Strafverteidigung & Ordnungswidrigkeiten

Wenn ein Mandant mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr in Berührung kommt, dann kann dies mitunter – beispielsweise beim Entzug der Fahrerlaubnis – existenzielle Folgen haben.

Dabei ist egal, ob dieser durch die Benutzung des Smartphones im Straßenverkehr, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ähnliches bedingt ist. Unser grundlegender Tipp für alle Bußgeldbescheide: Zunächst einmal zu den Vorwürfen schweigen! Bevor eine Aussage getätigt wird, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt die möglichen Verteidigungsstrategien überprüfen. Geschieht dies erst nach einer Aussage, so sind die Verteidigungsmöglichkeiten unter Umständen schon stark eingeschränkt und der Erfolg der Verteidigung ist gefährdet.

Ein weiteres Steckenpferd unserer Kanzlei ist die Strafverteidigung. Das Strafrecht nimmt einen Sonderplatz in den Rechtsgebieten des deutschen Rechtssystems ein. Das staatliche Gewaltmonopol wirkt sich in diesem Gebiet besonders stark aus – einem Angeklagten kann sogar der Entzug der Freiheit drohen. Die Vertretung in Strafsachen durch einen Rechtsanwalt ist in vielen Strafsachen sogar obligatorisch und dient dem Zweck, einem Missbrauch dieses Monopols Einhalt zu gebieten und unverhältnismäßig harte Strafen zu verhindern.

Gerne erarbeitet unser Rechtsanwalt im Strafrecht Daniel Junker eine Strategie, die Ihnen als Angeklagter zu einer möglichst milden Strafe oder gar zu einem Freispruch verhilft.

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Ihre Ansprechpartner:

Daniel Junker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

0202 245 67 0

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