Rechtsanwalt für Erbrecht in Wuppertal

In seiner Bedeutung oft unterschätzt agiert das Erbrecht oft im unscheinbaren Schatten des Familienrechts. Zwar weist das Erbrecht an vielen Stellen enge Verknüpfungen mit dem Familienrecht auf. Trotzdem erlangt das Erbrecht regelmäßig auch eigenständig hohe Bedeutung. Geht es um akute Fragen oder Probleme im Erbrecht, ist es wichtig, auf einen versierten Fachanwalt für Erbrecht mit langjähriger Erfahrung zurückgreifen zu können.

Die meisten kennen wohl die Situation, dass Verwandte oder die eigenen Eltern bereits über Dinge reden, wie ein „Testament“ oder ihren Kindern erklären, dass sie einmal alles bekommen sollen, wenn sie selbst nicht mehr da sind. Der Tod eines Menschen ist stets mit Trauer verbunden. Gerade weil Angehörige in dieser emotionalen Situation häufig mit anderen Dingen beschäftigt sind, sollte die Frage des Erbes nicht zu Streit führen. Allerdings streiten sich in der Praxis häufig Angehörige untereinander, weil der letzte Wille des Verstorbenen nur mehrdeutig vorhanden oder gar nicht geregelt ist. Dabei können durch eine umfassende Vorsorge auf Seiten des Erblassers die meisten erbrechtlichen Probleme eingedämmt oder gar vermieden werden.

Erbrecht: Womit beschäftigt sich dieses Rechtsgebiet konkret?

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Im Erbrecht geht es grundsätzlich darum, die Vermögensnachfolge einer verstorbenen Person zu regeln. Das deutsche Erbrecht ist dabei besonders vielschichtig. Es legt nicht nur die gesetzlichen Erben fest, falls kein Testament vorhanden ist, es beinhaltet beispielsweise auch Regeln zum Verfahren beim Aufstellen von Testamenten oder Bestimmungen, wer als Pflichtteilsberechtigter von wem das ihm zustehende Geld bekommt. Dies sind lediglich ein paar Beispiele aus dem Regelwerk des Erbrechts.

Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch: Die gesetzliche Erbfolge

Für den Fall, dass kein Testament vorhanden ist, sieht § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich vor, dass die gesamte Erbmasse, also das Vermögen des Verstorbenen, auf den Erben übergehen soll. Zu beachten ist, dass dabei nicht nur das Vermögen an den Erben weitergereicht wird, sondern durchaus auch Schulden vererbt werden gemäß § 1967 I BGB. Es ist deshalb auch möglich, das Erbe entweder anzunehmen oder innerhalb einer Frist von 6 Wochen auszuschlagen.

Grundsätzlich stehen immer die eigenen Kinder an erster Stelle in der gesetzlichen Erbfolge. Wenn der Erblasser keine Kinder hat oder die Kinder selbst bereits nicht mehr leben, kommen gegebenenfalls die Eltern und die Geschwister des Erblassers als Erben in Betracht. Sind diese auch schon verstorben oder schlagen das Erbe aus, können schließlich noch die Geschwister der Eltern und deren Abkömmlinge in den Genuss eines gesetzlichen Erbteils kommen.

Die Erbmasse des Ehegatten hängt bei fehlender Regelung im Testament grundsätzlich vom vereinbarten Güterstand in der Ehe und von den weiteren Verwandten des Erblassers ab. Dabei ist zu beachten, dass der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe ist. Vielmehr können durchaus auch andere Verwandte des Erblassers erbberechtigt sein.

Gesetzliche Erbfolge bei Patchwork-Familien problematisch

Besondere Probleme ergeben sich im Erbrecht bei Patchwork-Familien, da das deutsche Erbrecht eine solche Konstellation nicht kennt und ungewollt einzelne Familienangehörige im Erbrecht erheblich benachteiligt. In Patchwork-Familien sollte deshalb immer ein rechtssicheres und individuelles Testament erstellt werden, damit es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommt. Zu der besonderen Erbrechtsproblematik bei Patchwork-Familien finden Sie hier genauere Informationen und einige Beispiele.


Warum brauche ich trotz der vielfältigen gesetzlichen Regelungen eine anwaltliche Beratung?

Natürlich stellt sich bei so vielen gesetzlichen Regelungen die Frage, warum es noch Handlungsbedarf bezüglich des Erbes geben soll, wenn doch alles schon detailliert im Gesetz geregelt ist? Man sollte dieses Thema jedoch in keinem Fall auf die leichte Schulter nehmen. Durch ein Testament können Sie Klarheit schaffen und Ihren individuellen Vorstellungen Ausdruck verleihen, wie Ihr Nachlass übergehen soll. Doch Obacht! Viele privat aufgesetzte Testamente werden wegen Formungültigkeit oder inhaltlicher Mängel angefochten und im schlimmsten Fall für unwirksam erklärt, sodass Ihr letzter Wille nicht mehr beachtlich ist und ungewollte Folgen eintreten. Umso wichtiger ist es, bei der Erstellung eines rechtssicheren Testamentes auf einen fachkundigen Rechtsanwalt für Erbrecht zurückzugreifen, der die Ausarbeitung Ihres individuellen Testaments für Sie übernimmt und dafür sorgt, dass dieses im Erbfall auch tatsächlich Ihren letzten Willen durchsetzt.

Testament: Details und Formalien sind entscheidend

Ein Testament muss in seinem Inhalt klar und verständlich formuliert sein. Denn ist das Testament mehrdeutig auszulegen, geht dies zu Lasten des Verstorbenen. Jede noch so scheinbar unbedeutende Kleinigkeit kann unter Umständen zur Formungültigkeit der letzten Erklärung führen. Dies gilt auch für ein gemeinschaftliches Testament, wenn man sich dazu entschließt, das gemeinsame Haus oder andere Vermögenswerte seinen Kindern zu hinterlassen. Die bekannteste Version des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte „Berliner Testament“. Bei dieser Form des Testaments setzen sich die Ehepartner zunächst als Alleinerben ein und bestimmen im Anschluss daran einen Dritten (meist die gemeinsamen Kinder) als Schlusserben. Doch auch die klassische und ausgereifte Testamentsform des Berliner Testaments birgt durchaus Fallstricke, die sich bei Nichtbeachtung der individuellen Lebenssituation folgenschwer auswirken können. Eine anwaltliche Beratung ist daher auch hier häufig ratsam.

Erbrechtliche Pflichtteilsansprüche: Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie hoch ist der Pflichtteil?

Im Erbrecht ist es möglich, grundsätzlich Erbberechtigte von der Erbfolge durch ein Testament (teilweise) auszuschließen. Jedoch steht den ausgeschlossenen Erben dann möglicherweise der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist der Anteil am Erbe des Erblassers, der gewissen Personen gesetzlich immer zusteht – unabhängig davon, ob er im Testament des Erblassers berücksichtigt wird oder nicht. Zu den möglicherweise Pflichtteilsberechtigten zählen neben dem Ehegatten und den eigenen Kindern in manchen Fällen auch die Eltern des Erblassers. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils; die Bestimmung bereitet in der Praxis jedoch häufig Schwierigkeiten. Unter gewissen Umständen kann auch eine Entziehung des Pflichtteils in Betracht kommen.

Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht zwar automatisch, die Nachlassgerichte kümmern sich jedoch nicht um die Erfüllung der Pflichtteile. Der Anspruch muss von den Pflichtteilsberechtigten vielmehr selbstständig geltend gemacht werden. Auch das bereitet den Betroffenen regelmäßig Probleme. Falls Sie als Pflichtteilsberechtigte/-r in Betracht kommen, sollten Sie von einem Rechtsanwalt unbedingt prüfen lassen, inwiefern Ihnen ein Teil des Erbes zusteht und wie Sie diesen rechtlich geltend machen können.

Anwalt klärt auf: Erbengemeinschaften führen im Erbfall häufig zum Streit

Bei vielen Erbfällen ist nicht nur ein Erbe im Testament bedacht oder steht in der gesetzlichen Erbfolge an erster Stelle. Meist stehen mehrere Erben gleichberechtigt nebeneinander und bilden eine sogenannte „Erbengemeinschaft“, die sowohl die Verwaltung des Nachlasses, als auch über dessen Aufteilung entscheiden muss. Dabei ergeben sich häufig Probleme, weil die Erben sich möglicherweise uneinig sind, wie mit der Erbmasse verfahren werden soll.

Solchen schwierigen Situationen kann nur mit einem individuellen Testament vorgebeugt werden. In diesen Fällen steht eine klare und rechtssichere Regelung Ihres letzten Willens auch maßgeblich im Interesse aller Erben. Ein Rechtsanwalt kann bei der Erstellung eines solchen Testaments behilflich sein und etwaige Fehler bereits im Vorfeld verhindern.

Der Erbvertrag: Die nicht immer sinnvolle Alternative zum Testament

Alternativ zum Testament können Sie auch einen Erbvertrag zu Lebzeiten mit dem potenziellen Erben vereinbaren. Erbverträge können einige Vorteile haben. Sie bringen jedoch auch Einschränkungen mit sich: Ein Erbvertrag entfaltet nämlich nach Abschluss eine starke Bindungswirkung für beide Parteien. Ein solcher Erbvertrag muss im Gegensatz zum einfachen Testament zwingend vor einem Notar geschlossen werden. Wir klären Sie darüber auf, ob ein Erbvertrag in Ihrer Situation sinnvoll ist und begleiten Sie gegebenenfalls durch das Aufsetzen eines solchen Vertrages und die anschließende notarielle Beurkundung.

Erbrecht: Was ist zu bei der Erbschaftssteuer zu beachten?

Die heutigen Vermögensmassen, mit denen ein Erbe bedacht wird, sind relativ hoch und führen nicht selten dazu, dass ein gewisser Freibetrag überschritten und Erbschaftssteuer fällig wird. Durch rechtzeitige Schenkungen vor dem Erbfall und durch ein korrektes und vollständiges Testament kann dabei die fällige Erbschaftssteuer erheblich gesenkt werden.

Im Themenbereich Erbschaftssteuer profitieren unsere Mandanten regelmäßig von dem gebündelten Fachwissen unseres Fachanwalts für Erbrecht Andreas Jäger, indem wir Sie kompetent beraten und dabei die für Sie steuergünstigste Lösung finden.

Erbrechtliche Folgen für Anteile an Gesellschaften

Befinden sich Anteile an Gesellschaften in der Vermögensmasse, kann es zu Problemen mit anderen Gesellschaftern kommen, die das Testament nicht akzeptieren oder dem Erben seinen Anteil an der Gesellschaft nicht zubilligen wollen. Besondere Probleme ergeben sich daraus, dass hier das Erbrecht mit dem Gesellschaftsrecht kollidiert. Um Ihnen in diesem komplexen Bereich eine ausgereifte und präzise Beratung liefern zu können, arbeiten wir eng mit unseren Spezialisten im Gesellschafts- und Unternehmensrecht zusammen.

Fachanwalt für Erbrecht Andreas Jäger: Unser Spezialist im Raum Wuppertal

In vielen erbrechtlichen Angelegenheiten ist eine anwaltlich fundierte Beratung zwingend notwendig oder zumindest dringend zu empfehlen. Unser Rechtsanwalt Andreas Jäger weiß durch jahrelange Praxiserfahrung, worauf es im und vor einem Erbfall ankommt und berät Betroffene kompetent und umfassend. Oftmals können im Erbrecht Probleme durch die rechtzeitige Erstellung eines rechtssicheren Testaments umgangen werden. Herr Jäger erstellt für Sie gerne Ihr individuelles Testament, welches garantiert rechtssicher ist und all Ihre letzten Wünsche berücksichtigt. Entscheidend ist immer, dass Sie Ihren Nachlass rechtzeitig regeln, bevor es zu spät ist. Kontaktieren Sie uns noch heute einfach per Mail oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unsere unverbindliche Online-Beratung.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Probleme und Fragen im Erbrecht. Stellen Sie mir Ihren individuellen Fall über unsere Online-Beratung völlig unverbindlich vor und erhalten Sie zeitnah eine erste Einschätzung zu anfallenden Kosten und möglichem Vorgehen.

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Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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