde dies ihrem Zweck zuwiderlaufen.
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Andreas Jäger erstellt für Sie ein rechtssicheres und wirksames Paket aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Wichtig: Unsere Kontaktdaten finden Sie hier oder melden Sie sich direkt telefonisch unter 0202 245 67 0.
Unser Paketangebot in Wuppertal – Alles aus einer Hand!
- Persönliche Beratung vor Ort in unserer Kanzlei in Wuppertal-Elberfeld oder per Telefon
- Maßgeschneiderte, rechtsgültige Dokumente für Sie und Ihre/n Partner/in
- Pauschalpreis von 225 Euro (inkl. aller Leistungen – keine versteckten Kosten, kein Abo).
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in drei Schritten:
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Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt & Mediator
Fachanwalt für Erbrecht
