Die Betreiber von Corona-Testzentren stehen derzeit bundesweit im Konflikt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) über die Vergütung ihrer erbrachten Leistungen. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei häufig die detaillierte Dokumentationspflicht, die in § 7 Abs. 5 S. 2 Nr. 8 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) festgelegt ist. Diese Regelung verlangt, dass Teststellenbetreiber den Nachweis erbringen, dass die getestete Person oder ihr gesetzlicher Vertreter die Durchführung des Tests nachweislich bestätigt hat. Diese Dokumentation ist zentral für die Abrechnung der Tests.
Ein großes Problem besteht darin, dass viele Betreiber von Testzentren diese Anforderung, die erst in einer späteren Fassung der TestV gesetzlich verankert wurde, nicht kannten. In vielen Fällen wurde der Nachweis zwar vorab durch eine Einverständniserklärung erbracht, aber die gesetzlich geforderte Bestätigung nach dem Test lag oft nicht vor. Dies führt dazu, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen zunehmend Zahlungen verweigern oder bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern. Hierbei berufen sich die KVs auf ihre umfassenden Prüfrechte und die Verpflichtung der Teststellenbetreiber, die geforderten Nachweise lückenlos zu erbringen.
Wie läuft eine Prüfung bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab?
Im Rahmen der Abrechnung erfolgt zunächst eine Plausibilitätsprüfung, in der die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Abrechnungen überprüfen. Dabei wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden und rechnerisch korrekt sind. Auffälligkeiten, wie zum Beispiel eine hohe Anzahl von Tests im Vergleich zu anderen Testzentren oder rechnerische Abweichungen, können Anlass für eine vertiefte Prüfung sein.
Die vertiefte Prüfung geht deutlich weiter und beinhaltet die Anforderung zusätzlicher Dokumente, insbesondere der Auftrags- und Leistungsdokumentation. Ziel dieser Prüfung ist es, Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen aufzudecken. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben das Recht, die Auszahlung während dieser Prüfung auszusetzen. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass nur tatsächlich erbrachte und korrekt dokumentierte Leistungen abgerechnet werden.
Dauer und Probleme bei den Prüfungen – eine systematische Verzögerung?
Problematisch für viele Teststellenbetreiber ist, dass die Prüfungen durch die KV oft Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit werden die Zahlungen zurückgehalten, was viele Betreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. In einigen Fällen haben Betreiber berichtet, dass diese Prüfungen übermäßig lange dauern. Dies erweckt den Verdacht, dass die KVs die Zahlungen systematisch verzögern, um Kosten zu sparen.