
Rechtsbereiche
Familienrecht & Scheidungen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Wuppertal
Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht stecken häufig voller Emotionen und sind für alle Angehörigen nicht einfach. Gerade deshalb ist in vielen Fällen der Gang zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Wuppertal, der Sie kompetent, sachlich und persönlich zu Ihren Rechtsproblemen berät, unabdingbar.
Wie uns das Familienrecht begleitet
Probleme oder Auseinandersetzungen im Familienrecht sind häufig umfangreich und es gibt sie in vielen verschiedenen Bereichen. Besonders entscheidend sind dabei die Themen Unterhalt, Ehe und Scheidung und das Sorgerecht. Nicht selten verändern (gerichtliche) Entscheidungen in diesen Bereichen das Leben eines oder mehrerer Beteiligten vollständig auf einen Schlag. Deswegen ist das Familienrecht als Rechtsgebiet mit all seinen Facetten im alltäglichen Leben auch von zentraler Bedeutung.
Ihr Ansprechpartner
Ehe & Heirat: Rechtliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten
Mit dem Jawort beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch ein rechtlich relevanter Bund mit weitreichenden Folgen. Wer heiratet, geht eine gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft ein und das mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.
Die wichtigsten rechtlichen Wirkungen einer Ehe:
-
Gegenseitige Unterstützungs- und Beistandspflicht,
-
Anspruch auf gemeinsame Steuerveranlagung (Ehegattensplitting),
-
Erbrechtliche Vorteile für Ehepartner,
-
Möglichkeit zur Mitversicherung in der Krankenkasse.
Ehevertrag – Sinnvoll für viele Paare
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern eine sinnvolle Vorsorge. Paare können damit individuelle Regelungen treffen, etwa zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt oder zur Altersvorsorge.
Ohne vertragliche Absprachen gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Im Fall einer Scheidung bedeutet das: Der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs wird hälftig geteilt – unabhängig davon, wer das Geld verdient hat.
Ein Ehevertrag kann z. B.:
-
den Zugewinnausgleich ausschließen oder anpassen,
-
Regelungen zur Aufteilung von Immobilien enthalten oder
-
Vereinbarungen zu nachehelichem Unterhalt oder Versorgungsausgleich treffen.
Ob vor oder während der Ehe – unser Rechtsanwalt Andreas Jäger berät Sie zu rechtssicheren, individuell angepassten Verträgen.
Vermögensfragen in der Ehe – Zugewinnausgleich & individuelle Lösungen
Auch wenn man im Alltag meist „alles teilt“, sieht das Gesetz bei der Ehe eine klare Vermögensordnung vor. Wer keinen Ehevertrag abschließt, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
-
Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eingebrachten Vermögens.
-
Während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen wird bei Scheidung hälftig geteilt.
-
Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zum Zugewinn (sofern nicht gemeinsam investiert).
Alternative Güterstände: Gütertrennung und Gütergemeinschaft
Durch einen Ehevertrag kann man den Güterstand anpassen. Zur Wahl stehen:
-
Gütertrennung: Jeder behält, was er erwirtschaftet – keine Aufteilung bei Scheidung.
-
Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Individuelle Regelungen z. B. für Immobilien, Unternehmensanteile oder Altersvorsorge.
-
Gütergemeinschaft: Sehr selten – gesamtes Vermögen wird gemeinschaftlich verwaltet.
Wir beraten Sie zur passenden Vermögensregelung für Ihre Ehe – auch vorbeugend, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Scheidung & Trennung – Rechtsanwalt für Familienrecht
Eine Trennung ist meist der erste Schritt – die Scheidung folgt sodannnach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres. Doch auch in dieser Zeit stellen sich viele Fragen: Wer bleibt in der Wohnung? Wer zahlt Unterhalt? Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
In Deutschland ist die Scheidung nur durch ein Familiengericht möglich. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
-
Einreichung des Scheidungsantrags durch eine anwaltlich vertretene Partei
-
Gerichtliches Verfahren mit Klärung des Versorgungsausgleichs
-
Eventuelle Verhandlung über Unterhalt, Vermögensaufteilung oder elterliche Sorge
-
Scheidungstermin vor dem Familiengericht
-
Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
Je nach Konstellation kann eine einvernehmliche Scheidung zügig und kostenschonend verlaufen. Ist die Trennung hingegen konfliktbehaftet, begleiten wir Sie durch alle rechtlichen Auseinandersetzungen – vom Zugewinnausgleich bis zur Vermögensverteilung.
Online-Scheidung: Schnell, einfach und rechtssicher
Wer sich einvernehmlich trennt und auf langwierige Termine verzichten möchte, kann in unserer Kanzlei eine Internetscheidung einreichen. Dieser digitale Service spart Zeit und Wege – bei voller anwaltlicher Betreuung.
Online-Scheidung bedeutet:
-
Schnelle Übermittlung aller Daten per Online-Formular
-
Direkte Kommunikation per Mail oder Telefon
-
Kein Kanzleibesuch notwendig
-
Persönliche Betreuung durch einen Fachanwalt
-
Optimal für unkomplizierte Trennungen ohne Streitpunkte
Unser Tipp: Nutzen Sie vorab unseren Scheidungskostenrechner, um einen Überblick über mögliche Gebühren zu erhalten.
Unterhalt – Ihre Rechte und Pflichten
Trennung und Scheidung haben fast immer Auswirkungen auf den Unterhalt. Dabei wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden, je nach Lebenssituation und Bedürftigkeit.
In der Praxis relevant sind vor allem:
-
Trennungsunterhalt: Gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
-
Nachehelicher Unterhalt: Nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei Krankheit oder Kinderbetreuung
-
Kindesunterhalt: Berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle – abhängig vom Einkommen
-
Betreuungsunterhalt: Für Elternteile, die kleine Kinder betreuen und deshalb nicht arbeiten können
-
Elternunterhalt: Bei Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern
Wir prüfen, welche Ansprüche Sie haben oder ob Forderungen gegen Sie unberechtigt sind – und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche.
Wer erhält das Sorge- und Umgangsrecht im Falle einer Scheidung?
Nach einer Trennung müssen Eltern regeln, wie sie künftig Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Das betrifft sowohl das Sorgerecht als auch das Umgangsrecht.
Grundsätzlich gilt: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Trennung bestehen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei schwerwiegenden Konflikten oder Gefährdung des Kindeswohls – kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen.
Das Umgangsrecht sichert dem nicht betreuenden Elternteil den regelmäßigen Kontakt zum Kind. Ob klassisches Residenzmodell oder Wechselmodell: Unser Fachanwalt Andreas Jäger hilft Ihnen dabei, eine faire und kindgerechte Lösung zu finden – notfalls auch im gerichtlichen Verfahren.
Weitere Bereiche des Familienrechts – oft übersehen, aber wichtig!
Das Familienrecht geht über Scheidung und Unterhalt hinaus. Auch viele andere familiäre Konstellationen fallen unter diesen Rechtsbereich.
Typische Beispiele:
-
Rechte und Pflichten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
-
Klärung der Vaterschaft oder Anfechtung der Abstammung
-
Adoptionen, auch im internationalen Kontext
-
Vermögensstreitigkeiten bei Trennung ohne Trauschein
-
Fragen rund um das gemeinsame Haus oder die Schuldenverteilung
-
Unterhaltsforderungen gegenüber erwachsenen Kindern oder umgekehrt (Elternunterhalt)
Gerade in Patchwork-Familien oder bei älteren Paaren ohne Ehevertrag ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht besonders wichtig.
Fachanwalt für Familienrecht in Wuppertal – Persönliche Beratung & klare Lösungen
Unser Rechtsanwalt Andreas Jäger ist seit rund 20 Jahren auf das Familienrecht spezialisiert. Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht weiß er, worauf es ankommt: Eine realistische Einschätzung, verständliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Ob Trennung, Unterhalt, Sorgerecht oder Online-Scheidung – Sie können sich auf unsere Erfahrung verlassen.
Sie benötigen einen Anwalt für Familienrecht? Schildern Sie uns Ihren Fall über unsere unverbindliche Online-Beratung oder melden Sie sich telefonisch (0202 245 67 0).
Sie haben Fragen?
Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt & Mediator
Fachanwalt für Familien- & Erbrecht

Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht & zur Scheidung
Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Dazu gehören unter anderem Heirat, Eheverträge, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidung, Vermögensaufteilung und Adoption.
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen getrennt, aber am Ende der Ehe wird der Zugewinn ausgeglichen. Bei der Gütertrennung wird kein gemeinsames Vermögen aufgebaut – jeder behält, was ihm gehört. Die Gütertrennung muss vertraglich vereinbart werden.
Nicht automatisch. Es gibt verschiedene Formen von Unterhalt: Trennungsunterhalt während der Trennung und nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung – abhängig von Einkommensverhältnissen, Bedürftigkeit und Betreuung von Kindern.
Im Durchschnitt dauert ein Scheidungsverfahren in Deutschland 4 bis 12 Monate – abhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht besteht.
Es kommt dabei stets auf den Einzelfall an. Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen beider Ehepartner und dem sogenannten Verfahrenswert.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt sind die Kosten deutlich niedriger.
Es kommt darauf an, wer der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung ist. Wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen, gehört das Haus beiden. Es bestehen somit mehrere Möglichkeiten: Verkauf, Auszahlung eines Partners oder Übertragung im Rahmen der Vermögensaufteilung. Ohne Einigung kann das Gericht eine Teilungsversteigerung anordnen.
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht berät Sie gerne in Ihrem individuellen Fall. Stellen Sie uns Ihren Fall gerne über die unverbindliche Online-Beratung vor.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Der Alltag des Kindes wird meist über das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt.
Ein Ehevertrag regelt individuelle Absprachen zu Unterhalt, Güterstand oder Versorgungsausgleich. Besonders sinnvoll ist er bei Selbstständigen, ungleichen Vermögensverhältnissen oder internationalen Ehen.
Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr getrennt gelebt wurde (Trennungsjahr). In Härtefällen (z. B. Gewalt in der Ehe) kann die Scheidung auch früher erfolgen.
Nein. Mindestens ein Anwalt ist gesetzlich vorgeschrieben – selbst bei einvernehmlicher Scheidung. Wenn sich beide Ehepartner einig sind, genügt ein gemeinsamer Anwalt.