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Verkehrsrecht & Verkehrsunfälle

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Automobilrecht in Wuppertal

Ob Verkehrsunfall, Ärger beim Autokauf oder Streit mit der Werkstatt – das Verkehrsrecht betrifft Millionen Autofahrer täglich. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so nah am Alltag und gleichzeitig so komplex. Umso wichtiger ist es, bei rechtlichen Problemen im Straßenverkehr einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite zu haben.

Unsere spezialisierte Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle in Wuppertal vertritt gerne Ihre Interessen – kompetent, engagiert und durchsetzungsstark.

Inhaltsverzeichnis

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Charleen Pfohl
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Verbraucherschutz & Verträge
Verkehrsrecht & Verkehrsunfälle

Was ist Verkehrsrecht? – Ein Überblick über das komplexe Rechtsgebiet

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche gesetzlichen Regelungen, die den Straßenverkehr, den Transport von Personen und Gütern sowie spezielle Verkehrsmittel wie Bahn und Flugzeug betreffen. Es vereint sowohl öffentliches Verkehrsrecht (z. B. Straßenverkehrsordnung, Führerscheinrecht) als auch privates Verkehrsrecht (z. B. Kaufrecht, Verkehrshaftungsrecht, Schadensersatz).

Zu den häufigsten Problemfeldern zählen:

  • Autounfälle und Schadensregulierung,

  • Streitigkeiten beim Autokauf,

  • Schmerzensgeld und Nutzungsausfall.

Wichtig zu wissen: Bereits kleine Missverständnisse oder Bagatellschäden können rechtlich komplexe Folgen haben. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten.


Verkehrsrecht in Wuppertal: So häufig passiert ein Unfall

Allein in NRW ereignet sich durchschnittlich alle 52 Sekunden ein Verkehrsunfall. Deutschlandweit waren es im Jahr 2019 über 2,7 Millionen – Tendenz steigend. Besonders in urbanen Regionen wie Wuppertal, Düsseldorf und dem Bergischen Land steigt das Risiko täglich.

Ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder auf der Urlaubsfahrt – der Pkw ist das beliebteste Verkehrsmittel in Deutschland. Doch mit der intensiven Nutzung steigt auch die Unfallgefahr. In vielen Fällen ist der Unfallhergang unklar, und Schadensersatzforderungen führen zu langwierigen Auseinandersetzungen mit Versicherungen.


Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?

Ein Unfall ist nicht nur ein Schockmoment – oft ist er auch juristisch komplex. Selbst scheinbar klare Situationen entwickeln sich schnell zu einem Streitfall mit der gegnerischen Versicherung.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Keine Schuldeingeständnisse abgeben
  • Polizei rufen – bei Verletzten oder unklarer Lage Pflicht
  • Fotos machen, Beweise sichern, Zeugen notieren
  • Schaden von einem unabhängigen Gutachter schätzen lassen
  • Frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten

Tipp: Melden Sie sich direkt nach dem Unfall bei uns – wir übernehmen den Rest.


Schadensregulierung: Ihre Rechte nach dem Unfall

Viele Geschädigte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen. Die Versicherungen nutzen das oft aus – und kürzen zu Unrecht Leistungen. Unsere erfahrene Anwältin für Verkehrsrecht Charleen Pfohl prüft alle Optionen und setzt Ihre Ansprüche zielgerichtet durch.

Mögliche Ansprüche können sein:

  • Reparaturkosten (auch sogenannte „fiktive Abrechnung“ möglich)

  • Ersatz des Nutzungsausfalls oder der Mietwagenkosten

  • Abschleppkosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall

Unser Service: Wir übernehmen die komplette Schadensabwicklung – schnell, professionell und ohne Aufwand für Sie.


Versicherungen kürzen unzulässig – Wir wehren uns für Sie!

Immer wieder erleben wir als spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, dass Versicherungen versuchen, Ansprüche von Unfallopfern zu kürzen oder ganz abzulehnen. Beispiele:

  • Verweis auf günstigere Werkstätten

  • Abzüge bei Gutachtenkosten

  • Streit um Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld

Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Wir kennen alle Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche rechtlich fundiert und konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht.


Muss ich bei einem Unfall immer vor Gericht?

In vielen Fällen nicht. Die meisten Schadensersatzansprüche lassen sich außergerichtlich klären – gerade, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Sollte es dennoch notwendig werden, vertritt unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht Charleen Pfohl Sie selbstverständlich vor Gericht – kompetent und durchsetzungsstark.


Reparatur des Unfallwagens: Werkstattwahl und zusätzliche Kosten

Die Werkstatt, in welcher der Unfallwagen repariert werden soll, kann der Geschädigte sich frei aussuchen. Die gegnerische Versicherung darf hier keine Auflagen erteilen.

Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ist im Übrigen grundsätzlich zur Zahlung der gesamten Reparaturkosten verpflichtet, sofern sich der Geschädigte kein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Übernommen werden neben den eigentlichen Reparaturkosten auch weitere Kosten, wie z. B.:

  • Sachverständigenkosten
  • Pauschale Unfallnebenkosten
  • Abschleppkosten

Auch im Falle eines Totalschadens darf man sein Fahrzeug reparieren lassen, sofern die Kosten nicht 30% über dem Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall liegen.

Darüber hinaus hat der Geschädigte einen Anspruch auf die Zur-Verfügung-Stellung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur oder kann alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.


Wer zahlt den Anwalt beim Verkehrsunfall?

In den meisten Fällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten des Geschädigten – auch bei außergerichtlicher Vertretung. Das heißt: Für Sie entstehen keine Kosten, wenn Sie nicht selbst schuld sind.

Wenn Sie selbst Unfallverursacher sind, übernimmt Ihre Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel ganz oder teilweise.


Ihr Verkehrsrechtsanwalt in Wuppertal – Jetzt unverbindlich beraten lassen

Ein Verkehrsunfall kann schwerwiegende Folgen haben – finanziell, körperlich und emotional. Unsere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Charleen Pfohl steht Ihnen in Ihrem individuellen Fall gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt schnell und unverbindlich über unsere Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 245 67 0).

Sie haben Fragen?

Stellen Sie mir Ihren Fall unverbindlich vor.

Charleen Pfohl
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Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Charleen Pfohl

Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht und Verkehrsunfällen

Bei einem Verkehrsunfall gilt:

  • Unfallstelle sichern

  • Polizei verständigen (bei Verletzten oder unklarer Lage)

  • Keine Schuldeingeständnisse abgeben

  • Fotos und Beweise sichern

  • Unabhängigen Gutachter einschalten

  • Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren

Frühes anwaltliches Handeln kann entscheidend für eine erfolgreiche Schadensregulierung sein.

Als Geschädigter können Ihnen unter anderem folgende Ansprüche zustehen:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Haushaltsführungsschaden

  • Verdienstausfall

  • Erstattung von Gutachter- und Anwaltskosten

Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihre Ansprüche im Detail.

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Auch im Falle einer Teilschuld können Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Wenn Sie selbst Unfallverursacher sind, greift ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bei der fiktiven Abrechnung verzichtet der Geschädigte auf eine Reparatur und lässt sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen. Die Versicherung muss die geschätzten Reparaturkosten (netto) erstatten – auch ohne tatsächliche Reparatur, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nein. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre freie Werkstattwahl auszuüben. Eine Versicherung darf Sie nicht auf eine bestimmte (günstigere) Werkstatt verweisen – insbesondere, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten lassen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt ab von:

  • Art und Schwere der Verletzung

  • Dauer der Beeinträchtigung

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit

  • Bedarf an medizinischer Behandlung

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt vergleichbare Fälle und sorgt für eine realistische und durchsetzbare Forderung.

Nein. Viele Fälle werden außergerichtlich geregelt, insbesondere bei klarer Schuldfrage und anwaltlicher Vertretung. Nur bei verweigerter Zahlung oder komplexen Sachverhalten kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Am besten sofort nach dem Unfall – vor allem, wenn:

  • die Schuldfrage unklar ist,

  • Personenschäden vorliegen,

  • die Versicherung Ansprüche kürzt oder die Auszahlung verzögert.