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Verbraucherschutz & Verträge

Rechtsanwalt für Vertragsrecht & Verbraucherrecht in Wuppertal

Ob Online-Shopping, ein neuer Handyvertrag oder der Kauf eines Autos – wir schließen ständig Verträge ab, oft ohne groß darüber nachzudenken. Beim Bäcker oder im Supermarkt passiert das meist ganz nebenbei und mündlich, bei größeren Anschaffungen dagegen ist man sich des Vertragsabschlusses deutlich bewusster.

Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht: Verträge sind einzuhalten – dieser Grundsatz (lateinisch: pacta sunt servanda) ist vielen bekannt. Doch wie so oft im Recht gibt es auch hier Ausnahmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit vor, sich von einem Vertrag wieder zu lösen – zum Beispiel durch ein Widerrufsrecht. Wann genau das greift, worauf Verbraucher achten sollten und welche Rechte und Pflichten dabei bestehen, zeigt Ihnen unsere Rechtsanwältin für Vertragsrecht Charleen Pfohl.

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Verkehrsrecht & Verkehrsunfälle

Vertragsrecht & Verbraucherrecht – Ihre Rechte als Käufer kennen und durchsetzen

Im Alltag schließen wir laufend Verträge ab – ob beim Autokauf, Online-Shopping oder dem Abschluss eines Handyvertrags. Dabei lauern oft Fallstricke: Zusatzvereinbarungen, unklare Klauseln oder verweigerte Gewährleistung. Viele Verbraucher kennen ihre Rechte nicht oder lassen sich vom Verkäufer abwimmeln. Wir bringen Licht ins Dunkel – damit Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.


Garantie oder Gewährleistung – worin liegt der Unterschied?

Ein häufiger Irrtum: Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Die Unterschiede sind entscheidend für Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB):

  • Gesetzlich geregelt

  • Gilt für Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden

  • Dauer: 24 Monate (bei Gebrauchtware ggf. nur 12 Monate)

  • Verkäufer ist immer Ansprechpartner

Garantie:

  • Freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers

  • Gilt meist für 12 oder 24 Monate

  • Deckt auch Mängel ab, die erst später auftreten

  • Ansprüche oft nur gegen den Hersteller


Ihre Rechte bei Mängeln: Das können Sie verlangen

Tritt ein Mangel auf, haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung:

  • Reparatur oder

  • Lieferung einer neuen Ware

Verweigert der Verkäufer dies oder schlägt die Reparatur fehl, können Sie:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten

  • Den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB)

Achtung: Vor Rücktritt oder Minderung muss dem Verkäufer in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt werden – in der Praxis meist 14 Tage, am besten schriftlich.


Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Ein Rücktritt ist möglich, wenn:

  1. Ein Mangel oder eine Nichtleistung vorliegt (§ 323 BGB)

  2. Eine Frist zur Nachbesserung erfolglos abgelaufen ist

Ausnahmen von der Fristsetzung:

  • Der Verkäufer weigert sich ernsthaft, den Mangel zu beheben

  • Die Nacherfüllung ist endgültig gescheitert (z. B. zwei erfolglose Reparaturversuche)


Was tun bei Streitfällen mit dem Verkäufer?

Viele Verkäufer versuchen, sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen und verweisen unzulässig auf den Hersteller. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern – rechtlich ist immer der Verkäufer verantwortlich.

Kommt der Verkäufer seiner Pflicht nicht nach, hilft oft nur der Weg über einen Anwalt. Bei hochpreisigen Käufen wie Autos, Immobilien oder Technik lohnt sich die rechtliche Unterstützung besonders – hier geht es schnell um erhebliche finanzielle Schäden.

Sollten Sie fragen haben, nutzen Sie gerne unsere unverbindliche Online-Beratung oder melden Sie sich telefonisch (0202 245 67 0).


Wichtigstes Instrument: Das Widerrufsrecht

Nicht jeder Vertrag ist widerrufbar

Ein häufiger Irrtum: Verbraucher können nicht jeden Vertrag widerrufen.
Das Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht nur, wenn der Vertrag

  • außerhalb der Geschäftsräume oder
  • per Fernkommunikationsmittel (z. B. Internet, Telefon, Haustürgeschäft) zustande gekommen ist.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Kaufvertrag oder z. B. um Dienstleistungsverträge wie Handyverträge handelt. Entscheidend ist, dass der Vertragsabschluss nicht im Laden erfolgt ist.


Voraussetzung: Korrekte Widerrufsbelehrung

Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, muss das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informieren.
Dazu gehört eine formgerechte Widerrufsbelehrung, meist ergänzt um ein Musterformular.

Fehlt diese Belehrung ganz, ist sie fehlerhaft oder unvollständig, wirkt sich das zulasten des Unternehmens aus. In diesen Fällen verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tageaber nur, wenn sich der Verbraucher aktiv auf diesen Mangel beruft.

Gerade bei Onlinehändlern kann eine fehlerhafte Belehrung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, wenn diese über längere Zeiträume verwendet wird.


Widerruf trotz Auspacken der Ware möglich

Das Auspacken einer Ware schließt das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht aus. Auch eine fehlende Originalverpackung steht dem Widerruf nicht entgegen.
Allerdings kann es im Rahmen freiwilliger Rückgaberegelungen von Vorteil sein, die Verpackung dennoch aufzubewahren.


Beginn und Ausschluss der Widerrufsfrist

Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage. Sie beginnt nicht mit der Bestellung, sondern erst mit dem Erhalt der Ware.

Das Widerrufsrecht ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen – insbesondere bei:

  • Software zum Sofort-Download

  • Hygieneartikeln, wenn diese ohne Versiegelung geliefert wurden

  • Maßanfertigungen
    Wichtig: Über solche Ausschlüsse muss der Unternehmer transparent und vorab in der Widerrufsbelehrung informieren.


Freiwillige Rücknahmegarantien und Rücksendekosten

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht bieten viele Händler – etwa Amazon – freiwillige Rückgabemöglichkeiten an.
Diese gelten oft 30 Tage, sind jedoch an Bedingungen wie Originalverpackung gebunden.
Rechtlich handelt es sich hierbei um Kulanzregelungen, die vom Händler frei gestaltet werden können.

Grundsätzlich trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, sofern er darüber beim Vertragsschluss korrekt informiert wurde.
Viele große Händler übernehmen die Kosten jedoch freiwillig – ohne gesetzliche Verpflichtung.


Form und Wirksamkeit des Widerrufs

Ein Widerruf ist formfrei möglich – mündlich, telefonisch oder schriftlich.
Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form (z. B. per E-Mail).
Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Zahlung in derselben Form zurückzuerstatten, wie sie geleistet wurde.
Gutscheine dürfen nur verwendet werden, wenn auch die ursprüngliche Zahlung mit einem Gutschein erfolgte.

Der Verkäufer darf die Rückzahlung solange verweigern, bis der Verbraucher den Versand oder die Rückgabe der Ware nachweist.


Wer trägt das Transportrisiko bei der Rücksendung?

Wird die Ware auf dem Rückweg beschädigt oder geht verloren, liegt das Risiko beim Verkäufer – vorausgesetzt, der Verbraucher kann den Versand nachweisen.
Ausnahme: Wurde die Ware unzureichend verpackt, kann der Verbraucher für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.


Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Wuppertal – Unterstützung durch GKS

In unserem täglichen Leben werden häufig gesetzliche Pflichten zu Gewährleistung und Widerruf vernachlässigt. Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer ist eine rechtliche Beratung oftmals sinnvoll. In unserer Kanzlei in Wuppertal ist unsere Rechtsanwältin Charleen Pfohl auf das Vertragsrecht spezialisiert und setzt Ihre Ansprüche zuverlässig durch – schnell und effektiv.

Nutzen Sie unsere unverbindliche Online-Beratung oder melden Sie sich telefonisch (0202 245 67 0).

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Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.

Charleen Pfohl
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Charleen Pfohl, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Portraitfoto

Rechtsanwältin in Wuppertal klärt auf: Häufige Fragen zum Vertragsrecht und Verbraucherrecht

Nein. Viele Verträge sind auch mündlich gültig. Eine Schriftform ist nur bei bestimmten Verträgen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. beim Immobilienkauf oder beim Ehevertrag.

In seltenen Fällen kann ein Vertrag wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung angefochten werden. Hier gelten aber enge gesetzliche Voraussetzungen und kurze Fristen. Eine bloße Unzufriedenheit reicht nicht.

Ja, eine Anfechtung ist möglich – etwa bei einem Irrtum über den Vertragsinhalt. Es gelten aber enge Fristen und juristische Voraussetzungen. Eine einfache Meinungsänderung reicht nicht.

  • Der Widerruf ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht ohne Fehler des Vertragspartners.
  • Der Rücktritt erfolgt bei Vertragsverstößen.
  • Eine Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis (z. B. Mietvertrag) für die Zukunft.

Nein. Ein Widerrufsrecht besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei Fernabsatzverträgen (z. B. Onlinekauf) oder Haustürgeschäften. Im stationären Handel gibt es dieses Recht in der Regel nicht.

In der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Wurde keine korrekte Widerrufsbelehrung gegeben, kann sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verlängern.

Ein Rücktritt ist möglich, wenn der Vertragspartner seine Leistung nicht oder mangelhaft erfüllt, z. B. bei defekter oder nicht gelieferter Ware. Auch hier gelten gesetzliche Vorgaben, etwa zur Fristsetzung.

Grundsätzlich der Verkäufer – solange der Käufer nachweisen kann, dass er die Ware ordnungsgemäß zurückgesendet hat. Eine gute Verpackung ist trotzdem Pflicht, da bei grober Fahrlässigkeit auch der Käufer haften kann.