Rechtsbereiche
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Das Strafrecht ist neben diversen zivilrechtlich geprägten Rechtsgebieten ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei. Dabei nimmt das Strafrecht einen Sonderplatz im deutschen Rechtssystem ein. Das staatliche Gewaltmonopol wirkt sich in diesem Gebiet besonders stark aus – einem Angeklagten kann neben empfindlichen Geldstrafen im Falle einer Verurteilung sogar der Entzug der Freiheit drohen.

Die meisten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) normiert, einige finden sich aber auch in entsprechenden Spezialgesetzen. Bei den Straftaten im Einzelnen geht es oft um klassische Tatbestände wie jene des Diebstahls oder der Körperverletzung. Ebenfalls relevant sind regelmäßig Taten wie Betrug und Beleidigung. Auch im alltäglichen Straßenverkehr spielen Straftaten eine wichtige Rolle. Immer wieder kommt es auf öffentlichen Straßen zu Nötigung, Fahrerflucht oder verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

Im Strafrecht ist es immer wichtig, sich von Beginn des Verfahrens an von einem qualifizierten und erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten zu lassen, sofern das Gesetz nicht ohnehin die Beiordnung eines sogenannten „Pflichtverteidigers“ vorsieht. Im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens ist dann eine ausgeklügelte und wohl überlegte Verteidigungsstrategie unverzichtbar, um einen Angeklagten vor den teils erheblichen Folgen einer Verurteilung zu bewahren oder zumindest die Konsequenzen einer solchen abzuschwächen.

Inhaltsverzeichnis

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Daniel Junker
Daniel Junker
Arbeit & Beruf, Strafrecht

Im Strafrecht essenziell: Das Verhalten beim Vorwurf einer Straftat

Zu Beginn eines jeden strafrechtlichen Vorwurfs gilt generell der oberste Grundsatz: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“.

Unabhängig davon, welches Delikt Ihnen konkret vorgeworfen wird, ist es gegenüber Polizei, Zeugen und sonstigen Ermittlern dringend anzuraten, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine Angaben zur Sache zu machen.

Das Recht zu schweigen ist in unserer Verfassung garantiert und stellt sicher, dass keine Person sich selbst einer Straftat bezichtigen oder sich zum Subjekt strafrechtlicher Ermittlungen machen muss.

Im Anschluss daran kann unmittelbar ein Strafverteidiger beauftragt werden, der Akteneinsicht nehmen kann und den Fall genauer prüft. Erst dann lässt sich juristisch feststellen, ob der Vorwurf einer Straftat unter Würdigung der aktuellen Beweislage berechtigt ist bzw. ob ein solcher Vorwurf überhaupt in Frage kommt.

Spätestens wenn sich der Tatverdacht erhärtet und ein Strafbefehl erlassen oder die Anklage erhoben wird, sollte ein prozessual erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden, der Sie gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft effektiv und mit System verteidigt.


Das Strafverfahren: Der Ablauf bei Behörden und vor Gericht

Das Strafverfahren beginnt grundsätzlich mit dem Ermittlungsverfahren, innerhalb dessen die Staatsanwaltschaft oder jede andere Strafverfolgungsbehörde wie die Polizei Beweise für eine Straftat sammelt und oft schon die Erfolgsaussichten einer etwaigen Anklage untersucht.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens übersendet die Staatsanwaltschaft ggf. die gefertigte Anklageschrift dem Gericht und eröffnet somit das Zwischenverfahren.

Das Gericht prüft nun die Anklage und entscheidet, ob der Angeschuldigte hinsichtlich einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Ist dies der Fall, beginnt sodann das gerichtliche Hauptverfahren.

Maßgeblicher Inhalt ist die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht, innerhalb welcher alle wichtigen Beweise vom Gericht gewürdigt und beurteilt werden.

Am Ende der Hauptverhandlung steht zumeist der richterliche Urteilsspruch mit einer Verurteilung oder einem Freispruch.


Strafprozessrecht legt strenge Regeln für das Strafverfahren fest

Das Strafverfahren läuft in Deutschland zugunsten des Betroffenen nach streng vorgegebenen Regeln ab, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit ein (prozessual) nicht angreifbares Urteil gefällt werden kann.

Neben der zentralen Unschuldsvermutung spielen zum Beispiel Beweisverwertungsverbote eine wichtige Rolle. Diese legen fest, dass unrechtmäßig erlangte Beweise für eine Straftat vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.

Auch sonst kommt es in strafrechtlichen Verfahren öfter zu Unsauberkeiten oder Fehlern seitens der Staatsanwaltschaften, ermittelnden Behörden oder Gerichten, die sich maßgeblich auf den Ausgang des Verfahrens auswirken können.

Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, diese Verfahrensfehler, welche sich zu Lasten des Angeklagten auswirken, aufzuspüren und im entsprechenden Prozesszeitpunkt zu rügen.


Pflichtverteidigung: Wann ein Strafverteidiger sogar gesetzlich vorgeschrieben ist

Jeder Beschuldigte kann sich eines Anwalts als Wahlverteidiger bedienen. Dafür fallen die üblichen Gebühren an.

In bestimmten Fällen sieht das Strafprozessrecht jedoch vor, dass Beschuldigte, denen eine besonders schwere Straftat vorgeworfen wird, einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben – selbst wenn sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen.

Ein Pflichtverteidiger wird beigestellt, wenn:

  • Eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr droht
  • Der Beschuldigte bereits unter Bewährung steht
  • Die bereits ausgeurteilte Strafe mit der zu erwartenden Haftstrafe mehr als ein Jahr Haft ergibt
  • Der Beschuldigte sich bereits mehr als drei Monate in Untersuchungshaft befindet
  • Die Schuldfähigkeit des Beschuldigten in Frage steht

In einem solchen Fall ordnet das Gericht einen Pflichtverteidiger seiner Wahl zu, sofern der Beschuldigte nicht selbst einen Wunschverteidiger benennt.

Sobald ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, ist ein Verteidigerwechsel nur schwer möglich. Ein Wechsel kann nur erfolgen, wenn das Vertrauensverhältnis nachweislich zerrüttet ist.


Strafrechts-Irrglaube: „Ich bin unschuldig und kann mich deshalb selbst verteidigen.“

In manchen Fällen besteht die Option, sich in Strafsachen selbst vor Gericht zu verteidigen. Dies ist vor Amtsgerichten bei Vergehen möglich.

Bei Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr) ist eine Selbstverteidigung ausgeschlossen.

Doch auch wenn eine eigenständige Verteidigung juristisch möglich ist, sollte davon dringend abgesehen werden, da dies die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erheblich erhöht.

Ein Strafverteidiger kann:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Prozessfehler identifizieren
  • Beweismittel überprüfen

Von einer Selbstverteidigung ist dringend abzuraten!


Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens: Nicht nur der Freispruch ist erstrebenswert

Ein Strafverfahren kann mit:

  • Einstellung des Verfahrens
  • Freispruch
  • Verurteilung
  • Deal mit der Staatsanwaltschaft enden.

Eine Verfahrenseinstellung ist oft die beste Lösung, da das gerichtliche Verfahren entfällt.

Wird man freigesprochen, übernimmt der Staat die Kosten für den Strafverteidiger. Wird das Verfahren jedoch eingestellt, bleibt der Beschuldigte in vielen Fällen auf den Kosten sitzen.


Der Ausgang des Strafprozesses – Trotz Verteidiger verurteilt?

Trotz Verteidigung kann es zu einer Verurteilung kommen.

Bestehen Rechtsfehler, kann man:

  • Berufung (Überprüfung des Urteils)
  • Revision (Überprüfung des Verfahrens) beantragen.

Diese Verfahren sind jedoch kostspielig, daher sollte eine Beratung mit einem Strafverteidiger erfolgen.


Im Strafrecht oft übersehen: Nebenklage und Opferschutz

Opfer von Straftaten können sich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten lassen.

Dies ist möglich bei:

  • Gefährlicher Körperverletzung
  • Sexualdelikten
  • Mord- oder Totschlagsverfahren

Mit einer Adhäsionsklage kann bereits im Strafverfahren Schmerzensgeld und Schadensersatz eingefordert werden.


Ordnungswidrigkeiten – Verteidigungsansätze zur Vermeidung von Bußgeldern

Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Verstöße, die kein Strafmaß, sondern Geldbußen oder Fahrverbote nach sich ziehen.

Dazu zählen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Handynutzung am Steuer

Betroffene sollten keine Angaben machen, bevor Akteneinsicht beantragt wurde.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden.

Die Kosten für einen qualifizierten Verteidiger sowie Gerichts- und Gutachterkosten werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

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Daniel Junker