Filesharing-Abmahnung
Wer Filme und Musik liebt, gerät schnell in Versuchung, sich diese „kostenlos“ über Filesharing-Netzwerke zu beschaffen. Wenn der Urheber oder Schöpfer des Werkes dieser Verbreitung jedoch nicht zugestimmt hat, dann ist schon der Download illegal. Es drohen Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Was viele nicht wissen: Je nach Einstellung der verwendeten Software wird die heruntergeladene Datei automatisch für andere Filesharing-Nutzer als Download zur Verfügung gestellt, was nochmals eine eigenständige Verletzung des Urheberrechts darstellen kann.
Oft vertreten wir auch arglose Inhaber von Internetanschlüssen, die für die Urheberrechtsverletzung verwendet wurden. Auf den ersten Blick haben diese nichts falsch gemacht, allerdings gilt in Deutschland noch die sog. „Störerhaftung“. Unter Umständen haftet daher auch der Anschlussinhaber für den entstandenen Schaden des Künstlers, obwohl er selbst nicht Täter ist. Dieses Risiko kann man minimieren, indem man z.B. das W-LAN ausreichend verschlüsselt und alle Nutzer im Haushalt ausdrücklich und nachweisbar belehrt, dass der Anschluss nicht für derartige Zwecke missbraucht werden darf.
Wenn trotzdem eine Abmahnung im Briefkasten landet, sollte man unbedingt wissen, wie man sich richtig verhält. Gar nicht zu reagieren ist gefährlich aber genauso wenig sollte man die Vergleichsangebote der Abmahnanwälte blind akzeptieren. Verwenden Sie bitte auch nicht die Muster für die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt sind.
Gerne beraten wir Sie im Falle einer Abmahnung und verhandeln für Sie auf Augenhöhe mit dem gegnerischen Anwalt. In vielen Fällen kann der geltend gemachte Schadensersatzanspruch gänzlich abgewendet oder zumindest auf einen angemessenen Betrag verringert werden.