Rechtsanwalt für Familienrecht in Wuppertal

Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht stecken häufig voller Emotionen und sind für alle Angehörigen nicht einfach. Gerade deshalb ist in vielen Fällen der Gang zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht, der Sie kompetent, sachlich und persönlich zu Ihren Rechtsproblemen berät, unabdingbar.

Probleme oder Auseinandersetzungen im Familienrecht sind häufig umfangreich und es gibt sie in vielen verschiedenen Bereichen. Besonders entscheidend sind dabei die Themen Unterhalt, Ehe und Scheidung und das Sorgerecht. Nicht selten verändern (gerichtliche) Entscheidungen in diesen Bereichen das Leben eines oder mehrerer Beteiligten vollständig auf einen Schlag. Deswegen ist das Familienrecht als Rechtsgebiet mit all seinen Facetten im alltäglichen Leben auch von zentraler Bedeutung.

Ehe versus Lebenspartnerschaft - Gibt es familienrechtliche Unterschiede?

Die Unterschiede zwischen einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft sind vor allem sprachlicher Natur. Rechtlich werden nämlich beide Bündnisse nahezu identisch behandelt. Lediglich beim Umgang mit Kindern ergeben sich signifikante Unterschiede: Eingetragene Lebenspartner haben demnach beispielsweise nicht das Recht, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Insgesamt überwiegen aber die Gemeinsamkeiten der beiden Konstellationen.

Seit Ende 2017 beschränkt sich die Ehe durch eine Gesetzesänderung nicht mehr auf Mann und Frau, sondern erstreckt sich auch auf homosexuelle Partnerschaften (Ehe für alle). Seitdem sind homosexuelle und heterosexuellen Partnerschaften auch rechtlich gleichgestellt.

Verhältnis der Vermögensmassen: Die Zugewinngemeinschaft als Folge der Ehe

Eine klassische Folge der Eheschließung ist, dass die Ehepartner in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintreten. Dabei gibt es innerhalb der Ehe grundsätzlich kein gemeinschaftliches Vermögen, denn jeder Ehepartner bleibt grundsätzlich alleiniger Eigentümer all seiner Sachen, die er in das Eheverhältnis eingebracht hat oder welche er während der Ehe erwirtschaftet hat. Gleiches gilt für etwaige Schulden: Hier haftet grundsätzlich jeder Ehegatte alleine für seine Schulden, es sei denn in einem Ehevertrag wurde etwas Abweichendes vereinbart. Obwohl das Vermögen getrennt betrachtet wird, kann ein Ehegatte in der Regel nicht alleine über den Großteil seines Vermögens verfügen. Dafür ist in aller Regel die Zustimmung des Ehepartners notwendig.

Anwalt für Familienrecht berät bei der Frage nach einem Ehevertrag

Wenn die Hochzeitsglocken läuten, denken die wenigsten Verliebten daran, die Rechtsfolgen einer Eheschließung nicht nur dem Gesetz zu überlassen, sondern individuelle Regelungen mit dem Ehepartner hierüber zu treffen, um wirtschaftliche Verhältnisse innerhalb der Ehe zu sichern und Probleme während und ggf. nach der Ehe zu vermeiden. Dabei wäre dies in manchen Fällen sogar dringend notwendig, da die gesetzlichen Regelungen eben nicht auf alle Ehen passen. So hängt beispielsweise die Frage, ob die Eheleute einander Unterhalt schulden wollen, ob sie den in der Ehe hinzuerworbenen Zugewinn ausgleichen möchten oder ob Rentenansprüche im Falle einer Scheidung zu teilen sind, sehr stark von den individuellen Verhältnissen der jeweiligen Eheleute ab. Was für junge Eheleute mit Kinderwunsch notwendig ist, kann für ältere, kinderlose Ehepaare überflüssig oder gar nachteilig sein. Daher ist vor Eheschließung stets zu prüfen, ob ehevertragliche Regelungen beispielsweise zum Güterstand oder zur Frage eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ratsam oder notwendig sind.

Wichtig ist, dass beim Abschluss eines Ehevertrages alle Eventualitäten bedacht werden und die rechtliche Vereinbarung juristisch wasserdicht ist. Wenn schon ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, ist es ratsam, die schriftliche Vereinbarung auch aktuell zu halten. Mit der Zeit ändern sich häufig die Lebensverhältnisse und nicht selten weicht das alltägliche Zusammenleben von den vorherigen Erwartungen ab. Wird der Ehevertrag nicht rechtzeitig angepasst, droht im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit des Vertrages. Eine äquivalente Regelung zum Ehevertrag ist auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. Dort besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.

Rechtsanwalt in Wuppertal: Alle Fragen über Ehe, Eheverträge und Lebenspartnerschaften

Im Eherecht kann unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger auf besonders vielfältige Erfahrungen zurückblicken, die er in unzähligen Mandaten im Ehe- und Scheidungsrecht gesammelt hat. Gerne entwirft oder überprüft er einen Ehevertrag für Sie und führt mit Ihnen ein umfassendes Beratungsgespräch, in welchem Ihre Fragen rund um die Ehe und Lebenspartnerschaften beantwortet werden.

Scheidungen und ihre Folgen: Anwalt für Familienrecht klärt auf


Anwalt informiert: Scheidungen nehmen zu

Seit Jahren steigt in Deutschland die Zahl der Ehescheidungen. Selten bestimmt in Ehescheidungs-Fällen der Verstand das Handeln der Hauptakteure – im Gegenteil: Oft versuchen ehemalige Partner, der Ex-Ehefrau oder dem Ex-Ehemann mit allen Mitteln finanziell und gesellschaftlich zu schaden. Gerade deshalb ist es wichtig, sich Hilfe von einem Anwalt dazu zu holen, der Betroffenen in dieser emotional schwierigen Situation alle wichtigen juristischen Aufgaben abnimmt und die Interessen bestmöglich durchsetzt. Eine juristisch saubere Abwicklung der Scheidung ist die Grundlage dafür, dass Betroffene unbeschwert in einen neuen Lebensabschnitt einsteigen können.

Beim Zugewinnausgleich ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft entscheidend

Häufig muss in einem Scheidungsverfahren ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Ein Zugewinnausgleich ist der Ausgleich des Vermögens zwischen beiden Ehepartnern bei einer Scheidung, um die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen den Eheleuten klar zu regeln. Voraussetzung für einen Zugewinnausgleich ist, dass in der Ehe der Güterstand einer Zugewinngemeinschaft besteht. Das ist der Regelfall und bei den meisten Ehen so. Unter den Zugewinnausgleich fällt generell die Aufteilung des gesamten Vermögens, wie zum Beispiel eine gemeinsame Immobilie. Nicht vom Zugewinnausgleich erfasst sind dagegen gemeinsam angeschaffte Haushaltsgegenstände und ein Auto; diese unterfallen der Hausratsteilung. Allerdings kann bei Bestehen eines Ehevertrages oder bei einem anderen Güterstand wie der Gütertrennung etwas anderes gelten. Detailliertere Informationen zum Zugewinnausgleich und dessen Berechnung finden Sie hier bei unseren Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Scheidungsverfahren.

Internetscheidung - Die Vorteile bei Scheidungsverfahren im Internet

Mittlerweile ist es sogar möglich, das Scheidungsverfahren fast vollständig über das Internet abzuwickeln. Diese Methode spart Kosten und eine Menge Aufwand, denn Sie benötigen keinen Termin beim Anwalt und haben trotzdem jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner. Unser Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger bietet Ihnen auf unserer eigenen Homepage an, Ihr Scheidungsverfahren unkompliziert, schnell und kostengünstig über das Internet abzuwickeln. Besuchen Sie uns auf internetscheidung.de und sehen sich die Vorteile, Voraussetzungen und alle detaillierten Informationen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens an. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, über unseren Kostenrechner Ihre Scheidungskosten im Voraus genau zu bestimmen, damit Sie wissen, mit welchen finanziellen Aufwendungen Sie rechnen müssen. Natürlich können Sie auch weiterhin einen persönlichen Gesprächstermin mit uns vereinbaren, in welchem wir mit Ihnen ein klassisches Beratungsgespräch führen.

Sie haben eine Frage zum Ehe- oder Scheidungsrecht? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Kontaktieren Sie uns einfach über unsere unverbindliche Online-Beratung und erhalten Sie eine erste Rückmeldung zu Ihrem Fall.

Familienrecht und Unterhalt - Was sind meine Rechte und Pflichten?


Unterhalt und Unterhaltsrecht: Verschiedene Formen unterscheiden

Oftmals geht es bei einem Rechtsstreit im Familienrecht um Unterhaltszahlungen. Dann gilt es für einen Rechtsanwalt zu prüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht und gegebenenfalls zu bestimmen, in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhaltszahlung besteht. Der Begriff „Unterhalt“ umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen sollen. Es gilt jedoch, zwischen verschiedenen Formen des Unterhalts zu unterscheiden:

Rechtsanwalt für Familienrecht erläutert den Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird besonders relevant, wenn sich die Eltern eines Kindes trennen oder nicht mehr zusammen leben. Dann hat das Kind in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt. Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich hier nach der Düsseldorfer Tabelle, bei der lediglich das Einkommen des Unterhaltsschuldners berücksichtigt wird (die aktuelle Düsseldorfer Tabelle von 2023 finden Sie hier). Problematisch wird es hier besonders, wenn die Mutter oder der Vater seiner/ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Nicht selten drohen dann finanzielle Engpässe, die für das Kind belastend sein können. Dabei muss berücksichtigt werden, ob die Kinder bereits volljährig sind und gegebenenfalls ihren Unterhalt selbst sicherstellen müssen oder als privilegierte Volljährige eingestuft werden, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleichgestellt sind. Erfolgt eine Unterhaltszahlung nicht oder nicht mehr, sollte man deshalb schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der Unterhaltsansprüche im Interesse der betroffenen Kinder rechtssicher durchsetzt oder sich um mögliche Alternativen bemüht.

Ehegattenunterhalt - Diese Ansprüche können rechtlich geltend gemacht werden

Der Ehegattenunterhalt umfasst verschiedene einzelne Unterhaltsansprüche, die während der Ehe, im Zeitraum der Trennung und nach der rechtskräftigen Scheidung bestehen.

Der Trennungsunterhalt ist für diejenigen Eheleute relevant, die noch nicht rechtskräftig geschieden sind, jedoch schon getrennt voneinander leben (besonders wichtig im sogenannten Trennungsjahr). Diese können während der Zeit vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt voneinander verlangen. Der Trennungsunterhalt bezieht sich nur auf den Lebensbedarf des Ehegatten; gemeinsame Kinder werden hier nicht berücksichtigt.

Nach dem rechtskräftig abgeschlossenen Scheidungsverfahren muss der unterhaltspflichtige Elternteil unter Umständen den nachehelichen Unterhalt begleichen. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung gilt jedoch grundsätzlich, dass jeder für sein Vermögen selbst verantwortlich ist. Daher kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nur bestehen, wenn im Zeitpunkt der Scheidung bestimmte Gründe für eine solche Pflicht vorliegen. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein gemeinsames Kind im Alter von unter drei Jahren oder eine Krankheit des Ex-Ehegatten sein. Die Höhe dieses Unterhaltsanspruchs richtet sich nach den Lebensverhältnissen, die im Zeitpunkt der Scheidung bestehen, und ist damit zum größten Teil vom Einkommen abhängig. Eine feste Dauer, über welche der nacheheliche Unterhalt beglichen werden muss, legt das Gesetz nicht ausdrücklich fest. Allerdings kann die Unterhaltspflicht erlöschen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Grund für die Unterhaltszahlung wegfällt, der Unterhaltspflichtige nicht mehr zahlungsfähig ist oder der Zahlungspflichtige in ein neues Eheverhältnis eintritt.

Familienrechtliche Ansprüche der Eltern beim Elternunterhalt

Schließlich gibt es noch den Elternunterhalt. Bei dieser Form des Unterhalts haben die unterhaltsbedürftigen Eltern einen Anspruch auf Unterhaltszahlung gegen die eigenen Kinder. Dies kann besonders relevant werden, wenn Eltern in einem Heim untergebracht werden müssen und die Pflegeversicherung oder Rente für die Begleichung der Kosten nicht ausreichen.

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Rechtsanwalt für Familienrecht informiert über das Sorge- und Umgangsrecht


Sorgerecht: Bei welchem Elternteil lebt das Kind?

Streitigkeiten im Sorgerecht überschneiden sich häufig mit Unterhaltsforderungen und sind eine der typischen Folgen einer Ehescheidung. Im Sorge- und Umgangsrecht geht es hauptsächlich darum, festzulegen, wer seinen Lebensalltag mit dem betroffenen Kind verbringen darf. Oftmals werden für das Kind wegweisende Entscheidungen getroffen, die sehr emotional und einschneidend sind. Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist im Sorgerecht vorrangig das Kindeswohl, welchem die (familiengerichtlichen) Entscheidungen zumeist untergeordnet werden.

Die grundliegende Verteilung des Sorgerechtes sieht folgendermaßen aus: Ehepartnern steht während und nach der Ehe grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zu. Anders sieht es bei nicht verheirateten Partnern aus: Dort verfügt grundsätzlich die Mutter über das Sorgerecht; der Vater kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Seit 2017 ist mit dem sogenannten „Wechselmodell“ auch eine gleichmäßige Verteilung des Sorgerechtes möglich, wenn die Elternteile getrennt voneinander leben (siehe dazu auch hier).

Je nach Einzelfall können diese grundliegenden Regelungen jedoch außer Kraft gesetzt werden und die elterliche Sorge anders verteilt werden. In problematischen Fällen kann es mit schwerwiegenden Gründen durchaus auch zu einer vollständigen Entziehung des Sorgerechtes für ein Elternteil kommen. Über die endgültige Verteilung entscheidet am Ende das zuständige Familiengericht.

Umgangsrecht: Unterscheidung vom Sorgerecht ist wichtig

Unabhängig vom Sorgerecht ist das Umgangsrecht. Hier geht es darum, dass einem Elternteil, auch wenn dieser nicht für die Sorge des gemeinsamen Kindes zuständig ist, das Recht auf Umgang und Kontakt mit seinem Kind zusteht. Wichtig ist, dass das Umgangsrecht keine für das Kind wesentlichen Entscheidungen umfasst. In welchem Maße der Mutter oder dem Vater des Kindes ein Recht auf Umgang zusteht, ist wiederum vom Einzelfall abhängig. Auch hier ist die aktuelle Lebenssituation und das Wohl des Kindes bei der Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen.

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Rechtsanwalt für Familienrecht in Wuppertal und dem Bergischen Land

Unser Rechtsanwalt Andreas Jäger ist als Fachanwalt für Familienrecht und seit ca. zwanzig Jahren als Rechtsanwalt und Partner bei den GKS Rechtsanwälten im Zentrum von Wuppertal tätig. Dank seiner umfassenden Erfahrungen kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Jäger in eherechtlichen Verfahren sowie auch in Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten eine besonders ausgereifte, effiziente und bewährte Rechtsberatung anbieten, wenn es z.B. um Scheidungen oder Eheverträge geht. Herr Jäger betreut neben Fällen im Familienrecht auch Angelegenheiten im Erbrecht. Als Fachanwalt für Erbrecht kann er auch hier auf ein umfassendes Wissen im Bereich Vermögensnachfolge zurückgreifen, welches Ihnen als Mandant in Form einer kompetenten und möglichst kostengünstigen Rechtsberatung, die keine Wünsche offen lässt, zu Gute kommt.

Gemeinsam können unsere Anwälte an zahlreiche Beratungen und erfolgreiche Vertretungen von Mandanten sowohl im Familienrecht als auch im Erbrecht anknüpfen. Das liegt vor allem daran, dass unsere Fachanwälte stets in enger Abstimmung miteinander arbeiten, sodass unsere Mandanten jeweils von dem gemeinsam gebündelten Wissen der beiden Fachanwälte profitieren. Bei einer anwaltlichen Beratung behalten unsere Spezialisten immer Ihre persönlichen Interessen und Ihre individuelle familiäre Situation im Blickfeld, sodass wir in der Lage sind, Ihnen jederzeit eine effiziente und kompetente anwaltliche Tätigkeit garantieren zu können.

Rechtliche Fragen im Familienrecht: Wie kann ich Ihnen helfen?

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Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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