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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wuppertal: Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag & mehr
Das Arbeitsrecht betrifft fast jeden früher oder später: Ob bei der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags, einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder bei offenen Lohnzahlungen. Weil viele Regelungen komplex sind und sich laufend verändern, ist kompetente rechtliche Unterstützung entscheidend.
Die GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite – ob beratend im Hintergrund oder kämpferisch vor Gericht. Unser erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker vertritt Ihre Interessen im gesamten Arbeitsrecht – mit Klarheit, Nachdruck und langjähriger Expertise.
Ihr Ansprechpartner

Strafverteidigung & Ordnungswidrigkeiten
Der Arbeitsvertrag – was sollte enthalten sein?
Ein Arbeitsvertrag legt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses fest. Doch viele Regelungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Achten Sie besonders auf:
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Befristungen (max. 2 Jahre ohne Sachgrund)
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Überstundenregelungen (pauschale Klauseln oft unwirksam)
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Ausschlussfristen (können Ihre Ansprüche massiv verkürzen)
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Probezeit (max. 6 Monate, mit verkürzter Kündigungsfrist)
Ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen. Im Streitfall sind Formulierungen oft entscheidend – lassen Sie Arbeitsverträge daher idealerweise vor Unterzeichnung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Kündigung erhalten – was tun?
Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang können betroffene Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben. Danach ist eine rechtliche Anfechtung in der Regel ausgeschlossen.
Die Voraussetzungen für einen umfassenden Kündigungsschutz sind:
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mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit
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mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb
Viele Kündigungen sind jedoch fehlerhaft: Falsche Frist, unzureichender Grund, fehlende Sozialauswahl. Auch eine Kündigung während Krankheit oder Schwangerschaft unterliegt besonderen Regeln.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung sofort anwaltlich prüfen. So sichern Sie Ihre Rechte – sei es auf Weiterbeschäftigung oder auf eine Abfindung.
Der Aufhebungsvertrag: Freiwillig, aber mit Risiken
Immer mehr Arbeitsverhältnisse enden durch Aufhebungsvertrag statt durch Kündigung. Das spart dem Arbeitgeber Risiken – für Sie als Arbeitnehmer birgt es jedoch Nachteile:
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drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
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kein gesetzlicher Kündigungsschutz
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keine automatische Abfindung
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kein Widerrufsrecht nach Unterschrift
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht rät: Verhandeln Sie nicht allein. Ein erfahrener Anwalt kann Inhalte nachbessern oder bessere Konditionen erreichen – bevor Sie sich langfristig binden.
Wann erhalte ich eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechender Regelung.
In der Praxis wird die Abfindung meist verhandelt, zum Beispiel:
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im Rahmen eines Aufhebungsvertrags
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während einer Kündigungsschutzklage
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bei einem gerichtlichen Vergleich
Die Höhe richtet sich u. a. nach:
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der Dauer der Betriebszugehörigkeit
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dem Bruttogehalt
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den Erfolgsaussichten vor Gericht
Eine häufig genannte Faustregel: ½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Doch mit geschickter Verhandlungsführung ist oft mehr möglich. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker steht Ihnen gerne in Ihrem individuellen Fall zur Seite. Kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert über unsere unverbindliche Online-Beratung.
Arbeitszeit, Überstunden und gesetzliche Pausen
Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Ausweitung auf zehn Stunden ist erlaubt, wenn innerhalb von 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt.
Überstunden müssen:
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klar im Arbeitsvertrag geregelt sein
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in vielen Fällen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden
Pausen sind gesetzlich verpflichtend:
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ab 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
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ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten
Diese Pausen dürfen nicht einfach ausfallen oder durch Arbeit ersetzt werden – auch nicht freiwillig.
Urlaub, Krankheit und Lohnfortzahlung
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Verträge sehen zusätzlich freiwillige Urlaubstage vor. Wird man im Urlaub krank, zählen diese Tage nicht als Urlaub – ein ärztliches Attest ist jedoch zwingend erforderlich.
Bei Krankheit besteht Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Eine Kündigung während einer Krankheit ist möglich, aber rechtlich komplex – lassen Sie diese daher umgehend anwaltlich bewerten.
Arbeitszeugnis – worauf kommt es an?
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dabei gibt es zwei Formen:
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Einfaches Zeugnis: Tätigkeitsbeschreibung, ohne Bewertung
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Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten
Arbeitszeugnisse müssen stets positiv formuliert sein. Achten Sie hierbei aber auf die typischen Formulierungen (wie z.B. „stets bemüht“) – sie gelten in der Praxis oft als versteckte Kritik. Häufig lohnt sich eine Überarbeitung oder sogar eine Klage auf Berichtigung. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker berät Sie gerne hierzu.
Teilzeit, Minijob, Elternzeit – was gilt?
Auch besondere Arbeitsverhältnisse wie Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung unterliegen dem Arbeitsrecht.
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Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Mindestlohn
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Teilzeitbeschäftigte können nach sechs Monaten Beschäftigung die Arbeitszeit reduzieren – Arbeitgeber können das nur aus betrieblichen Gründen ablehnen
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Elternzeit schützt vor Kündigung und sichert die Rückkehr ins Unternehmen
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren individuellen Rechten im Arbeitsrecht – auch wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Lohn nicht gezahlt – was tun?
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sollten Sie rasch handeln. Der Lohnanspruch entsteht mit Ablauf des Monats – oft bestehen vertragliche Ausschlussfristen, die schon nach wenigen Monaten enden.
Typische Reaktionsschritte:
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Schriftliche Mahnung mit Zahlungsfrist
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ggf. Zurückbehaltung der Arbeitsleistung
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Klage auf Lohnzahlung
Je früher Sie handeln, desto größer die Erfolgsaussichten. Unser Anwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker prüft Ihre Ansprüche und setzt sie durch – nötigenfalls vor Gericht.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wuppertal
Unser erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker ist auf das gesamte Arbeitsrecht spezialisiert und berät seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Wuppertal, NRW und deutschlandweit. Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Lohnfragen oder Arbeitsvertrag erhalten Sie eine individuelle, sachkundige und durchsetzungsstarke Betreuung.
Sie haben eine Frage oder benötigen rechtliche Unterstützung? Schildern Sie uns gerne Ihren Fall telefonisch (0202 245 67 0) oder über unverbindliche Online-Beratung. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!
Sie haben Fragen?
Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.
Daniel Junker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht – Fachanwalt klärt auf
Lassen Sie die Kündigung sofort durch einen Fachanwalt prüfen. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach ist eine rechtliche Anfechtung meist nicht mehr möglich.
Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker jetzt schnell und unverbindlich über unsere Online-Beratung.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung oft verhandelt – z. B. im Rahmen eines Vergleichs oder Aufhebungsvertrags. Fachanwaltliche Unterstützung erhöht die Chance auf eine höhere Zahlung.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Honorarvereinbarung. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Eine transparente Einschätzung erhalten Sie bei uns auf Anfrage – nutzen Sie hierfür unsere schnelle und unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 24 56 70).
Eine Kündigung ist z. B. unwirksam, wenn:
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der Kündigungsschutz greift und kein ausreichender Grund besteht
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formale Fehler gemacht wurden (z. B. fehlende Schriftform)
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soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt wurden
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gelten für den Arbeitgeber längere Fristen. Abweichungen durch Tarif- oder Arbeitsverträge sind möglich.
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig, ein Aufhebungsvertrag erfolgt einvernehmlich. Letzterer kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben – prüfen Sie ihn daher immer vor der Unterschrift mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Auch Minijobber haben Anspruch auf:
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Mindestlohn
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Urlaub
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Entgeltfortzahlung bei Krankheit
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Lohnabrechnung
Die Verdienstgrenze liegt aktuell bei 556 € pro Monat (Stand: 2025).
Überstunden sind nur dann zu leisten, wenn sie arbeitsvertraglich geregelt sind. Sie müssen in der Regel bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden – pauschale „All-In“-Regelungen sind häufig unwirksam.
Ja. Jeder Arbeitnehmer kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Leistung und Verhalten bewertet. Dieses muss klar und verständlich formuliert sein – versteckte Kritik ist unzulässig.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage. Vertraglich kann mehr vereinbart werden – weniger ist nicht zulässig.