
Rechtsbereiche
Verkehrsrecht und Automobilrecht
Verkehrsrecht beschreibt alle Rechtsnormen, die in Verbindung mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern stehen. Es handelt sich also durchaus um ein sehr umfassendes und komplexes Rechtsgebiet. Das Verkehrsrecht setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Neben öffentlich-rechtlichen Normen, die das Verwaltungshandeln bestimmten, stehen häufig auch privatrechtliche Regelungen im Mittelpunkt, etwa beim Autokauf und -verkauf oder beim Verkehrshaftungsrecht und der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Weiterhin kann man das Verkehrsrecht in verschiedene Sondergebiete einteilen, welche den genauen Verkehr mit besonderen Verkehrsmitteln beschreiben. Beispielhaft hierfür sind das Schienenverkehrsrecht und das Luftfahrtrecht.
Regelmäßig wichtigster Dreh- und Angelpunkt im Verkehrsrecht ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Rechtsverordnung regelt, wie man sich als Teilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten hat. Teilnehmer ist dabei jede Person auf öffentlichen Straßen und Wegen. Verkehrsrechtliche Probleme erfassen daher neben Autofahrern regelmäßig auch Radfahrer und Fußgänger. Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Themen und Problemschwerpunkte rund um das Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle.
Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle – Ihr Anwalt in Wuppertal
Häufigkeit von Verkehrsunfällen
Im Schnitt nimmt ein Polizeibeamter in NRW alle 52 Sekunden einen Verkehrsunfall auf. In ganz Deutschland waren es im Jahr 2019 rund 2,7 Millionen, Tendenz steigend (Quelle: Innenministerium des Landes NRW).
Das Auto als Fortbewegungsmittel ist in der heutigen Welt ein essentieller Bestandteil des Alltags und nimmt auch weiterhin an Bedeutung zu. Sei es der Weg zur Arbeit, die Fahrt zu Freunden oder auch der weite Weg in den Urlaub – der Personenkraftwagen (PKW) ist bei Deutschen nach wie vor das beliebteste Verkehrsmittel.
Damit einher geht allerdings die wachsende Unfallgefahr. Sollte es einmal dazu kommen, ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Nur selten ist der Unfallhergang eindeutig, sodass die Unfallbeteiligten in der Folge oft über den ausstehenden Schadensersatz streiten.
GKS Rechtsanwälte: Fachanwälte für Verkehrsrecht
Seit mehreren Jahrzehnten betreuen die GKS Rechtsanwälte in Wuppertal, Radevormwald und Düsseldorf Mandanten im Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht.
Aus gutem Grund: Denn gerade bei verkehrsrechtlichen Problemen und der Regulierung von Schadensfällen nach einem Unfall ist eine qualifizierte und zielgerichtete juristische Unterstützung oft unverzichtbar.
Unsere Rechtsanwältin für Verkehrsrecht Charleen Pfohl kann insbesondere bei der Regulierung von Unfallschäden auf eine breite Fallerfahrung zurückgreifen, die es ihr ermöglicht, Mandanten aus dem Bergischen Land und Umgebung in Unfallsituationen kompetent zu beraten.
📧 pfohl@gks-rechtsanwaelte.de
📞 0202 245 67 0
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht klärt auf: Was Sie über Unfälle und die Schadensregulierung wissen sollten!
Im heutigen sehr dichten und teilweise hektischen Straßenverkehr kann es schnell zu einem Verkehrsunfall kommen. Dabei spielt die Geschwindigkeit nur bedingt eine Rolle, oftmals geschehen Unfälle auch bei geringem Tempo. Juristisch fällt oft schon die kleinste Berührung eines Fahrzeugs unter den gängigen Unfallbegriff.
Im Fall aller Fälle ist es wichtig herauszufinden, ob man selbst ersatzpflichtig ist oder aber einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner hat. Die Haftungskonstellation ist bei vielen Unfällen allerdings bei weitem nicht so klar, wie sie oftmals beim ersten Hinsehen erscheint.
Nach einem Unfall: Grundsätzliches zur Schadensregulierung
Jeder Geschädigte verfügt nach einem Verkehrsunfall über verschiedene juristische Optionen, die stets voll ausgeschöpft und im Zweifel von einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht durchgesetzt werden sollten.
Bei der Schadensregulierung kann grob unterschieden werden zwischen der tatsächlichen Schadenbeseitigung, also der Reparatur des Fahrzeuges und der sogenannten fiktiven Abrechnung.
Im Fall der fiktiven Abrechnung werden die Schadenersatzansprüche auf der Grundlage eines Gutachtens bzw. eines Kostenvoranschlages geltend gemacht. Der geschädigte Autofahrer hat dann die freie Wahl, ob er den Schaden (zum Teil) selbst repariert oder eine Werkstatt beauftragt. Er kann dennoch die von dem Sachverständigen festgestellten Reparaturkosten (ohne die Umsatzsteuer) von der gegnerischen Versicherung verlangen.
Fallerfahrung offenbart Tricks der Versicherungen bei der fiktiven Abrechnung
Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung hat der Versicherer nach der Rechtsprechung diverse Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch einzuschränken.
Gerne verwendet wird der Einwand, dass es Werkstätten gäbe, die die Reparaturarbeiten zu einem günstigeren Preis genauso ordnungsgemäß durchgeführt hätten als die im Gutachten berücksichtigte markengebundene Fachwerkstatt.
Ob ein geschädigter Kraftfahrer sich auf eine solche Einschränkung seiner Ansprüche einlassen muss, kann ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt prüfen und ggf. der Versicherung aufzeigen, dass eine solche Kürzung der Ansprüche im vorliegenden Fall rechtlich nicht haltbar ist.
Reparatur des Unfallwagens: Werkstattwahl und zusätzliche Kosten
Die Werkstatt, in welcher der Unfallwagen repariert werden soll, kann der Geschädigte sich frei aussuchen. Die gegnerische Versicherung darf hier keine Auflagen erteilen.
Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ist im Übrigen grundsätzlich zur Zahlung der gesamten Reparaturkosten verpflichtet, sofern sich der Geschädigte kein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Übernommen werden neben den eigentlichen Reparaturkosten auch weitere Kosten, wie z. B.:
- Sachverständigenkosten
- Pauschale Unfallnebenkosten
- Abschleppkosten
Auch im Falle eines Totalschadens darf man sein Fahrzeug reparieren lassen, sofern die Kosten nicht 30% über dem Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall liegen.
Darüber hinaus hat der Geschädigte einen Anspruch auf die Zur-Verfügung-Stellung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur oder kann alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Unfallbeteiligte gegen Versicherungen: Wenn sich Versicherungskonzerne weigern, ihren Verpflichtungen nachzukommen
Immer wieder erleben wir als im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, dass Versicherungen ihren rechtlichen Pflichten im Hinblick auf die Schadensregulierung nicht oder nur unzureichend nachkommen.
Mit teils einfallsreichen Begründungen und unzulässigen Verweisen auf die Versicherungsbedingungen versuchen Versicherer regelmäßig, die Übernahme des Schadens abzulehnen.
Das verwundert nicht, denn häufig geht es bei Verkehrsunfällen um enorme Schadenssummen. Umso wichtiger ist es, sich bei der Abwicklung der Schadensregulierung mit der Versicherung nicht einschüchtern zu lassen und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der zielstrebigen Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche zu beauftragen.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen: Wer übernimmt die Rechtsanwaltsgebühren?
Für den Geschädigten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel sämtliche Rechtsanwaltskosten, die im Laufe der Unfallabwicklung und Schadensregulierung anfallen.
Für entstehende Kosten auf der Seite des Unfallverursachers kommt regelmäßig die Haftpflicht- oder auch eine etwaige Rechtsschutzversicherung auf.