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Rechtstipp
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12.05.2025

Preiserhöhungen bei Amazon Prime, Spotify und Co.: Dürfen Abopreise einfach angehoben werden?

Streamingdienste auf einem Fernseher

Fast alle Abonnenten von digitalen Diensten wie Amazon Prime, PlayStation Plus oder Spotify haben es bereits erlebt: Eine Preiserhöhung wird angekündigt, ohne dass der Nutzer ausdrücklich zustimmen muss. Die Anbieter berufen sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Doch ist das überhaupt rechtlich zulässig? Immer mehr Verbraucher fragen sich, ob sie diese einseitigen Preiserhöhungen hinnehmen müssen. Ein aktuelles Gerichtsurteil des Landgerichts Düsseldorf verdeutlicht, dass die rechtlichen Hürden dafür hoch sind (Urteil v. 15.01.2025, Az. 12 O 293/22).

Amazon Prime erhöht Abopreise: Wann ist eine einseitige Preiserhöhung erlaubt?

Im Jahr 2022 erhöhte Amazon Prime seine Abopreise und berief sich dabei auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sollte es Amazon ermöglichen, die Preise einseitig zu erhöhen, ohne dass die Kunden ausdrücklich zustimmen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW hielt diese Praxis für unzulässig und klagte. Sie argumentierte, dass die Klausel in den AGB nicht hinreichend klar war und Verbraucher benachteilige, da sie keine Möglichkeit hatten, der Preiserhöhung zu widersprechen oder den Vertrag vor Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen.

Landgericht Düsseldorf zur Preiserhöhung von Online-Diensten durch AGB

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Preiserhöhungsklausel in den AGB von Amazon unwirksam sei. Sie verstoße gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kunden hätten keine klare Möglichkeit, die Umstände der Preiserhöhung zu verstehen oder rechtzeitig darauf zu reagieren. Die genutzte Formulierung „wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation oder steigenden Betriebskosten“ war dem Gericht zufolge zu unbestimmt und ließ nicht erkennen, welche konkreten Faktoren eine Preiserhöhung auslösen könnten. Zudem fehle eine Klausel, die Amazon verpflichten würde, bei Kostensenkungen die Preise ebenfalls anzupassen. Laut dem Gericht sei es unzulässig, dass Amazon Preiserhöhungen einseitig vornehme, ohne den Verbrauchern eine Möglichkeit zur aktiven Zustimmung oder einer Kündigung vor der Anpassung zu geben.

Preiserhöhung bei Amazon Prime unwirksam: Was bedeutet das für Abonnenten?

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Abonnenten von digitalen Diensten. Unternehmen wie Amazon dürfen ihre Preise nicht einseitig erhöhen, wenn die entsprechenden Klauseln in den AGB nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verbraucher, die von einer solchen Preiserhöhung betroffen sind, können Ansprüche auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge geltend machen. Im Fall von Amazon Prime hatte die Verbraucherzentrale erfolgreich geklagt und damit den Weg für betroffene Abonnenten geebnet, ihre Rechte einzufordern.

Ihre Rechte bei unzulässigen Preiserhöhungen: GKS Rechtsanwälte stärken Verbraucher

Wenn Sie von einer unzulässigen Preiserhöhung bei Ihrem Abonnement betroffen sind, sollten Sie Ihre Rechte kennen und prüfen lassen, ob die Preisanpassung rechtmäßig war. Unsere erfahrene Anwältin für Vertragsrecht und Verbraucherschutz Anna-Sophie Böttcher unterstützt Sie bei der Überprüfung von AGB und hilft Ihnen dabei, unzulässige Preiserhöhungen anzugreifen. Nutzen Sie unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 24 56 70), um Ihren Fall mit uns zu besprechen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Anna-Sophie Böttcher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

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