Insolvenzantrag bei Unternehmen

Lässt sich die Krisensituation nicht bewältigen und vertieft sich die Liquiditätskrise des Unternehmens immer weiter, ist es notwendig, sich mit der Fragestellung zu befassen, ob ein Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt werden muss.

Die Antragspflicht betrifft juristische Personen. Betroffen sind daher Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH, der AG, der Genossenschaft, der GmbH & Co. KG geführt werden. Betroffen sind insbesondere alle Rechtsformen, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Der Insolvenzantrag ist von den Mitgliedern der Geschäftsleitung zu stellen, bei der GmbH & Co. KG von den Geschäftsführern der Komplementär-GmbH.

Lediglich dann, wenn die Gesellschaft führungslos ist, ist auch jeder Gesellschafter zur Antragstellung verpflichtet. 

Der Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gegeben sind. Diese Begriffe sind zu erläutern.

Zahlungsunfähigkeit

Diese ist gegeben, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die aktuell bestehenden Zahlungsverpflichtungen spätestens binnen drei Wochen mit einer Quote von mindestens 90 % zu erfüllen.

Diese vom Bundesgerichtshof entwickelte Definition der Zahlungsunfähigkeit zeigt, dass die landläufig herrschende Meinung, die Zahlungsunfähigkeit setze voraus, dass gar keine Geldmittel mehr vorhanden sind, völlig verfehlt ist.

Überschuldung

Die Antragspflicht bei eingetretener Überschuldung setzt voraus, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht mehr die Verbindlichkeiten abdecken. Dabei ist nicht die letzte Bilanz entscheidend, sondern der Verkehrswert aller Vermögensgegenstände, die im Unternehmen gebunden sind.
Eine eingetretene Überschuldung führt aber dann nicht zur Antragspflicht, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Leiter des Unternehmens haben daher, wenn eine Überschuldung festgestellt worden ist, dafür zu sorgen, dass eine mit Fakten unterlegte Fortführungsprognose erarbeitet wird, um festzustellen, ob das Unternehmen auf Dauer positive Erträge erwirtschaftet und am Markt bestehen kann. Diese positive Fortführungsprognose muss sich über einen Zeitraum von 2 Jahren erstrecken und mit Fakten unterlegt sein.

In der Praxis spielt die Frage der Antragstellung wegen Überschuldung eine untergeordnete Rolle. Hauptsächlicher Auslöser eines Insolvenzantrages ist die eingetretene Zahlungsunfähigkeit.

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