Nebenklage & Opferschutz
Medien berichten vornehmlich über den Täter und das verfassungsmäßige Recht, sich verteidigen zu lassen. Die wenigsten Leute wissen, dass sich auch die Opfer von Straftaten eines „Verteidigers“ bedienen können, der ihre Interessen in einem Strafverfahren und einem etwaigen Strafprozess vertritt. Bei schweren, gravierenden Straftaten, wie z.B. einer gefährlichen Körperverletzung oder auch Sexualdelikten, kann das Opfer die Zulassung der Nebenklage beantragen und – sofern die Voraussetzungen vorliegen – sich einen Anwalt als Nebenklagevertreter beiordnen lassen. Sofern die Nebenklage im Strafverfahren zugelassen wird, werden dem Nebenkläger und seinem Vertreter wesentliche erweiterte Verfahrensrechte eingeräumt. So ist es dem Nebenkläger und seinem Vertreter gestattet, im Prozess neben der Staatsanwaltschaft auf der Bank der Ankläger Platz zu nehmen und auch ein eigenes Fragerecht gegenüber dem Angeklagten und den Zeugen auszuüben. Ebenso besteht ein eigenes Antragsrecht hinsichtlich einer konkret zu beantragenden Strafe im Strafverfahren.
Darüber hinaus kann der Nebenkläger mit einer sogenannten Adhäsionsklage bereits im Strafprozess Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche einklagen.
Hierin liegt häufig ein wesentlicher Vorteil, da die Dauer eines Strafverfahrens deutlich kürzer ist als ein Zivilverfahren und häufig weitaus früher ein Urteil zu erwarten ist. Ein auf Nebenklagen spezialisierter Anwalt kann darüber hinaus dem Opfer qualifizierten Rat im Hinblick auf Unterstützungsleistungen von Psychologen und Hilfsorganisationen, wie z.B. dem Weißen Ring, geben und das Opfer in diesem Verfahren begleiten. Im Falle einer Verurteilung des Täters wird dieser dann auch dazu verpflichtet, im Wege des Schadensersatzes die angefallenen Kosten des Nebenklagevertreters und/oder auch des Adhäsionsverfahrens zu tragen und an das Opfer zu erstatten.
Gegebenenfalls ist auch eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig und übernimmt das Kostenrisiko einer Vertretung.