Rechtsbereiche
Wirtschaft und Gesellschaften

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Zu unseren Mandanten gehören Personen- und Kapitalgesellschaften aller Art, welche wir zum Teil jahrelang begleiten und beraten.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen aller Rechtsformen (z.B. AG, GmbH, KG, OHG, GbR). Dabei ist es egal, ob es um eine Unternehmensneugründung oder einen -verkauf geht. Ebenso stehen wir Ihnen bei alltäglichen Fragen und Problemen mit unserem jahrelang trainierten Fachwissen beratend und unterstützend zur Seite. Dabei profitieren wir insbesondere von unserer erfahrenen Insolvenzabteilung sowie der engen Kooperation mit unseren Steuerberatern.

Im Bereich Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten beraten und vertreten wir unsere Mandanten zudem in Fällen gegen Banken – beispielsweise, wenn es um Darlehen oder andere Streitigkeiten geht.

Inhaltsverzeichnis

Ihr Ansprechpartner

Johannes Koepsell
Johannes Koepsell
Wirtschaft & Gesellschaften, 
Sanierung & Insolvenz

 

Geschäftsführeranstellung

Geschäftsführer setzen sich bei ihrer Tätigkeit häufig einer Vielzahl von Risiken aus, die es gilt, durch eine vorausschauende Gestaltung des Anstellungsvertrags zu reduzieren. Aber auch bei einer möglichen Auseinandersetzung zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft sind diverse Problemfelder zu beachten, die wir in unserem Beratungs- und Vertretungskonzept berücksichtigen.


Gründungsberatung

Entscheidend für jede Gesellschaftsgründung ist die Wahl der Rechtsform. Hier stehen haftungsrechtliche sowie steuerrechtliche Erwägungen im Vordergrund. Sodann gilt es, die gesellschaftsinternen Rechte und Pflichten zu regeln. Nur ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag gibt den beteiligten Personen die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, was Voraussetzung für jedes erfolgreiche unternehmerische Handeln ist.


Unternehmenskauf & -verkauf – Besondere Expertise gefragt

Beim Unternehmensverkauf bzw. -kauf begleiten wir Sie von der anfänglichen Unternehmensbewertung (sog. Due Diligence) bis hin zur Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags. Gerade auch beim Unternehmenskauf und -verkauf verzahnen sich wieder verschiedene Rechtsgebiete. So sind regelmäßig nicht nur originär gesellschaftsrechtliche, sondern auch umwandlungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte bei der Erstellung des Gesamtkonzepts zu berücksichtigen. Nur wer in all diesen Bereichen kompetent beraten kann, ist der richtige Begleiter für Ihre Transaktion.


Gesellschafterwechsel

Der Gesellschafterwechsel stellt für jede Gesellschaft eine Herausforderung dar. Denn der Ein- und Austritt von Gesellschaftern führt nicht nur zu Verschiebungen des Gesellschaftsvermögens, sondern auch zur Änderung der Haftung der verbleibenden Gesellschafter. Aber auch der eintretende bzw. austretende Gesellschafter setzt sich einer Vielzahl von Haftungsrisiken aus. Die persönliche Haftung erstreckt sich – je nach Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag – mitunter auch auf bereits vor Einnahme der Gesellschafterstellung begründete Verbindlichkeiten. Entsprechendes gilt ggf. für ausscheidende Gesellschafter, die sog. Nachhaftung.

Eine kompetente Beratung gewährleistet eine Minimierung des Haftungsumfangs.

 

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Johannes Koepsell