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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – unkompliziert und rechtssicher!

Schwere KrankheitenUnfälleDemenz: Für den Fall, dass eine Person nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, gibt es Vorsorgevollmachten und Pateintenverfügungen. Doch diese müssen rechtlich wirksam sein, um Beachtung zu finden. Wir helfen Ihnen dabei.

Jeder kann durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder nachlassende geistige Fähigkeiten in die Situation geraten, seine medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig und wirksam erledigen zu können. Dann ist es wichtig, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen beachtet werden. Um ein selbstbestimmtes Leben – auch in gesundheitlich schwierigen Situationen – führen zu können, sollte daher auf eine Patientenverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht zurückgegriffen werden.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung wird festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärtzlich gehandelt werden soll. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass eine Patientenverfügung eine schriftliche Bestimmung eines Volljährigen ist, wie künftige Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe erfolgen sollen. Nur wenn eine Patientenverfügung besteht, sind die individuellen Wünsche des Ausstellers zu berücksichtigen.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Ähnlich funkioniert eine Vorsorgevollmacht. Für den Bedarfsfall wird hierin eine Person bevollmächtigt, die Angelegenheiten des Vollmachtgebers im rahmen der Vollmacht wahrzunehmen, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. Die bevollmächtigte Vertrauensperson kann dann die Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten von einem gerichtlich bestellten Betreuer übernommen werden würden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom Rechtsanwalt – Ihre Vorteile

Bei dem Verfassen einer Vollmacht sowie einer Patientenverfügung sind viele gesetzliche Regelungen und Formulierungen zu beachten. Ist das ausgestellte Dokument rechtlich nicht hiebfest, etwa weil es unvollständig oder fehlerhaft ist, wird es in der Praxis keine Beachtung finden. Da die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht jedoch zur Darstellung des persönlichen Willens ausgestellt werden sollen, würde dies ihrem Zweck zuwiderlaufen.

Kontaktieren Sie uns daher gerne über unser unverbindliches Kontaktformular. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Andreas Jäger erstellt für Sie ein rechtssicheres und wirksames Paket aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.


Paketangebot: Das erhalten Sie!

Wir bieten die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht als Paketangebot an. Sie erhalten in diesem Fall:

  1. eine persönliche Beratung in der Kanzlei oder per Telefon, in welcher die Inhalte der Verfügungen gemeinsam beraten und festgelegt werden und
  2. rechtswirksame und verbindliche Dokumente für Sie und Ihre/n Partner/in zum Pauschalpreis von 225 Euro (alles inkl., keine versteckten Kosten, kein Abo).

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in drei Schritten:

1. Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns zunächst unverbindlich.
2. Beratungsgespräch
Gemeinsam legen wir im Termin – in der Kanzlei oder am Telefon – die Inhalte Ihrer Verfügungen fest.
3. Ihr individueller Notfallkoffer
Unser Rechtsanwalt Andreas Jöger erstellt Ihre Dokumente rechtssicher und -wirksam.

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